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Frist abgelaufenEU-weitSicherheitsdienstDienstleistungen

Geschwindigkeitsmessungen und Datenaufbereitung im Enzkreis und in der Großen Kreisstadt Mühlacker

Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen ZV-34-24031veröffentlicht 31.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 766 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75177, Enzkreis, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gestellung von Gerätschaft und Fahrern für mobile Geschwindigkeitsmessungen mit amtlichem Messpersonal. Unterstützung bei der Aufbereitung von Überwachungsergebnissen sowie bei der Datenerfassung und -aufbereitung (im Rahmen von Los 2 für Verstöße aus den stationären Überwachungsanlagen der Auftraggeber).

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Dienstleistungen im Rahmen der mobilen Verkehrsüberwachung im Enzkreis und in Mühlacker

Gestellung von Gerätschaft und Personal für mobile Geschwindigkeitsmessungen; Unterstützung bei der Aufbereitung von Überwachungsergebnissen sowie bei der Datenerfassung und -aufbereitung.

3 Jahre–
2
Dienstleistungen im Rahmen der stationären Verkehrsüberwachung

Unterstützung bei der Aufbereitung von Überwachungsergebnissen sowie bei der Datenerfassung und -aufbereitung für Verstöße aus den stationären Überwachungsanlagen der Auftraggeber.

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das Unternehmen mit der niedrigsten Angebotssumme (Bestpreis) erhält die Höchstpunktzahl 60 Punkte. Alle höheren Preisangebote werden gegen das geringste Preisangebot ins Verhältnis gesetzt. Die Preispunkte werden anteilig je nach Überschreitung des niedrigsten Angebots vergeben. Berechnungsformel: (geprüfter Bestpreis x mögliche Punkte) / jeweiligen Angebotspreis = Punktwert gewichtet
Qualität
Die aufgrund der Aufgabenstellung besonders hohen Anforderungen an Qualität und Zweckmäßigkeit bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfordert, dass dieser eine Konzeption zur Organisation und Durchführung der Dienstleistung erstellt. Bewertet wird die Qualität mit 30%, die Zweckmäßigkeit mit 10% (siehe Leistungsbeschreibung)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen. Die Eignung ist durch das Ausfü … ganz lesen- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen. Die Eignung ist durch das Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder einer einheitlichen europäischen Eigenerklärung, ggf. mit Anlagen, nachzuweisen.
Kriterium
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer ausreichenden Deckung. • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich Verkehrsüberwachung /Geschwindigkeitsmessungen (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre). • Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Besch … ganz lesen• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer ausreichenden Deckung. • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich Verkehrsüberwachung /Geschwindigkeitsmessungen (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre). • Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt KEV 179 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)., ggf. mit Anlagen, mit dem Angebot nachzuweisen.
Kriterium
• Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers). Zwei Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung / Geschwindigkeitsmessungen(einschließlich … ganz lesen• Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers). Zwei Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung / Geschwindigkeitsmessungen(einschließlich Auswertung, Datenaufbereitung und Datenerfassung) • Ausreichende Ausstattung mit Messfahrzeugen und Messtechnik sowie für die Auswertung und Datenaufbereitung für mobile Verkehrsüberwachung mit Schnittstellen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren (Details siehe Leistungsbeschreibung). Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt KEV 179 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. mit Anlagen, mit dem Angebot nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt zu den Konditionen die zuletzt bis zum 31.12.2027 gegolten haben. Um die Verlängerungsoption wahrnehmen zu können, muss das Einvernehmen bis zum 31.03.2027 erklärt sein.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
01.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das Unternehmen mit der niedrigsten Angebotssumme (Bestpreis) erhält die Höchstpunktzahl 40 Punkte. Alle höheren Preisangebote werden gegen das geringste Preisangebot ins Verhältnis gesetzt. Die Preispunkte werden anteilig je nach Überschreitung des niedrigsten Angebots vergeben. Berechnungsformel: (geprüfter Bestpreis x mögliche Punkte) / jeweiligen Angebotspreis = Punktwert gewichtet
Qualität
Die aufgrund der Aufgabenstellung besonders hohen Anforderungen an Qualität und Zweckmäßigkeit bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfordert, dass dieser eine Konzeption zur Organisation und Durchführung der Dienstleistung erstellt. Bewertet wird die Qualität mit 30%, die Zweckmäßigkeit mit 10% (siehe Leistungsbeschreibung)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen. Die Eignung ist durch das Ausfü … ganz lesen- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Nachweis über die Eintragung ins Handels-, Berufs- oder Vereinsregister Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich im Angebotsformular nachzuweisen. Die Eignung ist durch das Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 oder einer einheitlichen europäischen Eigenerklärung, ggf. mit Anlagen, nachzuweisen.
Kriterium
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer ausreichenden Deckung. • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich Verkehrsüberwachung /Geschwindigkeitsmessungen (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre). • Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Besch … ganz lesen• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer ausreichenden Deckung. • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich Verkehrsüberwachung /Geschwindigkeitsmessungen (bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre). • Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Die Eignung für die zu vergebene Leistung ist durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt KEV 179 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)., ggf. mit Anlagen, mit dem Angebot nachzuweisen.
Kriterium
• Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers). Zwei Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung / Geschwindigkeitsmessungen(einschließlich … ganz lesen• Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie Name und Anschrift des Auftraggebers). Zwei Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung / Geschwindigkeitsmessungen(einschließlich Auswertung, Datenaufbereitung und Datenerfassung) • Ausreichende Ausstattung für die Auswertung und Datenaufbereitung mit Schnittstellen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren (Details siehe Leistungsbeschreibung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2028 zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt zu den Konditionen die zuletzt bis zum 31.12.2027 gegolten haben. Um die Verlängerungsoption wahrnehmen zu können, muss das Einvernehmen bis zum 31.03.2027 erklärt sein.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
01.10.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5% der Brutto-Auftragssumme.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 637 (Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ab01e96b-0b8d-426b-bcb6-cd816ca0f171.