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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Implementierung und Betrieb eines HCM-Systems

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD1-0262-2024veröffentlicht 22.04.2024erstmals 22.04.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 891 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (221 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (460 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Anforderungskatalog (B-Kriterien)30 %
  • Proof of Concept30 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
HCM-System (Los 1)

Bereitstellung eines HCM-Systems Vertragslaufzeit: 60 Monate, beginnend mit der Implementierung (Los 2), übergehend in die Betriebsphase des HCM-Systems (Los 1) Go-Live: voraussichtlich 01.01.2026 Betriebszeit: voraussichtlich 2026 - 2029

60 Monate–
2
Implementierungspartner für die Einführung eines HCM-Systems (Los 1)

Implementierungspartner für die Einführung eines HCM-Systems Vertragslaufzeit: 60 Monate, beginnend mit der Implementierung voraussichtlich 01.01.2025 - 31.12.2025 . Go-Live: voraussichtlich 01.01.2026 Betriebszeit: voraussichtlich 2026 - 2029

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Anforderungskatalog (B-Kriterien)30 %
Proof of Concept30 %
Preis40 %
Qualität
Anforderungskatalog (B-Kriterien)
Qualität
Proof of Concept

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die folgenden Anforderungen an die Eignung gelten für LOS 1 UND LOS 2 gleichermaßen: . Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: . "1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GW … ganz lesenDie folgenden Anforderungen an die Eignung gelten für LOS 1 UND LOS 2 gleichermaßen: . Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: . "1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB Ich erkläre, • dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen gel- tende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde, • dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. • dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV), • dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durch- führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, • dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, • dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öf- fentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, • dass mein Unternehmen nicht versucht hat, - die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, • dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. . 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbe- werb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), …
Kriterium
genannt
Kriterium
für LOS 1 UND LOS 2: 5.) Der Bewerber bestätigt, dass die Kommunikations- und Projektsprache deutsch ist. 6.) Der Bewerber bestätigt, dass er über ein deutschsprachiges Support-Team verfügt. 7.) Der Bewerber reicht eine schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil inkl. Angabe Anzahl Mitarbeite … ganz lesenfür LOS 1 UND LOS 2: 5.) Der Bewerber bestätigt, dass die Kommunikations- und Projektsprache deutsch ist. 6.) Der Bewerber bestätigt, dass er über ein deutschsprachiges Support-Team verfügt. 7.) Der Bewerber reicht eine schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil inkl. Angabe Anzahl Mitarbeiter, Kundengruppe etc. ein. . NUR für LOS 2: 8.) Der Bewerber reicht eine formlose Prioritätenliste zur Rangfolge ein, für welches HCM-System der Teilnahmeantrag zur Implementierung prioritär eingereicht wird. 9.) Der Bewerber reicht eine formlose Bestätigung des HCM-System-Anbieters darüber ein, dass er durch diesen als potenzieller Implementierer zugelassen ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
2 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erfüllung der Eignungskriterien (MUSS-Kriterien) gem. Eignungsmatrix je Los - Erfüllung der A-Kriterien (Lastenheft / Bewertungsmatrix)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
!!! VERTRAULICHE VERGABEUNTERLAGEN !!! Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist beschränkt. Um alle Vergabe- und Vertragsdokumente zu erhalten, muss der Bewerber zunächst das Dokument "Vertraulichkeitsvereinbarung ITD1-0262-2024" handschiftlich signiert per Bieternachricht bei der Vergabestelle einre … ganz lesen!!! VERTRAULICHE VERGABEUNTERLAGEN !!! Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist beschränkt. Um alle Vergabe- und Vertragsdokumente zu erhalten, muss der Bewerber zunächst das Dokument "Vertraulichkeitsvereinbarung ITD1-0262-2024" handschiftlich signiert per Bieternachricht bei der Vergabestelle einreichen. Die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlichten Vergabedokumente werden den Bewerbern anschließend umgehend über das AI-Nachrichtenportal zugesandt. *************************************************************************************** DREI BESCHRÄNKUNGEN DES BEWERBER-/BIETERKREISES . 1. Beschränkung: nach Teilnahmewettbewerb für Los 1 - HCM-System: Sofern mehr als 4 gültige Teilnahmeanträge eingereicht wurden, wird der Auftraggeber maximal die 4 besten Bewerber mit der höchsten erreichten Punktzahl für die Kann-Kriterien gem. Dokument "Los 1_Eignungsmatrix_HCM-System" zur Angebotsabgabe auffordern. - Sofern sich für ein bestimmtes HCM-System kein Bewerber findet oder sich kein Bewerber als Implementierungspartner für Los 2 für die Angebotsphase qualifiziert, wird auch der Bewerber für das entsprechende HCM-System nicht zur Angebotsabgabe zugelassen. - Bei Punktegleichstand auf dem jeweils letzten zu berücksichtigenden Platz werden alle punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. . 1. Beschränkung für Los 2 - Implementierer: - Sofern für ein HCM-System mehr als 2 gültige Teilnahmeanträge für dessen Implementierung (Los 2) vorliegen, wird der Auftraggeber nur maximal die 2 besten Implementierungs-Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die höchste erreichte Punktzahl für die Kann-Kriterien gem. Dokument "Los 2_Eignungsmatrix_Implementierer"erhalten haben. - Sofern sich für ein bestimmtes HCM-System kein Bewerber findet oder für die Angebotsphase qualifiziert, wird auch kein Bewerber als Implementierungspartner für dieses HCM-System zur Angebotsabgabe zugelassen. - Bei Punktegleichstand auf dem jeweils letzten zu berücksichtigenden Platz werden alle punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. . 2. Beschränkung: nach Einreichung der ersten Angebote und VOR dem PoC 2. Beschränkung für Los 1: Das "Los 1 - HCM-System" ist führend. Sofern mehr als 3 gültige Angebote für das Los 1 eingereicht wurden, wird der AG den Bieterkreis für das Los 1 "HCM-System" aufgrund der erreichten Punktzahl gem. "Los 1_Gesamtbewertung_HCM-System" auf die 3 besten HCM-System-Anbieter reduzieren: Es werden nur die HCM-Anbieter, welche in der Rangfolge der erreichten Punkte auf den oberen drei Plätzen liegen, für den Proof of Concept eingeladen. . 2. Beschränkung für Los 2: Entsprechend der 2. Beschränkung für Los 1 wird der Bieterkreis je qualifiziertem HCM-System auf die jeweils max. zwei besten Implementierer je HCM-System reduziert (maximal vier). Die qualitative Bewertung erfolgt auf Basis der erreichten Punktzahl gem. "Los 2_Gesamtbewertung_Implementierer": Es werden nur die Implementierer, welche in der Rangfolge der erreichten Punkte jeweils auf den oberen zwei Plätzen liegen, für den Proof of Concept eingeladen. . 3. Beschränkung des Bieterkreises - NACH dem PoC 3. Beschränkung für Los 1 & Los 2 Die Beschränkung nach dem Proof of Concept erfolgt analog zur 2. Beschränkung des Bieterkreises mit dem Unterschied, dass hier für das Los 1 der Bieterkreis auf MAXIMAL ZWEI HCM-Anbieter beschränkt wird. Entsprechend wird für Los 2 der Bieterkreis auf maximal die besten 4 Implementierer (je qualifiziertem HCM-System maximal 2) beschränkt. ************************************************************************************** . WEITERE ANGABEN . 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. . 2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0004-2024 zu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd1@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 27.05.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 27.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a0a4d01-afc6-448a-8f52-1cf6afc0d5a6.