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GP-Leistung zum Maßnahmenpaket 3 am KKH-EM

Kreiskrankenhaus Emmendingen KöR · Emmendingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen KKH-EM.MP3veröffentlicht 31.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 86 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
97 Monate01.12.2025 – 31.12.2033
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität50 %
  • Qualität20 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalplanerleistung zum "Maßnahmenpaket 3 (Bestandsumbau/-sanierung im laufenden Betrieb)" am Kreiskrankenhaus Emmendingen - stufenweise und optionale Beauftragung von Leistungen ab HOAI-LP4

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 500Kriterium 1: Jurybewertung zum eingereichten Lösungsvorschlag > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.13.1/5.13.2
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 200Kriterium 2: Projektumsetzung/Leistungsqualität > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.13.1/5.13.2
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300Kriterium 3: Honorarangebot/-parameter > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.13.1/5.13.2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch Verfahrensteilnehmende einzuhaltenden Fristen hin: > Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch Verfahrensteilnehmende einzuhaltenden Fristen hin: > Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Ausloberin/Auftraggeberin sowie in Kopie an die juristische sowie die baufachliche Verfahrensbetreuung zu richten. > Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 und § 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB möglich. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
TEILNAHMEBERECHTIGUNG: > natürliche und juristische Personen, welche die nachfolgend geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: >> Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Auslobungsbek … ganz lesenTEILNAHMEBERECHTIGUNG: > natürliche und juristische Personen, welche die nachfolgend geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: >> Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Auslobungsbekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Ingenieur/-in, Stadtplaner/-in oder Landschaftsarchitekt/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat des Wettbewerbsteilnehmenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. >> Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der beschriebenen Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. > Planungs-/Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wenn jedes Mitglied der Planungs-/Arbeitsgemeinschaft seine fachspezifischen Anforderungen erfüllt. Bei Planungs-/Arbeitsgemeinschaften ist von den Bietern im Bewerbungsbogen (»Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens) das federführende Büro bzw. der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. > Ausgeschlossen von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Ausloberin nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Alle Bieter haben die Teilnahmeberechtigung im Rahmen des Bewerbungsbogens (»Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens) in hierzu geeigneter Form anzugeben und nachzuweisen. BIETERIDENTITÄT: Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist der Wechsel einer Bieterform zwischen Einzelbewerber/-bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich nicht mehr zulässig und kann daher zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. VERFAHRENSABLAUF: > Stufe I - Teilnahmewettbwerb: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden – eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt – die Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb sind Ziffer 4 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Mit dem Teilnahmewettbewerb wird die bewerberseitige Eignung zur Erfüllung des durch den Auftragnehmer geforderten Leistungsbildes abgefragt. Der Eignungsnachweis der verfahrensbeteiligten Unternehmen erfolgt als elektronisch und verschlüsselt zu übermittelnder Teilnahmeantrag anhand eines AG-seitig bereitgestellten Formularsatzes. Die Eignung der Bewerber wird sodann anhand der mit Verfahrensstufe I bekannt gemachten Teilnahme- und Mindestbedingungen geprüft und bewertet. > Stufe II – Angebots- und Verhandlungsphase: Durch die mit Stufe I ausgewählten Bieter sind jeweils ein Lösungsvorschlag und das Erstangebot zu Leistung sowie Honorar auf Grundlage der bekannt gemachten Vergabeunterlagen zu erstellen und über die eVergabeplattform abzugeben. Nach Abgabe der Erstangebote beabsichtigt die Auftraggeberin, zur Klärung der Leistungs- und Angebotsinhalte sowie zur Erörterung des Lösungsvorschlags, die Durchführung von Vergabeverhandlungen. Im Anschluss ist die Erstellung der endgültigen Angebote vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich vor: > weitere – als die benannte Anzahl von – Vergabeverhandlungen durchzuführen und/oder zur Abgabe von weiteren Folgeangeboten aufzufordern, > im Rahmen der Vergabeverhandlungen die Anzahl der Bieter gemäß der bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu reduzieren. Weitere Details zum Ablauf der Angebots- und Verhandlungsphase sind Ziffer 5 des Verfahrensleitfadens zu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ATP Nürnberg Planungs GmbH, Nürnberg–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreiskrankenhaus Emmendingen KöR
Anschrift
Gartenstraße 44, 79312 Emmendingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d20e5335-4951-4177-83dc-fd255140f1fa.