Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Gernsbac
Stadt Gernsbach · Gernsbach, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 409/22-AZveröffentlicht 22.12.2023DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Gernsbach76593, Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke55 %
- Realisierungszeitraum10 %
- Endkundenprodukte20 %
- Eigenausbau dunkelgraue Flecken15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Gernsbach zum Aufbau und Betrieb eines Gigabit–Netzes in der Stadt Gernsbach
Beschreibung des Loses
Die Stadt Gernsbach plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Gigabit - Netzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, hat die Stadt Gernsbach im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt. Dazu liegt der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe vor. Ergänzend hat die Stadt Gernsbach ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ beantragt und bewilligt bekommen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab Juli 2025 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfügung stellen. Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens 18 Monate nach Ergebnisfeststellung des Markterkundungsverfahrens erfolgen. Das ist in diesem Fall im August 2024.
Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Gigabit-Netz zu planen und zu errichten. Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw. – wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten. Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw. die folgenden Verpflichtungen: - Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienst-leistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B. Fernsehen) zu marktüblichen Konditionen anzubieten - Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.
Zur Bestimmung des Projektgebiets wurde im Vorfeld ein Markterkundungsverfahren unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Markterkundung wurden mehrere Teilgebiete innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gernsbach als sogenannte Graue Flecken eingestuft, da dort momentan eine gemäß Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 unzureichende Internetversorgung vorliegt. Diese Teilgebiete bilden das Ausschreibungsgebiet. Folgende (Teil-)Gebiete sollen im Rahmen dieser Ausschreibung mit einem FTTB/H-Netz ausgebaut werden: - Gernsbach - Hilpertsau - Lautenbach - Obertsrot - Reichental - Staufenberg
Das ausgeschriebene Projektgebiet (graue Flecken) ist dabei in einem Förderantrag zusammengefasst. Nach aktuellem Stand beinhalten die Ausschreibungsgebiete insgesamt 865 Gebäude mit ca. 1.091 Haushalten/Firmen. Momentan wird die Stadt Gernsbach über die Technologien DSL und LTE sowie HFC versorgt. Die Stadt Gernsbach hat es sich übergeordnet zum Ziel gesetzt bis Ende 2025 eine zuverlässige Zielversorgung mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für alle Haushalte und Gewerbetrei-bende im Stadtgebiet durch den obsiegenden Bieter zu gewährleisten. Dies soll durch eine Mischung aus Förderung (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) und Eigenausbauabsichten des obsiegenden Bieters sichergestellt werden.
Der beauftragte Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten notwendig sind. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen - zur Netzplanung (inkl. Genehmigungs- und Ausführungsplanung). - zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen. - zum dauerhaften Betrieb des Netzes. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle in diesem Zusammenhang stehenden Pflichten, um den Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Diese sind unter anderem: - die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung. - die Wartung und Unterhaltung des Netzes. - die Dokumentation des Netzes. Die Zweckbindungsfrist der Förderung in Höhe von 7 Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachwei-ses entspricht auch der Erstlaufzeit für den Betrieb. Der Ausbau auf die Zielversorgung wird im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes sowie einer Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Sämtliche Vorgaben, Hinweise und Auflagen der einschlägigen Förderprogramme sind einzuhalten. Siehe Im Übrigen die Vorgaben im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung/ Aufforderung zur Angebotsabgabe Dementsprechend muss zur Versorgung die FTTB-Technologie eingesetzt werden. Darüber hinaus ist beim Ausbau das Material- und Faserkonzept des Bundes zu beachten, welches unter anderem die Herstellung von durchgeschalteten Glasfasern vom zentralen Technikstandort (GF-HVt/PoP) bis zum Übergabepunkte im Gebäude vorsieht (siehe Anlage: 2). Entsprechend den Vorgaben im Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen (siehe Anlagen Zuwendungsbescheid) ist eine zuverlässige Zielversorgung aller Teilnehmer im Ausbaugebiet mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für Haushalte und Gewerbetreibende durch den Konzessionsnehmer zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Konzessionsneh-mer gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern die Verpflichtung, ent-sprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen. Diese umfassen insbesondere Telefonie, Internet, Fernsehen und Kombiverträge. Dazu sind im Rahmen der verbindlichen Ang...
Gegenstand nach CPV
- 64200000FernmeldediensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 55
- Qualität
- RealisierungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- EndkundenprodukteGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Eigenausbau dunkelgraue FleckenGewichtung (Punkte, genau) 15
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| NetCom BW GmbH, Ellwangen | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Gernsbach
- Anschrift
- Igelbachstraße 11, 76593 Gernsbach
- Website
- gernsbach.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
- Entwicklung Markthallenareal Staufenberg28.04.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH18 Zuschläge
- NetCom BW GmbH7 Zuschläge
- Deutsche GigaNetz GmbH2 Zuschläge
- Stadler + Schaaf Mess- und Regeltechnik GmbH2 Zuschläge
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG2 Zuschläge
- Vodafone GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cd7d4afa-d27f-4825-a0cc-6925242beef1.