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Grundinstandsetzung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin Logistik operativ

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 692-25veröffentlicht 10.06.2026erstmals 10.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 79 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Bau in Nordrhein-Westfalen (794 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
69 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 5 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 3 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 3 Monaten
  6. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) Columbiadamm 1-7c, Platz der Luftbrücke 1-3, Mehringdamm 129 und Schwiebusser Straße 129a-d in 12101 Berlin liegt im Stadtbezirk Tempelhof. Das Gesamtgebäude besteht aus elf miteinander verbundenen Bauteilen. Alle Bauteile verfügen über vier oberirdische Geschosse, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss sowie ein bis teilw. zwei Untergeschoss(e). Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke wurde als Verwaltungskomplex zusammen mit dem benachbarten Flughafen Tempelhof nach den Plänen von Ernst Sagebiel für das Reichsluftfahrtministerium als sogenannter „Sonderbau“ in vier Bauabschnitten errichtet. Die Gebäude bilden ein Halbrund um den heute als „Platz der Luftbrücke“ bezeichneten Platz, der den Knotenpunkt der Ost-West- und Nord-Süd-Magistralen von Berlin bildet. Die Bauzeit des Behördenzentrums erstreckt sich ursprünglich auf die Jahre 1937 bis 1944. Nach 1945 wurden umfassende Reparaturen von Kriegsschäden, u.a. an Dächer und Fassaden durchgeführt. Die Bauteile VIII, IX und X wurden um 1955 einem umfassenden Neuaufbau unterzogen. Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) steht unter Denkmalschutz und ist in die Denkmalliste Berlin, eingetragen (Eintragung am 06.04.1995, OBJ-Dok.-Nr. 09055092, Liste Tempelhof-Schöneberg).

Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) wird im Rahmen einer umfassenden konstruktiven, anlagenseitigen, energetischen und nutzungsspezifischen Grundinstandsetzung saniert.

Bestandteil der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ist die übergeordnete Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik für den sicheren und koordinierten Betrieb der Baustelle. Folgende Leistungen sind auszuführen:

- Baufeldmanagement und -logistik = Zuteilung der Flächen an die jeweiligen AN = Management der Anlieferung

- Herstellung Bauzaun, temporäre Verschlüsse, Bauschließanlage = Überwachung der Verschlüsse = Anpassungen auf die wechselnden Belange der Baustelle

- Zutrittsmanagement = Betreiben von Drehkreuzen und Ausstellen von Baustellenausweisen

- Überwachung der Baustellensicherheit = Wachschutz in Teilabschnitten des Projektes = Betreiben einer Videoüberwachung

- Herstellung und Betrieb von Bauheizungen - Bereitstellung von Bauwasseranschlüssen - Herstellung und Betreiben der Baustraßen, Lagerflächen, Verkehrswege, einschl. Rampenanlagen und Podesten einschl. Reinigung und Winterdienst - Herstellung von temporären Schutzvorrichtungen und Bauverschlüssen - Bereitstellung und Unterhaltung einer Containeranlage für die Objektüberwachung des AG - Containerstellung für die jeweiligen Auftragnehmer der Baustelle als Betreibermodell - Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen

Umfang / Mengen: - ca. 37.151 m² Grundstücksfläche - ca. 13.006 m² bebaute Fläche - 11 Bauteile; 6 Bauabschnitte - Grundinstandsetzung während Nutzung des Gebäudekomplexes

Die Ausführung erfolgt entsprechend der Darstellung in den beiliegenden zeichnerischen Unterlagen der sonstigen Anlagen und detaillierten Angaben aus dem Leistungsverzeichnis. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist während der Baumaßnahme im Nutzungsbetrieb.

Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2032

Der Auftrag enthält Bau- und Dienstleistungen. Für die Bauleistungen gelten die Bestimmungen der VOB/B. Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Als Erfolg wird die mangelfreie Errichtung und betriebsbereite Übergabe der Einrichtungen geschuldet. Für die Dienstleistungen gelten die Bestimmungen der VOL/B. Da es sich hierbei um ein Dauerschuldverhältnis handelt, findet eine förmliche Abnahme im Sinne der VOB/B nicht statt. Die Leistung gilt als erbracht, wenn sie über den vereinbarten Zeitraum ordnungsgemäß durchgeführt wurde, siehe Anlage "WBV_Vertrag_VE0702" in den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
1. PreisMaßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) aus der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderungen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit: Mindesanforderungen an das vorgesehene Einsatzpersonal Logistikkoordinator (auf Baufeld tätige Person): a. das vorgesehene Logistikpersonal ist für das Zutrittskontroll- und Avisierungssystem (Logistik Baustelle) geschult b. d … ganz lesenMindestanforderungen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit: Mindesanforderungen an das vorgesehene Einsatzpersonal Logistikkoordinator (auf Baufeld tätige Person): a. das vorgesehene Logistikpersonal ist für das Zutrittskontroll- und Avisierungssystem (Logistik Baustelle) geschult b. das vorgesehene Logistikpersonal verfügt über eine aktuelle Ersthelferausbildung Auf gesondertes Verlangen sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. In der Anlage "Bieterauskunft_Eignungskriterien" sind weitere Eigenerklärungen zum vorgesehenen Logistikkoordinator erforderlich: - Name, Vorname - Anzahl an Jahren der Berufserfahrung in Bezug auf die Baulogistik - Führerschein Klasse B ja/nein
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Haftpflichtversicherungen mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten für die Berufs-/Betriebshaftpflichversicherung bei Personen … ganz lesenDer Auftragnehmer ist verpflichtet, Haftpflichtversicherungen mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten für die Berufs-/Betriebshaftpflichversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Euro und Sachschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro Für die Eigenerklärung ist der beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungkriterien“ zu verwenden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien"). Etwaige Maßnahmen des Bieters zu einer Selbstreinigung nach § 12 … ganz lesenZwingende Ausschlussgründe nach § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien"). Etwaige Maßnahmen des Bieters zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen. Die Erklärungen in dem Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien" sind vollständig auszufüllen.Der Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann teilweise durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen, die Eignung durch den Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien" nachzuweisen oder ggf., dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für die Angebote, die in die engere Wahl gelangen, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen (auch die der benannten anderen Unternehmen) zur Bestätigung von Eigenerklärungen einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mindestanforderungen an die Referenzen: • Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen • von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern • aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre • Baufeldgröße >5000m² • Bauzeit > 3 Jahre • Leistungen: Baustellenlogistik, Baustelleneinrichtungen, Zutrittskontr … ganz lesenMindestanforderungen an die Referenzen: • Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen • von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern • aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre • Baufeldgröße >5000m² • Bauzeit > 3 Jahre • Leistungen: Baustellenlogistik, Baustelleneinrichtungen, Zutrittskontrolle. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Sofern der Bieter auf seine Präqualifikation verweist, sollte sichergestellt werden, dass die in einem PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Für die Eigenerklärung ist der beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
69 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen werden in Abschnitten je nach Baufortschritt und Notwendigkeit in Teilleistungen ausgeführt. Der Leistungsbeginn erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B), voraussichtlich unmi … ganz lesenDie im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen werden in Abschnitten je nach Baufortschritt und Notwendigkeit in Teilleistungen ausgeführt. Der Leistungsbeginn erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B), voraussichtlich unmittelbar nach Auftragserteilung. Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind auf Abruf der Objektüberwachung des AG auszuführen. Für alle Teilleistungen gelten Abrufzeiten von 3 Werktagen als vereinbart, für Winterbaumaßnahmen und für Reparaturen und Änderungen ohne Material mit Bestellzeiten 1 Werktag.ers ist ein Detailterminplan durch den Auftragnehmer zu erstellen.Die Ausführung der Leistungen des AN orientieren sich an dem jeweiligen Ausführungszeitraum der Maßnahmen. Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Bauzeitenplan als verknüpften Balkenplan mit Angabe aller Aktivitäten, Meilensteine für sämtliche Leistungen im Rahmen dieser Vergabeeinheit zu erstellen und als mpp- und pdf-Datei innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu überreichen. Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2032. Die Option kommt im Falle der Änderung im zeitlichen Ablauf der prognostizierten Bauablaufplanung zum Tragen (§ 22 VOB/A EU Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit), Die angegebene Laufzeit ist demnach nicht verbindlich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
20.08.2026, 09:01 Uhr. Es sind keine Teilnehmer zur Öffnung zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Russland-Sanktionen Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, son … ganz lesenLeistung: 1. Russland-Sanktionen Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. 2. Tariftreue nach Bundestariftreuegesetz - BTTG Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch Leiharbeitnehmer/innen sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Nachunternehmern und beauftragten Verleihern) mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG festsetzt. - Die Eigenerklärungen zu 1. und 2. sind vom Bieter im Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien" auszufüllen, da es sich bei 1. und 2. um ein zwingendes Ausschlusskriterium handelt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# (1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# (1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck VHB 234 "Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. .NICHT nachgefordert werden: das Leistungverzeichnis mit den Preisangaben sowie die Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702". Wird die ausgefüllte Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702" nicht mit dem Angebot eingereicht, gelten die Angebotspreise als Festpreise. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 23.07.2026. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. D …
Hinweis
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotssch … ganz lesen(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck VHB 234 "Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. .NICHT nachgefordert werden: das Leistungverzeichnis mit den Preisangaben sowie die Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702". Wird die ausgefüllte Anlage "WBV_Lohngleitklausel_VE0702" nicht mit dem Angebot eingereicht, gelten die Angebotspreise als Festpreise. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 23.07.2026. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher ta …

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1.068vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (488 Lose mit Angabe)
417.797 €Zuschlagswert im Median
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.07.2026 auf 06.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 29.07.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 06.08.2026 auf 20.08.2026 verschoben

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