Gestaltung einer neuen Dauerausstellung im Willy-Brandt-Haus Lübeck
Auftraggeber nicht angegeben · Lübeck, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen BWBS-WBHL-2024-001veröffentlicht 14.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lübeck23552, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung d.ö.R.
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, über ein zweistufiges europaweit ausgeschriebenes Verfahren eine geeignete Ausstellungsagentur oder ein geeignetes szenografisches Planungsbüro (nachfolgend Gestaltungsbüro genannt) mit der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer neuen Dauerausstellung im Willy-Brandt-Haus Lübeck zu beauftragen. Die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung erinnert als überparteiliche Institution des Bundes an einen herausragenden deutschen Staatsmann und Friedensnobelpreisträger des 20. Jahrhunderts. Mit der Dauerausstellung im Willy-Brandt-Haus Lübeck unterhält sie seit 17 Jahren in der Geburtsstadt des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers einen Lernort für Demokratiegeschichte und Menschenrechte sowie ein Diskussionsforum für Gegenwarts- und Zukunftsfragen. Die Ausstellung wird von Gästen aus Schleswig-Holstein, der Bundesrepublik, Skandinavien und internationalen Ländern ebenso frequentiert wie von Schulklassen und jungen Erwachsenen, die beruflich oder in ihrer Freizeit anregende Impulse für die Selbst- und Weiterbildung suchen. Das Konzept für die neue Dauerausstellung schärft die Bedeutung des demokratischen Engagements dieses Ausnahmepolitikers für unsere Gegenwart, indem sie vier Themenfelder in den Mittelpunkt stellt: 1. Einsatz für die Demokratie 2. Die neue Ostpolitik 3. Internationale Verantwortung sowie 4. Von Herbert Frahm zu Willy Brandt. Zentraler Ausgangspunkt jedes Themenfeldes ist die Biografie Willy Brandts. Seine politischen Handlungsspielräume, sein Mut zu polarisierenden, bis in die Gegenwart wirkenden Weichenstellungen und seine auf demokratischen Werten beruhende Haltung werden im jeweiligen historischen Kontext verortet. Brüche, Ambivalenzen und umstrittene Entscheidungen verdeutlichen ebenfalls, dass Geschichte und Politik menschengemacht ist. Indem die Ausstellung dabei stets die Lebenssituation ihrer Besucherinnen und Besucher mitdenkt und widerspiegelt, regt sie zu einer aktiven Auseinandersetzung mit dem politischen Engagement Willy Brandts und seinem Verständnis von demokratischem Handeln an. Die Umsetzung dieser vier Themenfelder in eine analoge Objekt-im-Raum-Konzeption mit medialen Vertiefungen ist der Zweck dieses Verfahrens. Vorgesehen ist eine konsequent an die unveränderbaren räumlichen Gegebenheiten angepasste Gestaltung im Design für Alle. Damit unterstreicht das Willy-Brandt-Haus Lübeck sein Selbstverständnis als offener Ort und erfüllt zudem eine grundlegende Vorgabe der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das bei der Hansestadt angemietete Gebäude des Willy-Brandt-Hauses Lübeck reiht sich in einen architektonisch einheitlichen Komplex historischer Lübecker Patrizierhäuser. Da es zusammen mit der Altstadt seit 1987 auf der UNESCO-Welterbeliste steht, sind hohe denkmalpflegerische Auflagen zu berücksichtigen. Die Ausstellungsfläche im Erdgeschoss des Hauses verfügt über ca. 350 m² museale Nutzungsfläche, die sich auf sieben Räume, Foyer und Shop verteilt. Die Ausstellung ist von der Königstraße aus über einen dreistufigen Zugang erreichbar. Die Ausstellungsräume sind schlauchförmig angeordnet, die Raumvorgaben architektonisch unveränderbar. Daher stellen die Größe der Räume, die technische Ausstattung des Hauses sowie Bodenbeläge und Lichteinfall unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung. Die ca. 200 m² große Fläche des Innenhofs mit einem Berliner Mauerstück und drei unverrückbar montierten Glasstelen bietet sich in begrenztem Maße für inhaltliche Umsetzungen an. Der hintere Eingangsbereich, der über eine Treppe sowie eine Eingangsstufe zum Museumsgarten führt, soll neu in die Gestaltung einbezogen werden; hier sind gestalterische Abstimmungen mit dem benachbarten Günter-Grass-Haus einzuplanen. Der Museumsgarten hingegen ist nicht Bestandteil der Gestaltungsaufgabe. Der mit 90 m² größte Ausstellungsraum muss so gestaltet werden, dass er auch als Veranstaltungsraum für bis zu 90 Personen und als Ausstellungsfläche für temporäre Ausstellungen nutzbar ist.
Beschreibung des Loses
Die Ausschreibung richtet sich an Gestaltungsbüros und Bewerbergemeinschaften, deren inhaltlicher Schwerpunkt die Konzeptionierung, Gestaltung und Umsetzung einer musealen Ausstellung im Auftrag eines Auftraggebers bzw. einer Auftraggeberin ist. Die Vergabestelle vergibt den Gestaltungsauftrag in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb. Das Verfahren gliedert sich in einen referenzbasierten Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) und die nachfolgende Angebotsphase (Stufe 2), in welcher Angebote eingereicht, verhandelt und überarbeitet werden. Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Budget von voraussichtlich 2 Mio. EUR (brutto) veranschlagt. Als Eröffnungstermin ist der 18. Dezember 2026 vorgesehen. Die Auftraggeberin wird prüfen, inwieweit die Realisierung medialer Konzepte von besonderer künstlerischer, spielerischer oder innovativer Qualität mit übernommen werden kann oder in einer weiteren Ausschreibung mit eigenem Budget hinzugefügt werden muss. Grundlage der zu erbringenden Leistung ist die Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS-2 § 10 [Leistungsphasen 1-7]). Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung gemäß. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe und/oder Unterauftragnehmer). Zur Teilnahme am Verfahren ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages (Formblatt F-01) der teilnehmenden Bewerberin / des teilnehmenden Bewerbers bzw. des federführenden Bewerbers der Bewerbergemeinschaft notwendig. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter F-04 und F-05 sowie F-06, F-07 und F-08 inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen. Die Bewertung des Teilnahmeantrages erfolgt gem. der Wertungsmatrix unter Anlage A-02-Matrix. Bei der Auswahl berücksichtigt der Auftraggeber nur Bewerbungen und Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Weitere Angaben zum Verfahren sind der Kurzinformation unter Anlage A-01-Info zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bewerber in das einschlägige Be … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammer etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist und als natürliche und juristische Person, die am Tage der Bekanntmachung geforderten fachlichen Anforderungen als Gestaltungsbüro erfüllen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sollen die auf der Deutschen Vergabeplattform (DTVP) hinterlegen Vordrucke verwenden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich die Auftraggeberin weitgehend grundsätzlich auf Eigenerklärungen in den Bewerbungsunterlagen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärung nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerbende bzw. die Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich gem. § 56 VgV vor, Nachweise nachzufordern.- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in de … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV. Mindestanforderung: durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Mittel der letzten 3 Jahre für entsprechende Leistungen 0,2 Mio. EUR netto. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Werte für den Teilbereich addiert.- Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): 1. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft beschäftigten, festangestellten Mitarbeitenden in den letzten 3 abgeschlossenen G … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): 1. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft beschäftigten, festangestellten Mitarbeitenden in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie die Anzahl an mit der Ausführung entsprechender Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeitenden in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. Mindestanforderung für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft: mind. 3 mit vergleichbaren Leistungen betraute Mitarbeitende. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Werte addiert. 2. Namentliche Nennung der vorgesehene Projektleitung und Nachweis deren beruflicher Qualifikation durch eine schriftliche Darstellung, aus der Vita und Hauptreferenzen der vorgesehenen Projektleitung hervorgehen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6. Dabei ist nachzuweisen, dass sie bereits vergleichbare Vorhaben in dieser Position realisiert hat. In Hinblick auf die formale Qualifikation genügen Angaben zum Berufsabschluss und Werdegang in der Vita. Zeugnisse etc. sind nicht einzureichen (die Auftraggeberin behält sich vor, in Zweifelsfällen diese ggf. anzufordern). Die berufliche Qualifikation kann bei fehlenden Berufsabschlüssen oder Abschlüssen in anderen Berufen auch dadurch nachgewiesen werden, indem die Vita einschlägige berufliche Erfahrung in einem Umfang nachweist, dass die Aneignung erforderlicher Fachkenntnisse dadurch hinreichend erfolgt ist.- Kriterium
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 mindestens 7 und maximal 10 Referenzen einreichen. Keine der Referenzen darf älter als 10 Jahre sein. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss bi … ganz lesenkürzer
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 mindestens 7 und maximal 10 Referenzen einreichen. Keine der Referenzen darf älter als 10 Jahre sein. Die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss bis zum Stichtag 15.11.2024 erbracht worden sein. Mindestens eine der Referenzen muss gem. HOAS in der Honorarzone C realisiert worden sein. Diese Referenz oder eine andere muss gem. HOAS in allen Leistungsphasen 1-7 vollständig realisiert worden sein. Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss. Gem. der Wertungsmatrix unter Anlage A-02-Matrix - muss eine Referenz ein Ausstellungsprojekt mit vergleichbarer Thematik betreffen; - müssen mindestens 4 bis maximal 5 Referenzen Einzelinszenierungen (auch anderer Thematik) betreffen; - müssen mindestens 2 bis maximal 4 Referenzen Ausstellungen mit vergleichbaren Anforderungen (auch anderer Thematik) betreffen. Alle Referenzen werden gem. der Wertungsmatrix unter Anlage A-02-Matrix benannten Kriterien einzeln ausgewertet und anschließend addiert. Entsprechend der Auswertung ergibt sich ein Ranking nach Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die im Formblatt F-02 vollständig benannt und ausgefüllt wurden. Die Referenzen müssen in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenz- bzw. Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (nach Ziffer 5.1.12) bei dem Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einzureichen. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) anonymisiert zur Verfügung … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einzureichen. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) anonymisiert zur Verfügung stellen. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform /§ 126b BGB) oder das Deutsche Vergabeportal (DTVP). Nähere Informationen stehen auf der Startseite des Deutschen Vergabeportal (DTVP) zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitgliedes ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu nennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeberin und Bewerbern findet ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) statt. Die Auftraggeberin wird alle Fragen und Antworten auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) anonymisiert zur Verfügung stellen. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise darüber einzufordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin. Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Auftraggeberin wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an die Auftraggeberin weitergegeben werden. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des die Eignung verleihenden Unternehmens, dass diese Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung gestellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. Bewerber sollten die auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht kein Rechtsanspruch.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4D0THTGN
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung d.ö.R.
- Anschrift
- Wilhelmstraße 43i, 10117 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ce72077-3214-4969-be00-d0ec5f0d0de2.