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Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankinfrastruktur (Los 1)

Landkreis Spree-Neiße · Forst, Brandenburg

Aktenzeichen LOT-0001 E65924587veröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 9 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    in 9 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung der Errichtung und des Betriebes einer mobilen Wasserstofftankinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa (auch „Projektgebiet“ genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Das Projekt ist aufgrund der, gemäß Richtlinie der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 24. November 2020 zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregion erforderlichen und am 6. Dezember 2023 erfolgten, Entscheidung der Interministeriellen Arbeitsgruppe grundsätzlich förderfähig nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen Artikel I - Investitionsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020.

Mit der Ausschreibung soll die Errichtung und der Betrieb zukunftsfähiger mobiler Wasserstofftankinfrastrukturen im Projektgebiet erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Wasserstofftankversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann (auch „Projekt“ genannt). Aktuell bzw. parallel dazu wird bereits im Projektgebiet ein Elektrolyseur einschließlich einer dauerhaften festen Wasserstofftankinfrastruktur errichtet. Diese feste Wasserstofftankinfrastruktur wird voraussichtlich 2031 vollständig fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Die Versorgung mit Wasserstoff soll bis dahin im Projektgebiet durch eine mobile Wasserstofftankinfrastruktur sichergestellt werden. Nach der Inbetriebnahme der festen Wasserstofftankinfrastruktur soll weiterhin auch eine Versorgung über die mobile Infrastruktur erfolgen und der Zuschlagsbieter den Wasserstoff dann vom Betreiber des Elektrolyseurs im Projektgebiet beziehen.

Der Zuschlagsbieter darf das Projekt realisieren und kann auf Grundlage der grundsätzlich festgestellten Förderfähigkeit ggf. entsprechende Zuwendungen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg für die Schaffung der Wasserstofftankinfrastruktur beantragen, trägt jedoch das wesentliche unternehmerische Risiko für die Errichtung und den Betrieb der entsprechenden mobilen Wasserstofftankinfrastruktur, insbesondere das Betriebsrisiko selbst. Ob und in welcher Höhe das Projekt letztendlich gefördert werden kann, ist jedoch nicht sicher und kann insbesondere von dem Antrag des Zuschlagbieters bzw. Konzessionär und dessen Angebot abhängig sein und ist mit dem Fördermittelgeber im Rahmen der Antragstellung zu klären. Die näheren Einzelheiten zur Förderung und dem Verfahren sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.

Beschreibung des Loses

Konzessionsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb jeweils einer mobilen Wasserstofftankstelle in der Stadt Spremberg/ Grodk und der Stadt Guben. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
Supply-Chain-Management
1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 24. Juli 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) mit den Deckungssummen in Höhe von 10.000.000,- EUR für Personenschäden und 5.000.000,-EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf … ganz lesenNachweis des Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung) mit den Deckungssummen in Höhe von 10.000.000,- EUR für Personenschäden und 5.000.000,-EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssumme. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist auf Verlangen des Konzessionsgebers innerhalb der von ihm gesetzten Frist vollständig vorzulegen, sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Dieser Nachweis kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bieterbogen eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht. Auf Verlangen der Vergabestelle ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, in der dieser bestätigt, dass im Falle der Vergabe der Konzession ein Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird. Die Eigenerklärungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganze Phase des Projektes einhalten wird. 2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber eine ausreichende Mittelausstattung nach Art. 36a Nr. 7 AGVO vorliegt. 3. Eigenerklärung zur Erreichbarkeit deutschsprachiger, fachlich zuständiger Ansprechpartner während der Projektphasen bis Inbetriebnahme
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 7 Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftrags-/ Konzessionsgebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftrags-/ Konzessionsgegenstandes und der Laufzeit; Mindestkriterium: Projektstand der Referenzprojekte: mind. Abschluss der Genehmigungsplanung
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen (Beschäftigte insgesamt, Führungskräfte, Kaufmännische Angestellte, Ingenieure (Planung/ Errichtung/ Betrieb), sonstige Mitarbeiter (Planung/ Errichtung/ Betrieb))
Versorgungssicherheit
Erklärung zur Sicherstellung der Lieferung von erneuerbarem Wasserstoff für die mobilen Wasserstofftankstellen für den Übergangszeitraum bis zur Inbetriebnahme des Elektrolyseurs
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Brandenburg, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ver … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS unter www.subreport.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genann … ganz lesen1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu erstellen. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS unter www.subreport.de erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 2. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 3. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 4. Hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen erhalten die Bewerber als Anlage zum 1. Verfahrensbrief einen Teilnahmeantrag, der entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung sind alle im Teilnahmeantrag aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben. Der Nachweis kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Die über die Eigenerklärungen hinausgehenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung wird sich der Konzessionsgeber im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern vorlegen lassen. Diese Nachweise sind dann auf Verlangen des Konzessionsgebers innerhalb der von dem Konzessionsgeber gesetzten Frist vollständig vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 5. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 6. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) B …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 74cf4391-404f-4c31-92f2-a5327874266d.