Gigabitausbau LK Ostprignitz-Ruppin
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Der Landrat · Neuruppin, Brandenburg
Aktenzeichen 24-056/60/VGV/Gigabitveröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 7 Jahre
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Externe Baumkontrolle B- und L-Straßen SM Eberswalde 2027Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde · HoppegartenFrist 08.12.2026
- Verkehrssicherungsmaßnahmen an kommunalen BäumenStadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen NeuendorfFrist 12.11.2026
- Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage WerderWasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland · Werder (Havel)Frist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 60 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neuruppin16816, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Wirtschaftlichkeitslücke65 %
- Umsetzungskonzept zur Erschließung15 %
- Zeit- und Meilensteinplanung15 %
- Einsatz alternativer Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) waren die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 31.03.2023) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Cluster West (Los 1) und Cluster Ost (Los 2).
Gegenstand nach CPV
- 64200000FernmeldediensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Cluster West Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden. Nunmehr ging es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investiti-onsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das östliche und das westliche Kreisgebiet vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden. Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs. 1 VgV. Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt. Bitte geben Sie daher nach Losen getrennte Teilnahmeanträge und Angebote ab. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt. | 7 Jahre | – |
| 2 | Cluster Ost Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden. Nunmehr ging es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investiti-onsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das östliche und das westliche Kreisgebiet vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden. Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs. 1 VgV. Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt. Bitte geben Sie daher nach Losen getrennte Teilnahmeanträge und Angebote ab. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt. | 7 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 65
- Qualität
- Umsetzungskonzept zur ErschließungGewichtung (Punkte, genau) 15Umsetzungskonzept
- Qualität
- Zeit- und MeilensteinplanungGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Einsatz alternativer VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 7 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgen … ganz lesenkürzer
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer in den Planungspolygonen zuverlässige Bandbreiten … ganz lesenkürzer
Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer in den Planungspolygonen zuverlässige Bandbreiten von einem Gigabit/s oder mehr symmetrisch zu gewährleisten (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend, vgl. Nr. 5.3 der Gigabit-RL 2.0).- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWHYSJ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | epcan GmbH, Vreden | 3 |
| 2 | epcan GmbH, Vreden | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Der Landrat
- Anschrift
- Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin
- Kontakt
- vergabestelle@
opr.de
Bei uns erfasst
- Planungsleistungen Wertstoffhof Temnitzpark01.04.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH-Region Ost7 Zuschläge
- Bietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG u.a.2 Zuschläge
- epcan GmbH2 Zuschläge
- gevekom GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im WirtschaftlichkeitslückenmodellKreisstadt MerzigFrist 13.11.2026
- Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde WalddorfhäslachGemeinde WalddorfhäslachFrist 18.11.2026
- Geförderter Gigabitausbau im Landkreis GießenLandkreis GießenFrist 22.01.2027
- ZV - Rödental - Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) - Auswahl eines NetzbetreibersStadt RödentalFrist 16.12.2026
- Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue FleckenStadtverwaltung GrimmaFrist 30.11.2026
- Breitbandnetz und Infrastruktur M-EA-N-S AöR - Vergabeverfahren "Netzbetrieb" - Gigabit-RL 2.0 (Dunkelgraue Flecken)Verbandsgemeinde Enkenbach-AlsenbornFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f528ac68-3734-4802-aaa8-e0bff63980ee.