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vergebenEU-weitDienstleistungen

Gesonderte Beratung und Betreuung für Flüchtlinge

Landkreis Anhalt-Bitterfeld · Köthen (Anhalt), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O/VgV/32/208-26/müveröffentlicht 13.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 208 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate15.06.2026 – 31.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    -
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gesonderte Beratung und Betreuung ÜWH von Personen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach § 1 Abs. 1 S. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen Anhalt (AufnG)

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.06.2026
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Ändert sich aufgrund einer Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer oder der Umfang der Kostenerstattung durch das Land nach § 2 Abs. 4 AufnG i. V. m. § 3 AufnG und § 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes, so wird die Maßnahme innerhalb ein … ganz lesenÄndert sich aufgrund einer Veränderung der gesetzlichen Bestimmungen die Anzahl der Betreuerinnen und Betreuer oder der Umfang der Kostenerstattung durch das Land nach § 2 Abs. 4 AufnG i. V. m. § 3 AufnG und § 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes, so wird die Maßnahme innerhalb einer Frist von vier Monaten an diese Änderung angepasst. Steigt der Personalbedarf aufgrund erhöhter Zuweisungen, können sich Auftraggeber und Auftragnehmer in Abhängigkeit der Landesförderung auf eine zweite Beraterstelle einigen. Grundlage für diese Erweiterung bilden die Konditionen dieser Ausschreibung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
51 Tage
Angebotsöffnung
13.04.2026, 09:00 Uhr. -. 13.04.2026 ab 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Ausführung des Auftrages hat das eingesetzte Personal die Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung und Punkt 4.2 und 4.3 zu erfüllen: - Kenntnisse in den relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z. B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht - Kenntnisse in der allgemein … ganz lesenLeistung: Für die Ausführung des Auftrages hat das eingesetzte Personal die Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung und Punkt 4.2 und 4.3 zu erfüllen: - Kenntnisse in den relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z. B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht - Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren - Kenntnisse in mindestens einer relevanten Fremdsprache (bevorzugt französische, russische, englische Sprache, arabische oder afrikanische Sprachen) - die Bereitschaft zu flexibler und zeitlich variabler Arbeitszeit - die Fahrerlaubnis zur Nutzung eines PKW sowie einen Pkw, soweit kein Pkw vom Auftragnehmer gestellt werden kann. - abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder - abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge oder - gleichwertige Ausbildung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung … ganz lesenEs gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z … ganz lesenFolgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Regis-tereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern keine abweichender Geschäftszyklus, Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob Liquidation vorliegt e) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen f) anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022-muster-eigenerklarung g) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft h) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, ausgestellt ab 2025 i) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers j) Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Berufshaftpflichtversicherung k) Firmendarstellung l) Finanzierungspläne (siehe Punkt 6.1 im Leistungsverzeichnis) m) Jahresberichte aus den Bereichen der allgemeinen sozialen oder gesonderten Beratung und Betreuung von geflüchteten Personen von vergangenen Maßnahmen(siehe Punkt 7 im Leistungsverzeichnis) n) Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen (siehe Punkt 2.2 im Leistungsverzeichnis) Folgende Unterlagen sind nach Auftragserteilung und vor Beginn der Maßnahme vorzulegen: a) Nachweis (Original oder Kopie) über die befähigende Qualifikation des zum Einsatz kommenden Personals entsprechend der Leistungsbeschreibung - Ziffer 4.2. und 4.3 Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die gefor-derten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe9efbfb-10b4-4a74-b6d9-ad09ae5d47e8.