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Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Gernsbac

Stadt Gernsbach · Gernsbach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 409/22-AZveröffentlicht 22.12.2023DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

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Dienstleistungen
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Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke55 %
  • Realisierungszeitraum10 %
  • Endkundenprodukte20 %
  • Eigenausbau dunkelgraue Flecken15 %

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Gernsbach zum Aufbau und Betrieb eines Gigabit–Netzes in der Stadt Gernsbach

Beschreibung des Loses

Die Stadt Gernsbach plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Gigabit - Netzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Gernsbach im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt. Dazu liegt der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe vor. Ergänzend hat die Stadt Gernsbach ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ beantragt und bewilligt bekommen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab Juli 2025 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen. Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens 18 Monate nach Ergebnisfeststellung des Markterkundungsverfahrens erfolgen. Das ist in diesem Fall im August 2024.

Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Gigabit-Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen: - Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienst-leistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichen Konditionen anzubieten - Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.

Zur Bestimmung des Projektgebiets wurde im Vorfeld ein Markterkundungsverfahren unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Markterkundung wurden mehrere Teilgebiete innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gernsbach als sogenannte Graue Flecken eingestuft, da dort momentan eine gemäß Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 unzureichende Internetversorgung vorliegt. Diese Teilgebiete bilden das Ausschreibungsgebiet. Folgende (Teil-)Gebiete sollen im Rahmen dieser Ausschreibung mit einem FTTB/H-Netz ausgebaut werden: - Gernsbach - Hilpertsau - Lautenbach - Obertsrot - Reichental - Staufenberg

Das ausgeschriebene Projektgebiet (graue Flecken) ist dabei in einem Förderantrag zusammengefasst. Nach aktuellem Stand beinhalten die Ausschreibungsgebiete insgesamt 865 Gebäude mit ca. 1.091 Haushalten/Firmen. Momentan wird die Stadt Gernsbach über die Technologien DSL und LTE sowie HFC versorgt. Die Stadt Gernsbach hat es sich übergeordnet zum Ziel gesetzt bis Ende 2025 eine zuverlässige Zielversorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für alle Haushalte und Gewerbetrei-bende im Stadtgebiet durch den obsiegenden Bieter zu gewährleisten. Dies soll durch eine Mischung aus Förderung (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) und Eigenausbauabsichten des obsiegenden Bieters sichergestellt werden.

Der beauftragte Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten notwendig sind. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen - zur Netzplanung (inkl. Genehmigungs- und Ausführungsplanung). - zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen. - zum dauerhaften Betrieb des Netzes. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle in diesem Zusammenhang stehenden Pflichten, um den Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Diese sind unter anderem: - die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung. - die Wartung und Unterhaltung des Netzes. - die Dokumentation des Netzes. Die Zweckbindungsfrist der Förderung in Höhe von 7 Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachwei-ses entspricht auch der Erstlaufzeit für den Betrieb. Der Ausbau auf die Zielversorgung wird im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes sowie einer Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Sämtliche Vorgaben, Hinweise und Auflagen der einschlägigen Förderprogramme sind einzuhalten. Siehe Im Übrigen die Vorgaben im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung/ Aufforderung zur Angebotsabgabe Dementsprechend muss zur Versorgung die FTTB-Technologie eingesetzt werden. Darüber hinaus ist beim Ausbau das Material- und Faserkonzept des Bundes zu beachten, welches unter anderem die Herstellung von durchgeschalteten Glasfasern vom zentralen Technikstandort (GF-HVt/PoP) bis zum Übergabepunkte im Gebäude vorsieht (siehe Anlage: 2). Entsprechend den Vorgaben im Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen (siehe Anlagen Zuwendungsbescheid) ist eine zuverlässige Zielversorgung aller Teilnehmer im Ausbaugebiet mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für Haushalte und Gewerbetreibende durch den Konzessionsnehmer zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Konzessionsneh-mer gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern die Verpflichtung, ent-sprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen. Diese umfassen insbesondere Telefonie, Internet, Fernsehen und Kombiverträge. Dazu sind im Rahmen der verbindlichen Ang...

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 55
Qualität
RealisierungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Eigenausbau dunkelgraue FleckenGewichtung (Punkte, genau) 15

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
NetCom BW GmbH, Ellwangen2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Gernsbach
Anschrift
Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
3,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
901.495 € – 8,03 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cd7d4afa-d27f-4825-a0cc-6925242beef1.