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vergebenEU-weitDienstleistungen

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die LHS Stuttgart

Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 220/22-AZveröffentlicht 19.12.2023DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (190 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke60 %
  • Qualität (Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Endkundenpreis, Technisches Konzept, Servicekonzept)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart für die Planung, den Bau und Betrieb einer NGA - Infrastruktur

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Stuttgart weiße Flecken

Für die Stadt Stuttgart ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Stuttgart sind noch unzureichend bzw. nicht mit min. 30 MBit/s mit Breitbandanschlüssen versorgt. Das Projektgebiet wurde im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen NGA-Breitbandausbaus bei einer Verfügbarkeit von ≤ 30 Mbit/s (downstream) zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt. Der Auftraggeber hat ein auf der zentralen Online-Plattform www.breitbandausschreibungen.de öffentlich bekannt gemachtes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Es wurde deutlich, dass in Teilen des Ausbaugebietes die NGA-Fähigkeit des Netzes mit einer Versorgung von ≥ 30 Mbit/s (downstream) nicht gegeben ist und somit der Status „Weißer NGA-Fleck“ für diese Anschlüsse zuzuordnen ist. Die Förderfähigkeit entspricht den Regelungen der Ziff. 5 RL BMVI i.V.m. NGA-RR (Vgl. Fn. 2 und Fn. 3 sowie § 2 Abs. 2), weil zum Zeitpunkt der Markterkundung keine NGA-Netze in diesen Bereichen vorliegen und in den daran anschließenden 3 Jahren auch nicht mit der Errichtung solcher Netze durch private Investoren zu rechnen ist. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzen (FTTB) mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Krankenhäusern gemäß der Sonderaufrufe zur Bundesförderung. Das Ausbaugebiet kann hierbei der beiliegenden Anlage Ausbaugebiet entnommen werden. Das Ausbaugebiet umfasst zusammenfassend folgende Anzahl an Gebäudeanschlüssen: Los 1 – Stuttgart Weiße Flecken: 1.008 Gebäude mit 3.691 Haushalten Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke vom Auftraggeber bezieht, hat hierbei alle Vorgaben aus den vorgenannten Richtlinien zu beachten und umzusetzen. Die Leistung im Detail wird in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B beschrieben, welche in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Vergabe der Leistungen ist in zwei räumliche Lose wie folgt aufgeteilt. Eine Losaufteilung wurde hierbei auf Basis der Vorgaben des Fördermittelgebers nach Fördertatbeständen vorgenommen: - Los 1 - Stuttgart Weiße Flecken: Az. 832.5/3-21 09BW300764 Alles Nähere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

––
2
Los 2 - Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser

Für die Stadt Stuttgart ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Stuttgart sind noch unzureichend bzw. nicht mit min. 30 MBit/s mit Breitbandanschlüssen versorgt. Das Projektgebiet wurde im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen NGA-Breitbandausbaus bei einer Verfügbarkeit von ≤ 30 Mbit/s (downstream) zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt. Der Auftraggeber hat ein auf der zentralen Online-Plattform www.breitbandausschreibungen.de öffentlich bekannt gemachtes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Es wurde deutlich, dass in Teilen des Ausbaugebietes die NGA-Fähigkeit des Netzes mit einer Versorgung von ≥ 30 Mbit/s (downstream) nicht gegeben ist und somit der Status „Weißer NGA-Fleck“ für diese Anschlüsse zuzuordnen ist. Die Förderfähigkeit entspricht den Regelungen der Ziff. 5 RL BMVI i.V.m. NGA-RR (Vgl. Fn. 2 und Fn. 3 sowie § 2 Abs. 2), weil zum Zeitpunkt der Markterkundung keine NGA-Netze in diesen Bereichen vorliegen und in den daran anschließenden 3 Jahren auch nicht mit der Errichtung solcher Netze durch private Investoren zu rechnen ist. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzen (FTTB) mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Krankenhäusern gemäß der Sonderaufrufe zur Bundesförderung. Das Ausbaugebiet kann hierbei der beiliegenden Anlage Ausbaugebiet entnommen werden. Das Ausbaugebiet umfasst zusammenfassend folgende Anzahl an Gebäudeanschlüssen: Los 2 – Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser: 43 Gebäude mit 56 Standorten, davon 6 Krankenhäuser, 2 Reha-Kliniken und 48 Schulen Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke vom Auftraggeber bezieht, hat hierbei alle Vorgaben aus den vorgenannten Richtlinien zu beachten und umzusetzen. Die Leistung im Detail wird in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B beschrieben, welche in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Vergabe der Leistungen ist in zwei räumliche Lose wie folgt aufgeteilt. Eine Losaufteilung wurde hierbei auf Basis der Vorgaben des Fördermittelgebers nach Fördertatbeständen vorgenommen: - Los 2 Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser, Az. 832.5/3-20 12BW300251 Alles Nähere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 60
Qualität
Qualität (Berücksichtigung alternativer Verlegemethoden, Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Endkundenpreis, Technisches Konzept, Servicekonzept)Gewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Telekom Deutschland GmbH, Frankfurt am Main1
2Telekom Deutschland GmbH, Frankfurt am Main1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
3,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
901.495 € – 8,03 Mio. €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29cac8b4-1859-4a5e-ab9c-cd227ac72025.