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HWSB21_AL_RV_V005-1 - Rahmenvereinbarung Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Stadt Altena (Westf.) · Altena, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_AL_RV_V005-1veröffentlicht 12.12.2024erstmals 12.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 612 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 20 Monaten
  5. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Altena selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hochbaumaßnahmen, die im Rahmen des Abrufzeitraums umgesetzt werden. Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner in den folgenden Losen geschlossen: Los 1 Brachtenbecke, Los 2 Rahmede, Los 3 Nette sowie Los 4 Linscheider/Hegenscheider Bach. Eine Loslimitierung findet nicht statt. Die Bieter können folglich ein Angebot auf mehrere Lose abgeben. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung.

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesre-publik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Brachtenbecke

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 1 - Brachtenbecke: Geschätzte Anzahl Projekte 15, Höchstzahl der Projekte 20

3 Jahre–
2
Los 2 - Rahmede

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 2 - Rahmede: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60

3 Jahre–
3
Los 3 - Nette

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 3 - Nette: Geschätzte Anzahl Projekte 40, Höchstzahl der Projekte 60

3 Jahre–
4
Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach

Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Für die Realisierung von Neubauten und Sanierungsvorhaben ist der AG als Bauherr für die Umsetzung der Sicherheit des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) und des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Diese Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen für die Bauvorhaben sollen in einem Rahmenvertrag je Los mit jeweils einem Vertragspartner auf Seiten der Bieter vergeben werden. Einzelabrufe ruft der öffentliche Auftraggeber einzelfallbezogen gegenüber jedem Bieter ab. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt drei Jahre und kann zwei mal um jeweils sechs Monate auf maximal vier Jahre verlängert werden. Los 4 - Linscheider/Hegenscheider Bach: Geschätzte Anzahl Projekte 10, Höchstzahl der Projekte 15

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Honorar (Gewichtungsfaktor 40)Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Qualität
Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich planungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage
Qualität
Persönliche Referenzen der projektverantwortlichen Person hinsichtlich ausführungsbegleitender Referenzleistungen (Gewichtungsfaktor 30)Siehe 3-VgV-ANG - Informationsunterlage

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Verlangen z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn …
Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüll … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Hierfür ist die Anlage 11.3 - VgV des Dokuments 11-VgV auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erfor … ganz lesenJährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 40.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Die Einreichung einer Eigenerklärung ist ausreichend. Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Kriterium
Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Vers … ganz lesenErforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Der AG behält sich vor, vor die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Eine solche Eigenerklärung ist ausreichend. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes: a) Nachweis von insgesamt 5 Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von mindestens 500.000 €, bei denen Leistungen in den … ganz lesenBei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung drei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils folgendes: a) Nachweis von insgesamt 5 Referenzen mit einer Bauzeit von mindestens 12 Monaten, anrechenbaren Kosten von mindestens 500.000 €, bei denen Leistungen in den letzten zehn Jahren abgeschlossen worden sind b) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen planungsbegleitend ausgeführt worden sein c) Fünf der Referenzen gemäß lit. a) müssen ausführungsbegleitend ausgeführt worden sein Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen gemäß lit. a) bis c) erfüllen. Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination bei einem 18-monatigen Brückenbauprojekt mit anrechenbaren Kosten von 2.000.000 €, welche im Jahr 2023 beendet worden und sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend erbracht worden sind, erfüllt alle Referenzanforderungen. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden. Wertbar sind nur solche Referenzen, die innerhalb des unten angegebenen Zeitraumes erbracht worden sind. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11.9-VgV-Referenzangaben (Eignung)) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich Für jede Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Referenzbeschreibung beizubringen. Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei DIN A4 Seiten zu beschränken. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die Referenzbeschreibung sollte insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Erklärungen beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium
Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewähr … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. … ganz lesenDas Rahmenvereinbarungsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung und wird zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, soweit er nicht vom AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre. Das Erreichen der Maximallaufzeit hat keinen Einfluss auf beauftragte Einzelabrufe. Mit dem Erreichen der Höchstmenge ist der Rahmenvertrag erfüllt. § 132 GWB bleibt unberührt.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
04.03.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fr … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch … ganz lesenGegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme sind eine Vielzahl von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsorganisation, sowohl planungs- als auch ausführungsbegleitend. Diese Vielzahl von Ingenieurleistungen werden in einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner auf Seiten der Unternehmen durch Einzelabruf vergeben. Im Übrigen wird auf § 21 Abs. 3 VgV hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein Bieter gebunden wird, erfolgt kein weiterer Wettbewerb, etc. vor einem Einzelabruf. Der Einzelabruf erfolgt gesondert in Textform durch den Auftraggeber. Derzeit wird davon ausgegangen, dass 15 Projekte in dem Rahmenvertrag für Los 1 durch Einzelabrufe beauftragt werden. Möglicherweise könnten 5 weitere dazukommen. Höchstens werden somit 20 Projekte durch Einzelabrufe beauftragt werden.
Hinweis
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.01.2025 auf 04.03.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 20.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 236e8e75-1963-4f95-8a7c-d47cf6199d4a.