Gigabitausbau LK Oberspreewald-Lausitz - Verhandlungsverfahren
Landkreis Oberspreewald-Lausitz · Senftenberg, Brandenburg
Aktenzeichen 3-01-178/2024veröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 87,44 Mio. €
- Laufzeit
- 46 Monate
- 14.03.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Externe Baumkontrolle B- und L-Straßen SM Eberswalde 2027Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Eberswalde · HoppegartenFrist 08.12.2026
- Verkehrssicherungsmaßnahmen an kommunalen BäumenStadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen NeuendorfFrist 12.11.2026
- Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage WerderWasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland · Werder (Havel)Frist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 87,44 Mio. €
- Laufzeit
- 46 Monate14.03.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Senftenberg01968, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (79 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) war die Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur(Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 31.03.2023) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Gegenstand nach CPV
- 64200000FernmeldediensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Nord - nördliches Kreisgebiet Die erste große, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor. Die Förderquote liegt bei 100 %. Der Ausbau umfasst etwa 9.389 Adresspunkte; davon befinden sich 5.085 förderfähige Adresspunkte im Los Nord und 4.303 im Los Süd. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Maßnahme im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - durchaus atypisch - zu 60 % vom Land Brandenburg (durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg) mit Mitteln aus dem EU-Fonds JTF (Just Transition Fund) finanziert wird. Ziel der JTF-Gigabitförderung ist der Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen als Basis des Transformationsprozesses in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten im Lausitzer Revier im Land Brandenburg zur Steigerung der Produktivität sowie zur Umsetzung völlig neuer Prozesse in der Wirtschaft, der Forschung, der Verwaltung und beim Bürger. Grundlage ist die EU-Förderperiode 2021-2027. Das bedingt, dass Projekt bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein muss. Zudem sind Regelwerke zu berücksichtigen, welche zwingende europäische Vorgaben aus der JTF-Förderung umsetzen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer in den Planungspolygonen zuverlässige Bandbreiten von einem Gigabit/s oder mehr symmetrisch zu gewährleisten(tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend, vgl. Nr. 5.3 der Gigabit-RL 2.0). | 46 Monate | – |
| 2 | Süd - südliches Kreisgebiet Die erste große, vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" steht kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor. Die Förderquote liegt bei 100 %. Der Ausbau umfasst etwa 9.389 Adresspunkte; davon befinden sich 5.085 förderfähige Adresspunkte im Los Nord und 4.303 im Los Süd. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Maßnahme im Landkreis Oberspreewald-Lausitz - durchaus atypisch - zu 60 % vom Land Brandenburg (durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg) mit Mitteln aus dem EU-Fonds JTF (Just Transition Fund) finanziert wird. Ziel der JTF-Gigabitförderung ist der Ausbau von zukunftsfähigen Gigabitnetzen als Basis des Transformationsprozesses in den vom Kohleausstieg betroffenen Gebieten im Lausitzer Revier im Land Brandenburg zur Steigerung der Produktivität sowie zur Umsetzung völlig neuer Prozesse in der Wirtschaft, der Forschung, der Verwaltung und beim Bürger. Grundlage ist die EU-Förderperiode 2021-2027. Das bedingt, dass Projekt bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein muss. Zudem sind Regelwerke zu berücksichtigen, welche zwingende europäische Vorgaben aus der JTF-Förderung umsetzen. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Das Ziel der Fördermaßnahme liegt in der umfassenden und flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten. Dabei sind für alle Anschlussnehmer in den Planungspolygonen zuverlässige Bandbreiten von einem Gigabit/s oder mehr symmetrisch zu gewährleisten(tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der Gebäudewand-Innenseite entscheidend, vgl. Nr. 5.3 der Gigabit-RL 2.0). | 46 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- WirtschaftlichkeitslückeHöhe der verlangten Wirtschaftlichkeitslücke
- Qualität
- Technisches KonzeptBewertung der Qualität des vorgelegten technischen Konzepts
- Qualität
- UmsetzungszeitraumUmsetzungszeitraum bis Inbetriebnahme und Meilensteinplanung
- Kosten
- Kosten HausanschlusspreiseKosten der Hausanschlusspreise nach der Vermarktungsphase
- Qualität
- Einsatz von alternativen VerlegemethodenQualität des Konzeptes zum Einsatz von alternativen Verlegemethoden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgende … ganz lesenkürzer
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Das Los 1 - Nord betrifft das nördliche Kreisgebiet mit den Kommunen, Neu-Seeland, Neupetershain, Altdöbern, Bronkow, Luckaitztal, Calau, Vetschau / Spreewald, Lübbenau / Spreewald und Großräschen.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YMEH68Z
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- WirtschaftlichkeitslückeHöhe der verlangten Wirtschaftlichkeitslücke
- Qualität
- Technisches KonzeptBewertung der Qualität des vorgelegten technischen Konzepts
- Qualität
- UmsetzungszeitraumUmsetzungszeitraum bis Inbetriebnahme und Meilensteinplanung
- Kosten
- Kosten HausanschlusspreiseKosten der Hausanschlusspreise nach der Vermarktungsphase
- Qualität
- Einsatz von alternativen VerlegemethodenQualität des Konzeptes zum Einsatz von alternativen Verlegemethoden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.03.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgende … ganz lesenkürzer
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin: Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Das Los 2 - Süd betrifft das südliche Kreisgebiet mit den Kommunen Frauendorf, Großmehlen, Grünewald, Guteborn, Hermsdorf, Hohenbocka, Kroppen, Lauchhammer, Lindenau, Ortrand, Ruhland, Schipkau, Schwarzbach, Schwarzheide, Senftenberg und Tettau.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YMEH68Z
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | GlasfaserPlus GmbH-Region Ost, Köln | 2 |
| 2 | GlasfaserPlus GmbH-Region Ost, Köln | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
- Kontakt
- vergabestelle@
osl-online.de
Bei uns erfasst
- Sanierung und Modernisierung des Friedrich-Engels-Gymnasium 3. BA - Los 3.25.1 Feste Einbauten Aula21.10.2026 · 7 Angebote
- Sanierung und Modernisierung des Friedrich-Engels-Gymnasium 3. BA - Los 3.25.2 Bühnenbau Aula20.10.2026 · 3 Angebote
- Neubau Schule und Freianlagen "Hand in Hand", mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt "geistige Entwicklung" - Los 09 Außenfenster / Türen / Glasfassade07.07.2026 · 7 Angebote
- Einführung einer Personalsoftware in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz03.07.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH-Region Ost7 Zuschläge
- Bietergemeinschaft MUENET GmbH & Co. KG u.a.2 Zuschläge
- epcan GmbH2 Zuschläge
- gevekom GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Kreisstadt Merzig: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Kreisstadt Merzig im WirtschaftlichkeitslückenmodellKreisstadt MerzigFrist 13.11.2026
- Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde WalddorfhäslachGemeinde WalddorfhäslachFrist 18.11.2026
- Geförderter Gigabitausbau im Landkreis GießenLandkreis GießenFrist 22.01.2027
- ZV - Rödental - Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) - Auswahl eines NetzbetreibersStadt RödentalFrist 16.12.2026
- Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue FleckenStadtverwaltung GrimmaFrist 30.11.2026
- Breitbandnetz und Infrastruktur M-EA-N-S AöR - Vergabeverfahren "Netzbetrieb" - Gigabit-RL 2.0 (Dunkelgraue Flecken)Verbandsgemeinde Enkenbach-AlsenbornFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f64ca25-d649-4ded-ab22-ab79bffffb4f.