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Hydraulische Abstromsicherung Dalichow

Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen

Aktenzeichen 1390-2025-1012-OVveröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 548 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate05.09.2025 – 30.12.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.12.2028
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Hydraulische Abstromsicherung Dalichow Los 1: Anlagenbetrieb Los 2: Fremdüberwachung

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS1

Hydraulische Abstromsicherung Dalichow Anlagenbetrieb

40 Monate–
2
LOS2

Hydraulische Abstromsicherung Dalichow Fremdüberwachung

40 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Primär müssen die Bedingungen des Landkreises Zwickau eingehalten werden (vgl. Vergabeunterlagen). Unter allen Angeboten, welche dies gewährleisten entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D. h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2025
Vertragsende
30.12.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für d … ganz lesenbis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Qualität
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2025
Vertragsende
30.12.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für d … ganz lesenbis zu 3-mal: Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß, auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations, Betriebsoder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Züblin Umwelttechnik GmbH, Markgröningen2
2CWH Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

74vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (147 Lose mit Angabe)
911.700 €Zuschlagswert im Median
685.000 € – 3,73 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6085fa22-fb59-4cb4-bfa4-24d705d196e1.