Gutachten zur Entkopplung der Einleitung von Niederschlagswasser in das Netz der BWB
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 25-HD-14-Entkopplungveröffentlicht 14.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
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- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
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Beschreibung
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften (Schulstandorte), die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll.
Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden.
Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen:
• Ermittlung der planerischen Randbedingungen • Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten • Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Beschreibung des Loses
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften, die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll.
Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden.
Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen:
• Ermittlung der planerischen Randbedingungen • Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten • Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist der geprüfte Bruttoangebotspreis über alle Leistungen, ohne Einbezug von Skonti oder anderen Preisnachlässen mit Bedingung. Etwaige gewährte Nachlässe sind in den Endpreis zu kalkulieren. Die Auftrag gebende Stelle behält sich vor, sich die (der Angebotskalkulation zugrundeliegende) Stundenaufstellung je Leistungsposition, auf gesondertes Verlangen, vorlegen zu lassen. Achtung: Für die Realisierung der Gesamtmaßnahme stehen maximal 250.000 € brutto aus dem BENE II – Programm zur Verfügung. Diese Summe muss alle angebotenen Leistungen beinhalten. Dieser Festpreis darf nicht überschritten werden, da es sich um öffentliche Fördermittel handelt. Angebote welche eine Gesamtsumme über 250.000 € brutto aufweisen, können im Prüfung- und Wertungsprozess keine Berücksichtigung finden und müssen ausgeschlossen werden. Mithin der Angebotssumme sind alle auftragsspezifischen Kosten abgegolten.
Eignung8 von 8 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Geforderter Nachweis: Machbarkeitsstudien mit Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung innerhalb der letzten 7 Jahre, welche größtenteils abgeschlossene Leistungen umfassen und kumulativ ein Auftragsvolumen von mind. 100.000 € netto aufweisen. Vergleichbar sind bspw. untersuchte Themengebiete mit Schw … ganz lesenkürzer
Geforderter Nachweis: Machbarkeitsstudien mit Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung innerhalb der letzten 7 Jahre, welche größtenteils abgeschlossene Leistungen umfassen und kumulativ ein Auftragsvolumen von mind. 100.000 € netto aufweisen. Vergleichbar sind bspw. untersuchte Themengebiete mit Schwerpunkt (Regen)wasserversickerung, -rückhaltung, -nutzung etc. sowie damit verbundene bauliche Maßnahmenableitungen. Eine der beiden Referenzen hat zwingend Regenwasserbewirtschaftungsthemen in einer stark verdichteten Stadt - mind. Großstadt (über 100.000 Einwohner) - zu umfassen. Je Referenz sind max. 3 Seiten einzureichen mit folgendem Inhalt: Referenz gebende Stelle; Angabe von Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten; Ergebnisdarstellung; Angaben Vertragsdauer; Auftragsvolumen; Angaben über Einhaltung der Termin- und Budgetvorgaben, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und Mailadresse. Bitte verwenden Sie für den Nachweis der Referenzen die beigefügten Formblätter (Anlage 3_Referenzen) zzgl. max. 2 weitere Seiten pro Referenz. Achtung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Referenz gebende Stelle ggf. zu kontaktieren. Die Erreichbarkeit des / der genannten Ansprechpartners*in ist durch das bietende Unternehmen sicherzustellen. Es finden im Prüfungsprozess keine investigativen Recherchen zur Validierung der Angaben statt. Etwaige datenschutzrechtliche Vorprüfungen in Bezug zur Referenz gebenden Stelle obliegen dem bietenden Unternehmen. Sollte sich die Referenz gebende Stelle nicht innerhalb von 10 Werktagen zurückmelden, gilt der Eignungsnachweis als nicht erbracht. Es steht dem bietenden Unternehmen frei, sich bereits während der Angebotsfrist um eine Bestätigung der Referenzangaben seitens der Referenz gebenden Stelle zu bemühen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden nachzuweisen. Auf besonderes Verlangen kann die Vergabestelle fordern, dass bei bestehender Unterdeckung zum geforderten Versicherungsumfang, e … ganz lesenkürzer
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden nachzuweisen. Auf besonderes Verlangen kann die Vergabestelle fordern, dass bei bestehender Unterdeckung zum geforderten Versicherungsumfang, eine Zusicherung des Versicherungsgebers auf die Möglichkeit der Anpassung der Police gegeben ist. Im Auftragsfall gilt: Der Zuschlagsaspirant verpflichtet sich, falls nicht vorhanden, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens für (1) Personenschäden 3.000.000 € (2) sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1.500.000 € je Versicherungsfall abdeckt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen. Der Abschluss bzw. das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss nachzuweisen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass, hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen, ein einschlägiger Gesamtumsatz von mind. 90.000 € netto pro Jahr erreicht wurde (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlosssenen Geschäftsjahre).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ausgefülltes Dokument Wirt 124 LD inkl. aller sich hieraus ergebenden Eigenerklärungen bzw. Nachweisen auf besonderes Verlangen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Da vorliegend Fördermittel der EU (BENE II) verausgabt werden, muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (geordnete finanzielle Verhältnisse) erbracht werden. Der Nachweis ist über die Hausbank zu erbringen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Allgemein: Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass personelle Veränderungen von Mitarbeiter*innen des zukünftig Auftrag nehmenden Unternehmens nur mit der Zustimmung der Auftrag gebenden Stelle erfolgen können. Soweit personelle Veränderungen unvermeidbar und ohne Zutun des Bieters selbst notwe … ganz lesenkürzer
Allgemein: Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass personelle Veränderungen von Mitarbeiter*innen des zukünftig Auftrag nehmenden Unternehmens nur mit der Zustimmung der Auftrag gebenden Stelle erfolgen können. Soweit personelle Veränderungen unvermeidbar und ohne Zutun des Bieters selbst notwendig werden, bedarf der Einsatz neuer Projektleiter und Mitarbeiter der Zustimmung. Anforderung: - Für das Kernteam sind die zuständige Projektleitung und den/die vorgesehenen fachlichen Mitarbeiter/in sowie sonstige Mitarbeiter/innen zu benennen – durch Einreichung der CV´s. - Die Größe des Kernteams umfasst mind. 2 Personen. - Es sind geeignete Vertretungsregelungen zu organisieren, sodass die geforderte Größe des Kernteams zu keiner Zeit unterschritten wird. - Bestandteil des Projektteams ist mindestens ein/e Landschaftsarchitekt*in sowie ein/e Bodenwissenschaftler*in Für den vorgesehenen Projektleitenden sind folgende Qualifikationsnachweise zu erbringen: - Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich Siedlungs- / Wasserwirtschaft, Regenwassermanagement, Technischer Umweltschutz, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsplanung / -architektur, Hydrologie, Bodenwissenschaften, Bodenkunde, Bodenmechanik – mind. auf B.Sc. Niveau, sowie - fundamentale Kenntnisse und Anwendungserfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen im Bereich Freianlagen (§ 39 HOAI), Ingeni-eurbauwerke (§ 43 HOAI) und ggf. Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Deutsch in Wort und Schrift ist Voraussetzung für alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter*innen (Projektsprache ist Deutsch). Die Beweislast zur Darlegung der persönlichen Qualifizierung der einzelnen Mitarbeitenden trägt das bietende Unternehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 05.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.03.2025, 10:00 Uhr. Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen zum kostenlosen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Download - §41 VgV- unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/190655 Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen zum kostenlosen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Download - §41 VgV- unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/190655 Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren. Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Es wird empfohlen, die Objekte vor Ort zu besichtigen. Ein betreten der Schulstandorte ohne Anmeldung und Begleitung durch den AG ist nicht zulässig. Anfragen für Objektbesichtigungen können über die Bieterkommunikation gestellt werden. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG. Hinweis: Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
- Kontakt
- post.evergabe@
lichtenberg.berlin.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 735470ed-1ace-49a1-af30-0d2c2197f397.