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GP Unterbringung Entschärfer BPOl

Flughafen Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 23111106778veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1004 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate10.06.2024 – 31.03.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22335, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 163 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Auftragsbezogenes Organisationskonzept10 %
  • Auftragsbezogenes Ablaufkonzept10 %
  • Auftragsbezogenes Personalkonzept20 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalplanung einer Liegenschaft zur Unterbringung Entschärfer Bundespolizei (BPol) am Flughafen Hamburg

Zur Nutzung durch die Bundespolizei will der Flughafen Hamburg eine neue Liegenschaft errichten, die aus einem oder mehreren Gebäudeteilen bestehen kann. Für die Nutzung sind in Form von Raumbüchern spezielle Anforderungen seitens der Bundespolizei definiert worden. Es handelt sich um folgende Nutzungseinheiten:

• Büroflächen, 920 qm. • KfZ-Abstellhalle mit Werkstatträumen, 550 qm. • Zwei Lagerbauten mit jeweils 110 qm, Gesamtfläche 220 qm.

Für das Bürogebäude liegt ein Raumbuch vor. Für die Kfz-Abstellhalle und für die beiden Lagergebäude liegen funktionale Grundrisse vor. Diese Unterlagen sind zu prüfen und anzupassen. Anforderungen an das Gebäude, an die Nutzungen und an die Beziehungen müssen planerisch abgefragt, also mit der FHG und der Bundespolizei erarbeitet werden. Der Standort ist festgelegt und befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens. Am festgelegten Standort gibt es eine Höhenbegrenzung. Je nach Lage können ein bis zwei Geschosse errichtet werden. Gebäudeteile und Aufbauten dürfen die Hindernisfreiflächen nicht durchdringen. In der Fläche gibt es innerhalb des ausgewiesenen Standortes keine Beschränkungen.

Die Nutzungseinheiten sollen optimal miteinander verknüpft werden. Einfache Zugänglichkeiten im Zuge von Wartungsarbeiten zu den technischen Anlagen und auf die Dächer sind planerisch zu beachten, ebenso ein wirksamer konstruktiver Taubenschutz. Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und an den technischen Einrichtungen sind planerisch zu berücksichtigen. Planungsleistungen, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind, sind zu integrieren und zu koordinieren.

Beschreibung des Loses

Zur Nutzung durch die Bundespolizei (BPol) will der Flughafen Hamburg eine neue Liegenschaft errichten, die aus einem oder mehreren Gebäudeteilen bestehen kann.

Für die Nutzung sind spezielle Anforderungen seitens der BPol definiert worden. Es handelt sich um folgende Nutzungseinheiten: • Büroflächen, ca. 920 qm. • KfZ-Abstellhalle mit Werkstatträumen, ca. 550 qm. • Zwei Lagerbauten mit jeweils ca. 110 qm, Gesamtfläche ca. 220 qm.

Für das Bürogebäude liegt ein Raumbuch vor. Für die Kfz-Abstellhalle und für die beiden Lagergebäude liegen funktionale Grundrisse vor. Diese Unterlagen sind zu prüfen und anzupassen. Anforderungen an das Gebäude, an die Nutzungen und an die Beziehungen müssen planerisch abgefragt, also mit dem AG und der BPol erarbeitet werden.

Der Standort ist festgelegt und befindet sich im Sicherheitsbereich des Flughafens. Am festgelegten Standort gibt es eine Höhenbegrenzung. Je nach Lage können ein bis zwei Geschosse errichtet werden. Gebäudeteile und Aufbauten dürfen die Hindernisfreiflächen nicht durchdringen. In der Fläche gibt es innerhalb des ausgewiesenen Standortes keine Beschränkungen. Die Nutzungseinheiten sollen optimal miteinander verknüpft werden. Einfache Zugänglichkeiten im Zuge von Wartungsarbeiten zu den technischen Anlagen und auf die Dächer sind planerisch zu beachten, ebenso ein wirksamer konstruktiver Taubenschutz. Spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und an den technischen Einrichtungen sind planerisch zu berücksichtigen. Planungsleistungen, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind, sind zu integrieren und zu koordinieren.

Raumbuch und Grundrisse werden nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Spezielle Anforderungen zur Geheimhaltung von sicherheitsrelevanten Planbereichen werden durch die BPol bekannt gegeben und sind während der Planungs-, Ausschreibungs-, und Bauphase zu beachten.

Die Planungsleistungen umfassen: • Objektplanung • Freianlagenplanung • TGA-Planung • Tragwerksplanung

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Auftragsbezogenes Organisationskonzept10 %
Auftragsbezogenes Ablaufkonzept10 %
Auftragsbezogenes Personalkonzept20 %
Preis60 %
Qualität
Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Qualität
Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Qualität
Auftragsbezogenes Personalkonzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.06.2024
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14), Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und … ganz lesenZum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) entfällt g) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). i) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Gerber Architekten GmbH, Dortmund4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Flughafenanlagen
Anschrift
Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg
Kontakt
zentraleinkauf@ham.airport.de

Bei uns erfasst

93Bekanntmachungen
46Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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70vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
349.190 €Zuschlagswert im Median
185.251 € – 791.739 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.01.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.01.2024 auf 07.02.2024 verschoben

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