Gigabit-Breitbandnetz in der Gemeinde Stapel - Pachtweise Überlassung und Betrieb in unterversorgten Gebieten
Breitbandzweckverband Mittlere Geest · Silberstedt, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 0.01.5.02.01.02-Stapelveröffentlicht 28.06.2024Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Silberstedt24887, Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbi-medien.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 46 %, Leistung und Qualität 54 %.
- Höhe des Pachtentgeltes40 %
- Attraktivität Endkundenprodukte4 %
- Attraktivität Endkundenprodukte6 %
- Konzept Ausrichtung20 %
- Leistungserbringung / Konzept zum Betrieb und Service20 %
- Marketing- und Vertriebskonzept10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,2 Punkte |
| 25 % teurer | −9,2 Punkte |
| 50 % teurer | −15,3 Punkte |
| 100 % teurer | −23 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über bi-medien.de
- Heute
Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungkonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB i.V. m. §§ 1 ff. KonzVgV. Der Schwerpunkt der Beschaffung liegt auf dem Betrtieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste. Der Breitbandzweckverband Mittlere Geest beabsichtigt die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TKUnternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf für einen Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4 LB zur Leistungsbeschreibung). Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll. Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sein werden sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Gigabit-Kofinanzierungs-Richtlinie zu beantragen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen, die unter https://abruf.bi-medien.de/D454612308 abrufbar sind, entnommen werden
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Kosten
- Höhe des PachtentgeltesGewichtung (Punkte, genau) 40Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
- Qualität
- Attraktivität EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 4Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
- Preis
- Attraktivität EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 6Es ist aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme seitens des Bieters angeboten werden. Es werden Preis, Qualität und Umfang bewertet, die seitens des Bieters angeboten werden. In die Bewertung fließt das Angebot des Bieters für Internet, TV und Telefon mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s (Downstreamm), 500 Mbit/s (Downstreamm) und 1000 MBit/s (Downstreamm) ein.
- Qualität
- Konzept AusrichtungGewichtung (Punkte, genau) 20Es ist ein technisches Konzept zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Bandbreitenziele vorzulegen. Hier sind mindestens die physikalische und logische Netzstruktur, sowie eine Beschreibung der eingesetzten Komponenten der Aktivtechnik zu nennen und zu beschreiben. Es sind vom Auftragnehmer die Anforderungen an die vom Konzessionsgeber eingesetzte passive Netztechnik (z.B. Schränke, Schächte, etc.) zu nennen. Der Konzessionsgeber entscheidet sodann – unter Berücksichtigung der Homogenität, vor allem in Bezug auf die eingesetzte passive Netztechnik des vorhandenen Netzes im bereits ausgebauten Verbandsgebiet – über die Ausgestaltung / Umsetzung. Maßgeblich für die Bewertung sind die Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen. Hierzu gehören insbesondere die Netzstruktur sowie die Beschreibung der eingesetzten Komponenten.
- Qualität
- Leistungserbringung / Konzept zum Betrieb und ServiceGewichtung (Punkte, genau) 201. Der Konzessionsnehmer hat Angaben zu der Dauer innerhalb der eine Inbetriebnahme nach Übergabe des betriebsfertigen Netzabschnittes die Inbetriebnahme erfolgt, zu machen. 2. Darstellung zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Netzbetriebes auf Ebene des Anschluss- und Zuführungsnetzes sowie eines Entstörungskonzeptes (Reaktions- und Entstörungszeiten, Erreichbarkeit der Hotline und Service-Personal, Service Standorte usw.) Insbesondere ist darzustellen, wie eine Entstörung bei einem Stromausfall in der PoP Station erfolgt inkl. Angabe der max. Entstörungszeit). In die Bewertung fließen die Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung ein. Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer, Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes.
- Qualität
- Marketing- und VertriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 10Es wird bewertet wie im Ausbaugebiet die potentiellen Anschlussnehmer informiert und beraten werden (Bspl.: Bürgerinformationsveranstaltung, Beratungstermine vor Ort usw.) Neben der persönlichen Kundenberatung von Privatkunden und Gewerbekunden sind auch Angaben zu regionalen Werbekampagnen zu machen. Bewertet wird die Qualität des Marketingkonzeptes. Hierzu werden die vom Bieter beschriebenen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen nach ihrem Umfang und ihrer Qualität herangezogen, die erwarten lassen, dass eine ausreichende Startquote erreicht wird.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Tätigkeitsfeld). Auf besondere Anforderung der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sofern eine solche vorgeschrieben ist. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen im … ganz lesenkürzer
Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Tätigkeitsfeld). Auf besondere Anforderung der Vergabestelle ist ein Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sofern eine solche vorgeschrieben ist. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen. Hierzu zählen insbesondere auch Angaben, ob Personen, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. GWB genannten Straftaten verurteilt wurden oder deswegen gegen das Unternehmen eine Geldbuße festgesetzt wurde. Die Vergabestelle behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anzufordern. Eigenerklärung, ob eine Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur vorliegt. Es wird empfohlen, eine Meldebestätigung mit vorzulegen. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung innerhalb der letzten drei Jahre eingehalten wurden. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweis nachzufordern. Eigenerklärung, das keine Verstöße gegen geltende Umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren beantragt oder eröffnet ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Eigenerklärung, dass das Unternehmen den Vergabemindestlohn zahlt (§ 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein). Für hier abzugebenen Eigenerklärungen steht ein Vordruch als Download unter "https://abruf.bi-medien.de/D454612308" zur Verfügung.- Kriterium
Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu fordern); Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (wirtschaftlicher Umfang vergleichb … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu fordern); Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen) Bankerklärung oder Rating: Bankerklärung zur finanziellen Situation des Unternehmens oder entsprechende Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei.- Kriterium
Es müssen hinreichende beruflichen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen hinsichtlich der beruflichen Erfahrung vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die technische Erfahrung in Bezug auf den Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Versorgung von Endnutzern. Mindeststa … ganz lesenkürzer
Es müssen hinreichende beruflichen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen hinsichtlich der beruflichen Erfahrung vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die technische Erfahrung in Bezug auf den Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für die Versorgung von Endnutzern. Mindeststandard ist hierbei mindestens zwei vergleichbare Projekte (Referenzzeitraum: mind. vor 3 Jahren Betrieb übernommen und Vertragslaufzeit hat noch nicht abgelaufen). Es sind mind. zwei Referenzen zu benennen, die eine erfolgreiche Endkundenakquise (Vertriebserfahrung) für den Anschluss an eine Breitbandinfrastruktur in den vergangenen 5 Jahren belegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bi-medien.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ], 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vo … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestellt) gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber (Vergabestelle) gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzession-)Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber – hier: Konzessionsgeber – über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Konzessionsgeber (Vergabestelle) die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Breitbandzweckverband Mittlere Geest
- Anschrift
- Hauptstr. 41, 24887 Silberstedt
- Website
- bz-mittlere-geest.de
- Kontakt
- vergabestelle@
amt-arensharde.de - Auskünfte
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ]vergabekammer@
wimi.landsh.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- 1&1 Versatel GmbH3 Zuschläge
- EWETEL GmbH2 Zuschläge
- Vodafone GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fc9b809-6d27-466f-a34c-d2400f2fe356.