Hydraulische Abstromsicherung Dalichow
Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen
Aktenzeichen 1390-2025-1012-OVveröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 40 Monate
- 05.09.2025 – 30.12.2028
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 27.11.2026
- EntsorgungsleistungenUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · DresdenFrist 27.11.2026
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Abfallentsorgung auf den Umladestationen des ZAOEZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) · RadebeulFrist 10.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 40 Monate05.09.2025 – 30.12.2028, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.12.2028
- Heute
Beschreibung
Hydraulische Abstromsicherung Dalichow Los 1: Anlagenbetrieb Los 2: Fremdüberwachung
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS1 Hydraulische Abstromsicherung Dalichow Anlagenbetrieb | 40 Monate | – |
| 2 | LOS2 Hydraulische Abstromsicherung Dalichow Fremdüberwachung | 40 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Primär müssen die Bedingungen des Landkreises Zwickau eingehalten werden (vgl. Vergabeunterlagen). Unter allen Angeboten, welche dies gewährleisten entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D. h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.09.2025
- Vertragsende
- 30.12.2028
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für d … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
- Qualität
- Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.09.2025
- Vertragsende
- 30.12.2028
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für d … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Züblin Umwelttechnik GmbH, Markgröningen | 2 |
| 2 | CWH Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau
- Website
- landkreis-zwickau.de
- Kontakt
- zentrales.vergabebuero@
landkreis-zwickau.de - Auskünfte
- Landkreis Zwickau - Zentrales Vergabebürozentrales.vergabebuero@
landkreis-zwickau.de
Bei uns erfasst
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- Ausstattung der Fachräume Chemie, Biologie, Physik06.01.2026
Mehr von Landkreis Zwickau - Landratsamt
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Landkreis Zwickau - Landratsamt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Ost GmbH11 Zuschläge
- Becker Umweltdienste GmbH7 Zuschläge
- Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- REMONDIS Elbe-Röder GmbH5 Zuschläge
- Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Sachsen GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 06.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6085fa22-fb59-4cb4-bfa4-24d705d196e1.