Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung d. d. Gemeinde Frickingen
Gemeinde Frickingen · Frickingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 412/22-AZveröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Frickingen88699, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke55 %
- Realisierungszeitraum20 %
- Endkundenprodukte20 %
- Alternative Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab März 2028 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächende-ckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu fi-nanzieren, hat die Gemeinde Frickingen im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre-publik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt. Dazu liegt der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe vor. Ergänzend hat die Gemeinde Frickingen ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi-gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfi-nanzierung)“ beantragt.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab März 2028 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfü-gung stellen. Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens 29.12.2023 erfolgen.
Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen:
- Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu markt-üblichen Konditionen anzubieten - Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.
Der beauftragte Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten notwendig sind. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen - zur Netzplanung (inkl. Genehmigungs- und Ausführungsplanung). - zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen. - zum dauerhaften Betrieb des Netzes.
Der Konzessionsnehmer übernimmt alle in diesem Zusammenhang stehenden Pflichten, um den Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Diese sind unter anderem: - die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung. - die Wartung und Unterhaltung des Netzes. - die Dokumentation des Netzes.
Der Konzessionsnehmer hat die Angaben nach §6 Abs. 2 Gigabit-Rahmenregelung zu machen: - Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 genannten Netzparametern der zu errichtenden Infrastruktur - die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Vorleistungsprodukte - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Endkundenprodukte - nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote, - die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gemäß § 9 und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise
Die Zweckbindungsfrist der Förderung in Höhe von 7 Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachweises entspricht auch der Erstlaufzeit für den Betrieb. Der Ausbau auf die Zielversorgung wird im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes sowie einer Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Dementsprechend sind die Bestimmungen des Bundes und des Landes einzuhalten. Dementsprechend muss zur Versorgung die FTTB-Technologie eingesetzt werden. Darüber hinaus ist beim Ausbau das Material- und Faserkonzept des Bundes zu beachten, welches unter anderem die Herstellung von durchgeschalteten Glasfasern vom zentralen Technikstandort (GF-HVt/PoP) bis zum Übergabepunkte im Gebäude vorsieht (Den Link zum Download der entsprechenden Merk- und Hinweisblätter entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsbescheid).
Entsprechend der Richtlinie zum Bundesförderprogramm ist eine zuverlässige Zielversorgung aller Teilnehmer im Ausbaugebiet mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für Haushalte und Gewerbetreibende durch den Konzessionsnehmer zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Konzessionsneh-mer gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern die Verpflichtung, ent-sprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen. Diese umfassen insbesondere Telefonie, Internet, Fernsehen und Kombiverträge. Dazu sind im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe vom Bieter marktübliche und dauerhaft gültige Konditionen für die Verträge für Endkunden und Drittanbieter anzubieten. Sollte gegebenenfalls eine Kollokation zur Versorgung der Endkunden mit Telekommunikationsdiensten erforderlich sein, so ist dies Sache des Konzessionsnehmers.
In Einklang mit § 8 der NGA-Rahmenregelung sowie den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau hat der Konzessionsnehmer einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Unabhängig von der Technik gilt diese Verpflichtung für alle Net-ze, die durch eine Zuwendung gefördert werden, sowie unabhängig von Veränderungen der Eigen-tumsverhältnisse, der ...
Gegenstand nach CPV
- 64214400Vermietung von Kommunikations-BodenleitungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 55
- Qualität
- RealisierungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Alternative VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landgericht Konstanz, Untere Laube 27, 78462 Konstanz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| TeleData GmbH in Bietergemeinschaft mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG, Friedrichshafen | 2 |
Auftraggeber
- Name
- Gemeinde Frickingen
- Anschrift
- Kirchstraße 7, 88699 Frickingen
- Website
- frickingen.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH18 Zuschläge
- NetCom BW GmbH7 Zuschläge
- Deutsche GigaNetz GmbH2 Zuschläge
- Stadler + Schaaf Mess- und Regeltechnik GmbH2 Zuschläge
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG2 Zuschläge
- Vodafone GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR – Lückenschluss (LSP)Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen RechtsFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c25d6a8-96d5-4447-b351-34971d611ee0.