Abstromsicherung Dalichow Los 1: Anlagenbetrieb Los 2: Fremdüberwachung
Landkreis Zwickau - Landratsamt · Zwickau, Sachsen
Aktenzeichen 1390-2025-1012-OVveröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 40 Monate
- 05.09.2025 – 30.12.2028
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 27.11.2026
- EntsorgungsleistungenUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · DresdenFrist 27.11.2026
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Abfallentsorgung auf den Umladestationen des ZAOEZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) · RadebeulFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 40 Monate05.09.2025 – 30.12.2028, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zwickau08056, Landkreis Zwickau, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 08:00 Uhrvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 18 MonatenLandratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
- Bindefrist endetvor 15 Monaten87 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 30.12.2028
- Heute
Beschreibung
Hydraulische Abstromsicherung Dalichow in 2 Losen:
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS1 Hydraulische Abstromsicherung Dalichow - Anlagenbetrieb; Auftragsgegenstand sind die Lieferung, Gestellung und der Betrieb einer Grundwasseraufbereitungsanlage (GWAA) mit Betrieb von 2 Förderbrunnen inkl. Förderpumpe zur Reinigung des vorallem mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) belasteten sowie eisenhaltigen Grundwassers mit einem mittleren Durchsatz von 2,2 m³/h (max. 3 m³/h) sowie Zulaufkonzentrationen von max. 70 mg/l; inkl. Wartung und Eigenüberwachung, Errichtung eines Einleitbauwerkes; über einen Dauerbetriebszeitraum von 41 Monaten mit der Option der dreimaligen jährlichen Verlängerung. | 40 Monate | – |
| 2 | LOS2 Hydraulische Abstromsicherung Dalichow - Fremdüberwachung; Durchführung unabhängiger monatlicher Kontrolluntersuchungen des Anlagenbetriebs; Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Grundwassermonitorings und Stichtagsmessungen am vorhandenen Grundwassermessstellennetz, Erarbeitung von Maßnahmen zur Wartung und Störungsbeseitigung sowie Empfehlungen zur Optimierung des Sicherungsbetriebs und der weiteren Überwachung über einen Zeitraum des Dauerbetriebs von 41 Monaten mit der Option der dreimaligen jährlichen Verlängerung. | 40 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Primär müssen die Bedingungen des Landkreises Zwickau eingehalten werden (vgl. Vergabeunterlagen). Unter allen Angeboten, welche dies gewährleisten entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D. h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sin … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung) sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4) - Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflicht-versicherung sowie Umwelthaftpflicht von jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR beschränkt sein; Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Eigenerklärungen über die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung mit folgenden Angaben/Beschreibungen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Ansprechpartner; Leistungszeitraum (Monat/Jahr) - Auftragssumme, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges (Anzahl Brunnen, Förderraten, Schadstoffbelastungen des Rohwassers), Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Eigenerklärung über die technische Leitung (Projektleiter AN und Stellvertreter) oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle/Eigenüberwachung beauftragt sind, Beschreibung der vorgesehenen Technologie in Form eines Anlagenkonzeptes für die Grundwasseraufbereitungsanlage. Folgende Inhalte sind beim Technologie- und Anlagenkonzept zu berücksichtigen: Platzbedarf und ETA/MSR, Nachweis zur Eignung der bestehenden Infrastruktur; Reinigungstechnologie einschließlich R&I-Fließbild gemäß DIN 10628, konkreter Nachweis der Eignung mit Bezug zur Grundwasserbeschaffenheit der Messstellen P 15 und SB 1 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Analysenergebnisse, inkl. der Milieu- und Vor-Ort-Parameter, anorganischen und organischen Parameter. Der Nachweis muss plausibel, bspw. rechnerisch, mit Angabe der relevanten Einflussfaktoren geführt werden. Dimension, Nachweis der Eignung mit Bezug zu dem vorgegebenen Mindest- und Maximalvolumenstrom (Rohwasser und Reinwasser). Modularer Aufbau, Nachweis einer prinzipiell möglichen Nachrüstung zusätzlicher Komponenten (bspw. zur Entfernung von Leicht- und/oder Schwerphase), bzw. auch zur Erhöhung der Anlagenkapazität (Durchsatz/Gesamtförderrate) oder zur Außerbetriebnahme von Einzelkomponenten. Sicherheitsvorkehrungen, Nachweis der Eignung mit Bezug zu technischen Regelwerken, DIN- und/oder EN-Normen; Mindestens zwei gleichartige Referenzprojekte unter Einhaltung folgender Mindeststandards: Anlage zur Behandlung von Grundwasser, (An-)Steuerung von mindestens 2 Entnahmebrunnen; tatsächlicher Durchsatz mindestens 2,0 m³/h; Rohwasserbelastung von mehr als 10.000 μg LHKW/l über mindestens 6 Monate, Fernüberwachung mit Erfassung der Durchflussrate(n) und des Grundwasserstands in dem/den Förderbrunnen; N …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.09.2025
- Vertragsende
- 30.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr sch … ganz lesenkürzer
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 87 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.05.2025, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen. Auf der ersten Wertungsstufe erfolgt die formale Prüfung, auf der zweiten Wertungsstufe die Prüfung der Bietereignung, und auf dritter Wertungsstufe wird die Angemessenheit der Preise geprüft. Erst auf der vierten Wertungsstufe wird das Angebot anhand der nachfolgend benannten Zuschlagskriterien bewertet. Unter allen Angeboten, welche die vierte Wertungsstufe erreichen, entscheidet letztendlich das technisch und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den für dieses Vergabeverfahren maßgeblichen Bewertungsmaßstäben. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, die Hinweise zum Vergabeverfahren und den Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung inkl. den Anlagen, das Angebot, das Zuschlagsschreiben sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote zum LOS 2 bewerten und bepunkten. Zur Bewertung werden die Gewichtungen der drei Zuschlagskriterien in Punkte umgerechnet. 1 % entspricht 1 Punkt. Für die Umrechnung der Geldbeträge (Angebotssumme) in Punkte wird folgende Formel angewendet. (günstigster Angebotspreis in EUR)/(jeweiliger Angebotspreis in EUR) x Höchstpunktzahl (in Höhe von 40 Punkten) Die Höchstpunktzahl von 50 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projekt-mitarbeiter in den letzten 10 Jahren 5 oder mehr Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 40 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 4 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 30 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 3 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 20 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 2 Referenzen für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 10 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren 1 Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Punktzahl von 0 Punkten erhält der Bieter, dessen konkret einzusetzende Projektmitarbeiter in den letzten 10 Jahren keine Referenz für vergleichbare Projekte im Wege von Eigenerklärungen vorweisen können. Die Bezeichnung vergleichbare Projekte bezieht sich auf die Referenzen, die unter Kapitel 2.7 ff aufgeführt und mit dem Angebot einzureichen sind Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb eines Tages: 10 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von zwei Tagen: 5 Punkte Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers an der Anlage innerhalb von mehr als zwei Tagen: 0 Punkte Nachweis durch Eigenerklärung
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sin … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung) sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht und der Zahlung der Versicherungsbeiträge - Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflicht-versicherung sowie Umwelthaftpflicht von jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR beschränkt sein (Anlage 4); Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Referenzen des Bieters zu mindestens drei vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren (ab 2014) Als vergleichbare Leistung wird angesehen: -Nachweis des Bieters über die fachliche Begleitung und Dokumentation einer hydraulischen Sicherung oder Sanierung eines Lösungsmittelschadens -Anerkannt werden auch der Nachweis zu Grundwasserüberwachungen von LHKW-Schäden, wenn diese eine gutachterliche Bewertung einschließen. -Der Nachweis ist durch detaillierte Angaben (Objektbezeichnung, Leistungszeitraum, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Telefonnummer; Angaben zur ausgeführten Leistung) mit dem Angebot einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch Rückfrage beim Auftraggeber der Referenzmaßnahme zu überprüfen (Anlage 7.2); Verbindliche Benennung aller Projektteammitglieder mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall, Erklärung zur Verfügbarkeit der einzusetzenden Mitarbeiter auf Anforderung des Auftraggebers (hierzu ist das in Anlage 7.3 beiliegende Muster zu verwenden); Nachweis einer gültigen Akkreditierung des vorgesehenen Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Bestimmung von LHKW inkl. Vinylchlorid im Wasser und in der Luft; Nachweis akkreditiertes Analyseverfahren für LHKW: DIN EN ISO 10301: 1997-08 (F4), Dampfraumanalyse (oder gleichwertig); Nachweisunterlagen für die Sachkunde nach DGUV Regel 101-004/TRGS 524 Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zur Grundwasserprobenahme nicht älter als 3 Jahre; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.09.2025
- Vertragsende
- 30.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr sch … ganz lesenkürzer
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens der Auftragnehmer ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu dreimal um ein weiteres Jahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich ausüben. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der Leistungszeitraum am 30.12.2031. Ein Anspruch der Auftragnehmer auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 87 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.05.2025, 09:00 Uhr. Landratsamt Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau. Zur Angebotsöffnung sind BIeter nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau
- Website
- landkreis-zwickau.de
- Kontakt
- zentrales.vergabebuero@
landkreis-zwickau.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Ost GmbH11 Zuschläge
- Becker Umweltdienste GmbH7 Zuschläge
- Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- REMONDIS Elbe-Röder GmbH5 Zuschläge
- Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Sachsen GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6972dd02-4f0e-4d76-a059-ff12d5598906.