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Handelspartner Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement 2024-2027

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-0030veröffentlicht 22.07.2024erstmals 22.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 799 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an gematik GmbH
    vor 27 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 26 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:30 Uhr
    vor 26 Monaten
  6. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Gegenstand der Beschaffung der Abschluss einer Handelspartner Rahmenvereinbarung für das sog. Microsoft Enterprise Agreement als Anschlussvertrag was für die gematik für die Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden soll. Über diesen Vertrag sollen Microsoft Software Lizenzen und Online Dienste beschaffen werden.

Beschreibung des Loses

Bei der Beschaffung handelt sich um den Handelspartner Rahmenvertrag für das sog. Microsoft Enterprise Agreement als Anschlussvertrag, da der aktueller Vertrag in diesem Jahr an dem 30.09.2024 endet. Über den aktuellen Microsoft Enterprise Agreement hat die gematik bereits in der Vergangenheit Microsoft Lizenzen für Client-Arbeitsplätze und verschiedene Server sowie Microsoft 365-Dienste erworben. Um die sog. Software Assurance (Wartungsvertrag) für die bereits erworbene Lizenzen und die Nutzung der Microsoft Online Dienste für den IT-Betrieb fortführen zu können, ist ein nahtloser Abschluss eines neuen Enterprise Agreements über einen Handelspartner Rahmenvertrag notwendig. Durch den erneuten BMI Beitritt und einen Rahmenvertrag sollen durch einen Microsoft Handelspartner Microsoft Software Lizenzen mit Software Assurance und Online Dienste durch die gematik abgerufen werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Jahre und soll beginnend am 01.10.2024 regulär am 30.09.2027 enden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Umsatzangaben für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 bis 2023) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen = Verkauf von Microsoft Software Lizenzen und Online Diensten im Rahmen von Microsoft Enterp … ganz lesenUmsatzangaben für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 bis 2023) für den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen = Verkauf von Microsoft Software Lizenzen und Online Diensten im Rahmen von Microsoft Enterprise Agreements - vergleichbar sind. Mindestanforderung: Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind = Verkauf von Microsoft Software Lizenzen und Online Diensten im Rahmen von Microsoft Enterprise Agreements - muss mindestens 1.000.000 EUR (netto) pro Jahr betragen. Der Gesamtumsatz ist lediglich informativ anzugeben und ist kein Eignungskriterium. 2. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Kriterium
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB Absatz 1 Nr 1 bis 9, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG. - Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen). - Angaben zur Eintr … ganz lesenAngaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, §124 GWB Absatz 1 Nr 1 bis 9, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG. - Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen). - Angaben zur Eintragung im Handelsregister. - Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland). -Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 04 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 04 Ziffer VII.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 04 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage 06)). Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Eignungsleihgebern muss durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. durch jeden Eignungsleihgeber ein entsprechend ausgefülltes Eignungsformblatt (Anlage 04) eingereicht werden.
Kriterium
Unternehmensbezogene Zertifizierungen des Herstellers Microsoft Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen legt der Auftraggeber besonders hohen Wert auf die nachfolgend aufgeführten Microsoft Qualifizierung als "Licensing Solution Partner"(LSP) ODER "Enterprise S … ganz lesenUnternehmensbezogene Zertifizierungen des Herstellers Microsoft Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen legt der Auftraggeber besonders hohen Wert auf die nachfolgend aufgeführten Microsoft Qualifizierung als "Licensing Solution Partner"(LSP) ODER "Enterprise Software Advisor"(ESA). Der Nachweis zur Qualifizierung ist durch entsprechende Hersteller Zertifikate nachzuweisen und mit dem Angebot einzureichen. Mindestanforderung: Der Bieter muss über EINE der oben genannten Zertifizierungen verfügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
30.08.2024, 12:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Unternehmensbezogene Microsoft Qualifizierung in Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1XKB4BSN 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärung … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1XKB4BSN 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 22.08.2024 auf 30.08.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 22.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d816af97-c249-4167-89d1-f50e01c55d11.