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Abstromsicherung Dalichow Los 1: Anlagenbetrieb Los 2: Fremdüberwachung

Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen

Aktenzeichen 1390-2025-1012-OVveröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 550 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate05.09.2025 – 30.12.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 08:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    87 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.12.2028
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Hydraulische Abstromsicherung Dalichow in 2 Losen:

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS1

Hydraulische Abstromsicherung Dalichow - Anlagenbetrieb; Auftragsgegenstand sind die Lieferung, Gestellung und der Betrieb einer Grundwasseraufbereitungsanlage (GWAA) mit Betrieb von 2 Förderbrunnen inkl. Förderpumpe zur Reinigung des vorallem mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) belasteten sowie eisenhaltigen Grundwassers mit einem mittleren Durchsatz von 2,2 m³/h (max. 3 m³/h) sowie Zulaufkonzentrationen von max. 70 mg/l; inkl. Wartung und Eigenüberwachung, Errichtung eines Einleitbauwerkes; über einen Dauerbetriebszeitraum von 41 Monaten mit der Option der dreimaligen jährlichen Verlängerung.

40 Monate–
2
LOS2

Hydraulische Abstromsicherung Dalichow - Fremdüberwachung; Durchführung unabhängiger monatlicher Kontrolluntersuchungen des Anlagenbetriebs; Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Grundwassermonitorings und Stichtagsmessungen am vorhandenen Grundwassermessstellennetz, Erarbeitung von Maßnahmen zur Wartung und Störungsbeseitigung sowie Empfehlungen zur Optimierung des Sicherungsbetriebs und der weiteren Überwachung über einen Zeitraum des Dauerbetriebs von 41 Monaten mit der Option der dreimaligen jährlichen Verlängerung.

40 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Primär müssen die Bedingungen des Landkreises Zwickau eingehalten werden (vgl. Vergabeunterlagen). Unter allen Angeboten, welche dies gewährleisten entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D. h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sin … ganz lesenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung) sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4) - Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflicht-versicherung sowie Umwelthaftpflicht von jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR beschränkt sein; Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Eigenerklärungen über die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung mit folgenden Angaben/Beschreibungen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Ansprechpartner; Leistungszeitraum (Monat/Jahr) - Auftragssumme, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges (Anzahl Brunnen, Förderraten, Schadstoffbelastungen des Rohwassers), Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Eigenerklärung über die technische Leitung (Projektleiter AN und Stellvertreter) oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle/Eigenüberwachung beauftragt sind, Beschreibung der vorgesehenen Technologie in Form eines Anlagenkonzeptes für die Grundwasseraufbereitungsanlage. Folgende Inhalte sind beim Technologie- und Anlagenkonzept zu berücksichtigen: Platzbedarf und ETA/MSR, Nachweis zur Eignung der bestehenden Infrastruktur; Reinigungstechnologie einschließlich R&I-Fließbild gemäß DIN 10628, konkreter Nachweis der Eignung mit Bezug zur Grundwasserbeschaffenheit der Messstellen P 15 und SB 1 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Analysenergebnisse, inkl. der Milieu- und Vor-Ort-Parameter, anorganischen und organischen Parameter. Der Nachweis muss plausibel, bspw. rechnerisch, mit Angabe der relevanten Einflussfaktoren geführt werden. Dimension, Nachweis der Eignung mit Bezug zu dem vorgegebenen Mindest- und Maximalvolumenstrom (Rohwasser und Reinwasser). Modularer Aufbau, Nachweis einer prinzipiell möglichen Nachrüstung zusätzlicher Komponenten (bspw. zur Entfernung von Leicht- und/oder Schwerphase), bzw. auch zur Erhöhung der Anlagenkapazität (Durchsatz/Gesamtförderrate) oder zur Außerbetriebnahme von Einzelkomponenten. Sicherheitsvorkehrungen, Nachweis der Eignung mit Bezug zu technischen Regelwerken, DIN- und/oder EN-Normen; Mindestens zwei gleichartige Referenzprojekte unter Einhaltung folgender Mindeststandards: Anlage zur Behandlung von Grundwasser, (An-)Steuerung von mindestens 2 Entnahmebrunnen; tatsächlicher Durchsatz mindestens 2,0 m³/h; Rohwasserbelastung von mehr als 10.000 μg LHKW/l über mindestens 6 Monate, Fernüberwachung mit Erfassung der Durchflussrate(n) und des Grundwasserstands in dem/den Förderbrunnen; N …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2025
Vertragsende
30.12.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr sch … ganz lesenVorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
87 Tage
Angebotsöffnung
06.05.2025, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sin … ganz lesenEigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung) sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht und der Zahlung der Versicherungsbeiträge - Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflicht-versicherung sowie Umwelthaftpflicht von jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR beschränkt sein (Anlage 4); Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Referenzen des Bieters zu mindestens drei vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren (ab 2014) Als vergleichbare Leistung wird angesehen: -Nachweis des Bieters über die fachliche Begleitung und Dokumentation einer hydraulischen Sicherung oder Sanierung eines Lösungsmittelschadens -Anerkannt werden auch der Nachweis zu Grundwasserüberwachungen von LHKW-Schäden, wenn diese eine gutachterliche Bewertung einschließen. -Der Nachweis ist durch detaillierte Angaben (Objektbezeichnung, Leistungszeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Telefonnummer; Angaben zur ausgeführten Leistung) mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch Rückfrage beim Auftraggeber der Referenzmaßnahme zu überprüfen (Anlage 7.2); Verbindliche Benennung aller Projektteammitglieder mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall, Erklärung zur Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers (hierzu ist das in Anlage 7.3 beiliegende Muster zu verwenden); Nachweis einer gültigen Akkreditierung des vorgesehenen Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Bestimmung von LHKW inkl. Vinylchlorid im Wasser und in der Luft; Nachweis akkreditiertes Analyseverfahren für LHKW: DIN EN ISO 10301: 1997-08 (F4), Dampfraumanalyse (oder gleichwertig); Nachweisunterlagen für die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004/TRGS 524 Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zur Grundwasserprobenahme nicht älter als 3 Jahre; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2025
Vertragsende
30.12.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr sch … ganz lesenVorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
87 Tage
Angebotsöffnung
06.05.2025, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (146 Lose mit Angabe)
911.700 €Zuschlagswert im Median
685.000 € – 3,73 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025

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