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Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung d. d. Gemeinde Frickingen

Gemeinde Frickingen · Frickingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 412/22-AZveröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

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Dienstleistungen
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Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke55 %
  • Realisierungszeitraum20 %
  • Endkundenprodukte20 %
  • Alternative Verlegemethoden5 %

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab März 2028 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächende-ckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu fi-nanzieren, hat die Gemeinde Frickingen im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre-publik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt. Dazu liegt der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe vor. Ergänzend hat die Gemeinde Frickingen ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi-gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfi-nanzierung)“ beantragt.

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab März 2028 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfü-gung stellen. Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens 29.12.2023 erfolgen.

Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen:

- Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu markt-üblichen Konditionen anzubieten - Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.

Der beauftragte Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten notwendig sind. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen - zur Netzplanung (inkl. Genehmigungs- und Ausführungsplanung). - zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen. - zum dauerhaften Betrieb des Netzes.

Der Konzessionsnehmer übernimmt alle in diesem Zusammenhang stehenden Pflichten, um den Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Diese sind unter anderem: - die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung. - die Wartung und Unterhaltung des Netzes. - die Dokumentation des Netzes.

Der Konzessionsnehmer hat die Angaben nach §6 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung zu machen: - Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 genannten Netzparametern der zu errichtenden Infrastruktur - die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Vorleistungsprodukte - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Endkundenprodukte - nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote, - die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gemäß § 9 und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise

Die Zweckbindungsfrist der Förderung in Höhe von 7 Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachweises entspricht auch der Erstlaufzeit für den Betrieb. Der Ausbau auf die Zielversorgung wird im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes sowie einer Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Dementsprechend sind die Bestimmungen des Bundes und des Landes einzuhalten. Dementsprechend muss zur Versorgung die FTTB-Technologie eingesetzt werden. Darüber hinaus ist beim Ausbau das Material- und Faserkonzept des Bundes zu beachten, welches unter anderem die Herstellung von durchgeschalteten Glasfasern vom zentralen Technikstandort (GF-HVt/PoP) bis zum Übergabepunkte im Gebäude vorsieht (Den Link zum Download der entsprechenden Merk- und Hinweisblätter entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsbescheid).

Entsprechend der Richtlinie zum Bundesförderprogramm ist eine zuverlässige Zielversorgung aller Teilnehmer im Ausbaugebiet mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für Haushalte und Gewerbetreibende durch den Konzessionsnehmer zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Konzessionsneh-mer gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern die Verpflichtung, ent-sprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen. Diese umfassen insbesondere Telefonie, Internet, Fernsehen und Kombiverträge. Dazu sind im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe vom Bieter marktübliche und dauerhaft gültige Konditionen für die Verträge für Endkunden und Drittanbieter anzubieten. Sollte gegebenenfalls eine Kollokation zur Versorgung der Endkunden mit Telekommunikationsdiensten erforderlich sein, so ist dies Sache des Konzessionsnehmers.

In Einklang mit § 8 der NGA-Rahmenregelung sowie den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau hat der Konzessionsnehmer einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Unabhängig von der Technik gilt diese Verpflichtung für alle Net-ze, die durch eine Zuwendung gefördert werden, sowie unabhängig von Veränderungen der Eigen-tumsverhältnisse, der ...

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 55
Qualität
RealisierungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Alternative VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landgericht Konstanz, Untere Laube 27, 78462 Konstanz
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TeleData GmbH in Bietergemeinschaft mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG, Friedrichshafen2

Auftraggeber

Name
Gemeinde Frickingen
Anschrift
Kirchstraße 7, 88699 Frickingen
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
3,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
901.495 € – 8,03 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c25d6a8-96d5-4447-b351-34971d611ee0.