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Host City Dressing im Rahmen der UEFA EURO 2024 in Gelsenkirchen

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10/4.1-2024-0027veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Gelsenkirchen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45888, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (79 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualitat und Vollständigkeit60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet vom 14. Juni 2024 bis 14. Juli 2024 in der Bundesrepublik Deutschland statt.

Gelsenkirchen ist ein Austragungsort (Host City/HC) der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2024. Die Stadt Gelsenkirchen als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Vergabe von Aufmaß, Produktion, Beschaffung, Installation, Instandhaltung, Deinstallation und einer nachhaltigen Weiterverwertung der Host City Dressing Materialien gemäß angehängter HC-Dressing-Matrixen an einen Auftragnehmer (AN). Das Host City Dressing dient zur Bewerbung des Turniers im Stadtgebiet und soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Ticketinhaberinnen und Ticketinhabern vor und während des Turniers in eine positive Stimmung versetzen und zugleich eine Willkommensatmosphäre schaffen. Das Host City Dressing besteht dabei aus unterschiedlichen Werbeträgern.

Das Host City Dressing unterteilt sich in zwei Bereiche:

- Offizielles Host City Dressing: Das offizielle Host City Dressing dient zur reinen Bewerbung des Turniers und richtet sich nach den Grafik-Richtlinien der UEFA bzw. EURO 2024 GmbH. Die Druckvorlagen werden von der EURO 2024 GmbH passgenau geliefert. Hierzu sind die exakten Maße der Werbeträger notwendig. Es sind keine kreativen Grafikleistungen seitens des AN zu leisten.

- Stadtspezifisches Host City Dressing: Die Stadt Gelsenkirchen möchte an verschiedenen Orten innerhalb des Stadtgebiets zusätzliche Dressing Möglichkeiten schaffen, um die positive Stimmung der Bevölkerung sowie der Gäste zu fördern. Hier sind kreative Ideen und Grafikleistungen seitens des AN gefordert. Zusätzlichen Dressing Materialien können unter anderem Länderflaggen der teilnehmenden Nationen, Floorgraphics etc. sein.

Die Host City Dressing Materialien verbleiben im Besitz der Stadt Gelsenkirchen bis zum Ende des Turnierzeitraums und darüber hinaus. Es ist wünschenswert, dass aus sämtlichen Host City Dressing Materialien Upcycling-Produkte (z.B. Taschen, Federmäppchen etc.) für z.B. Schulen, Kindergärten etc. hergestellt werden.

Das Host City Dressing muss vom 31.05. - 14.07.2024 in einwandfreiem Zustand im Stadtgebiet sichtbar sein.

Zur UEFA EURO 2024TM möchte auch die Host City Gelsenkirchen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen und für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, mit unserer Umwelt und unserem Klima stehen. Das übergeordnete Ziel, klimaverträglich und ressourcenschonend die Leistung zu erbringen, ist daher für den AN für die Auftragserfüllung verpflichtend. Zusätzlich sind die Kriterien des Öko-Instituts zu beachten.

Beschreibung des Loses

Vom AN sind im Rahmen der Umsetzung folgende Leistungen zu erbringen bzw. darzustellen:

Die Stadt Gelsenkirchen sucht für alle HC Dressing Standorte einen AN für die folgenden Dienstleistungen:

- Kreativkonzept stadtspezifisches Host City Dressing - Aufmaß - Produktion/ Beschaffung - Installation - Instandhaltung - Deinstallation - nachhaltige Weiterverwertung

Das Kreativkonzept, das Aufmaß, die Produktion, die Beschaffung, die Installation, Instandhaltung, Deinstallation sowie nachhaltige Weiterverwertung erfordert eine enge Abstimmung mit der Ausrichterstadt Gelsenkirchen (EM-Büro) und weiteren Teilprojekten, wie zum Beispiel Mobilität, Volunteering, Sicherheit, Marketing, Kommunikation und Tourismus, bis zum Ende des Turnierzeitraums.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Qualitat und Vollständigkeit60 %
Qualität
Qualitat und Vollständigkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängi … ganz lesenNachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1GX553RR WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1GX553RR WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt. Zuschlagskriterien: - Qualität und Vollständigkeit (Gewichtung 60 % ? maximal 300 Punkte) - Preis (Gewichtung 40 % ? maximal 200 Punkte)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
APA Brands Events Solutions GmbH & Co. KG, Neuwied2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wildenbruchplatz 7, 45888 Gelsenkirchen
Kontakt
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Auskünfte
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstellezentrale.dienste@gelsenkirchen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
383.880 €Zuschlagswert im Median
259.008 € – 683.500 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 358f1310-fa75-4f2d-b693-1d8a00a31148.