IKK Datenpooling (01/FI/2024)
IKK classic · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 01/FI/2024veröffentlicht 15.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Konzept zur Durchführung des IKK Datenpoolings für RSA-Datenanalysen40 %
- Preiskriterium60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:10 Uhrvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund haben sich zu einer Auftraggeber-Gemeinschaft zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, auf der GKV-repräsentative Stichproben simuliert und finanzstrategische Analysen durchgeführt werden sollen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen zur Erbringung folgender Leistungen:
• die Erstellung und Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank aus den Datenbeständen der Teilnehmerkassen als Auftraggeber-Gemeinschaft inklusive regelhafter Aktualisierung (Datenpooling), • die Abstimmung und Erstellung von GKV-repräsentativen Stichproben, • die Durchführung von Auswertungen und die Aufbereitung und Bereitstellung von Ergebnissen, • das Projektmanagement sowie • die Durchführung von Workshops zum Verständnis von Daten, Methoden und Ergebnissen im Rahmen regelmäßiger Projektsteuerungskreise.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer richtet mit den Daten der einzelnen Teilnehmerkassen der Auftraggeber-Gemeinschaft eine Datenbank ein und stellt die technische Infrastruktur zur Beladung, Plausibilisierung, Stichprobenbildung und Datenauswertung zur Verfügung. Die Erstellung GKV-repräsentativer Stichproben richtet sich nach dem Analysezweck. Regelhafte Analysen dienen dazu, regelmäßig wiederkehrende Fragestellungen zur gleichen Thematik zu beantworten. Dies betrifft insbesondere die jährlich durchzuführenden Untersuchungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum RSA-Klassifikationsmodell nach § 8 Abs. 4 RSAV. Spezieller Analysebedarf hingegen kann sich infolge kurzfristig auftretender Problemstellungen ergeben, z.B. aufgrund von Gutachten oder Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen zum RSA. Je nach Analysezweck kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Jahres mehrere Stichproben benötigt werden. Zur Bildung der GKV-repräsentativen Stichproben setzt der Auftragnehmer eine wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methode, beispielsweise die Methode Entropy Balancing, ein. Die vorgehaltene GKV-Stichprobe steht den Teilnehmerkassen zur Bestellung von Auswertungen beim Auftragnehmer unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung. Die Erstellung dieser Auswertungen erfolgt durch den Auftragnehmer und unter Nutzung von Skripten und Simulationen sowie vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Analyseplänen.
Betreffend der Beratungsleistungen (Analytik- und Beratungsleistung sowie Projektmanagement) besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeber-Gemeinschaft aus der Rahmenvereinbarung. So ist es möglich, dass der Umfang der Beauftragungen im Zuge der Vertragsumsetzung deutlich geringer ausfällt.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 25 % über die Kalkulationsgrundlage hinausgehend.
Gegenstand nach CPV
- 72316000DatenanalyseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Durchführung des IKK Datenpoolings für RSA-DatenanalysenGewichtung (Punkte, genau) 40
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). >> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die … ganz lesenkürzer
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"). >> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).- Kriterium
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung … ganz lesenkürzer
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz"). >> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).- Kriterium
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022, 2023 beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort … ganz lesenkürzer
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den Geschäftsjahren 2020, 2021, 2022, 2023 beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“). >> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Mindestanforderungen: Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, wovon mindestens eine einen empirischen Bezug aufweist, der in der Größenordnung zu der zu untersuchenden Populationsgröße von ca. 4 Mio. Versicherten liegt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
Mit Zuschlagserteilung beginnt die Einrichtung des Datenpools (Erstellung der Analysebasis anhand der vorliegenden Datengrundlagen). Die Leistungserbringung aus der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.05.2024 und läuft bis zum 15.05.2027 (Grundlaufzeit 36 Monate). Die Auftraggeber-Gemeinschaft hat die … ganz lesenkürzer
Mit Zuschlagserteilung beginnt die Einrichtung des Datenpools (Erstellung der Analysebasis anhand der vorliegenden Datengrundlagen). Die Leistungserbringung aus der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.05.2024 und läuft bis zum 15.05.2027 (Grundlaufzeit 36 Monate). Die Auftraggeber-Gemeinschaft hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber, den Vertrag einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern, somit bis zum 15.05.2028.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 DAYS
- Angebotsöffnung
- 23.02.2024, 11:10 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: >> Für das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen (siehe Eigenerklärung Projektteam (43)): Das bereitzustellende Projektteam umfasst mindestens drei Mitglieder. Berater und Projektleiter (Koordinator, Hauptansprechpartner für die Daten … ganz lesenkürzer
Leistung: >> Für das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen (siehe Eigenerklärung Projektteam (43)): Das bereitzustellende Projektteam umfasst mindestens drei Mitglieder. Berater und Projektleiter (Koordinator, Hauptansprechpartner für die Datenauswertungen und Anforderungen, Vorgaben zur Stichprobenmethodik, Beurteilung die Stichprobenqualität, Erstellung, Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse) Analyst – Mathematiker, Statistiker, Gesundheitswissenschaftler, Volkswirtschaftler o.ä Qualifikation - (Erstellung von Stichproben, Modellierung der Analysemodelle und Regressionsberechnung) Projektmitarbeiter (für Datenmanagement und Pflege/Erhalt der Infrastruktur) Alle Mitglieder des Projektteams beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend. Für die Durchführung der Leistungen sind folgende Qualifikationen erforderlich: Projektleitungserfahrung, Erfahrung in der Bildung von GKV-repräsentativen Stichprobe…- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter V … ganz lesenkürzer
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch. >> Es gilt deutsches Recht. >> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen. >> Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen: > Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben. > Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen >> Dem Angebot ist ein vom Bieter selbst zu erstellendes Kurzkonzept „Konzept zur Durchführung des IKK Datenpooling zum Zwecke von RSA-Datenanalysen“ (max. 12 DIN A 4-Seiten, pdf-Dokument) beizufügen. (siehe Ziffer 3 der BWB) >> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise vorzulegen: > Datenschutz Auftragsverarbeitung gemäß Ziffer 4 der BWB - „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60), - ein Datensicherheitskonzept, in dem der Teilnehmer die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)), - Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62), - Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63), - Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64), - Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und - ein vom Bieter erstelltes Löschkonzept, in welchem der Prozess der Datenlöschung dargestellt wird. >> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen: > Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (41), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - Personenschäden 3.000.000 Euro - Sachschäden 3.000.000 Euro - Vermögensschaden 3.000.000 Euro und - Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro. > Eigenerklärung zu vorgesehenen Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42) > Eigenerklärung Projektteam (43) sowie - Eigenerklärung Zertifizierung (44).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- IKK classic
- Anschrift
- Mittelhäuser Straße 68, 99089 Erfurt
- Website
- ikk-classic.de
- Kontakt
- vergabestelle@
ikk-classic.de
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- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.02.2024 auf 27.02.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.02.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30d85844-227b-4220-9488-5cbde464e71f.