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Geschäftsbesorgungsvertrag zur Vergabe kaufmänn., tech. und weiterer Leistungen - Stadt Plochingen

Stadt Plochingen · Plochingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 530/23-AZveröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Reaktionszeit eine persönlichen Ansprechpartners vor Ort in Präsenz für Mieteranliegen40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag zur Vergabe kaufmännischer, technischer und infrastruktureller Leistungen im Rahmen eines Gebäudemanagements

Beschreibung des Loses

Der AN ist - soweit nicht eine gesonderte Auftragsvergabe nach vergaberechtlichen Bestimmungen erfolgen muss - zu folgenden technischen Verwaltungsdienstleistungen berechtigt und verpflichtet: 1. Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht); 2. Aufstellung periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungspläne in Abstimmung mit der Stadt; 3. Erstellen von Ausschreibungen und Einholen von Angeboten sofern es sich um öffentliche Ausschreibungen handelt wird Bezug auf die Anlage 2 C genommen; 4. Vergabe, Überwachung der Durchführung und Abnahme der laufenden kleineren Instandhaltung und Instandsetzung; 5. Abschluss von Wartungsverträgen; 6. Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige bzw. Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder DEKRA z.B. bei • Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); • Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Notrufeinrichtungen); • Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen); • Lüfter- und CO2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen); • Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage); • kraftbetätigten oder elektrischen Garagentoren; • Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutzen, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Rauchwarnmelder, etc.; 7. Wahrnehmung und Sicherstellung der der AG obliegenden Verkehrssicherungspflichten; 8. Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie Rohrbruch, Brand oder Sturmschäden sowie Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Vertragsgegenstand; 9. Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für die übernommenen Objekte; 10. Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen im Zuge von Wohnungswechseln.

Die AN ist - soweit nicht eine gesonderte Auftragsvergabe nach vergaberechtlichen Bestimmungen erfolgen muss - zu folgenden kaufmännischen Verwaltungsdienstleistungen berechtigt und verpflichtet:

1. Erstellung eines Jahresabschlusses bis spätestens 31.05 des Folgejahres. 2. Einrichtung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung, insbesondere a) Führen und Abrechnen von • Mieterkonten; • Einnahmekonten für Erträge; • Ausgabekonten je Kostenart; • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden bis zur Erstattung der verauslagten Beträge. b) Buchen der Bankbewegungen für die Mietzahlungen und Abrechnungsergebnisse. c) Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen. d) Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärme- und Wasserverbrauchs; Meldung der Gesamtheitskosten an das beauftragte Service-Unternehmen (Minol, Techem, Energiemanager); Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkonten je Objekt und Wohnung in die Nebenkostenabrechnung. e) Erstellung der Nebenkostenabrechnung, bestehend aus einer Gesamtabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses (Einzelabrechnungen) und zwar - soweit die Anlage zentral beheizt und/oder mit Warmwasser versorgt wird - unter Einbeziehung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, sowie Anforderung und Einziehung der sich aus der Abrechnung ergebenden Fehlbeträge und Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Guthaben. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung hat bis zum 31.05 des Folgejahres zu erfolgen. Unverschuldete Verspätungen bei den NK-Abrechnungen (fehlende Belege u. ä.) gehen nicht zu Lasten des AN. 3. Wahrnehmung der Rechte und Pflichten gegenüber den Mietern. Insbesondere • Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Mietverträgen; • Abschluss von Vereinbarungen über Kautionen sowie deren Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung; • Durchführung von Mietänderungen nach Maßgabe gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen in Abstimmung mit der AG; • Ermittlung und Abrechnung der Betriebskosten nach den mietrechtlichen und vertraglichen Bestimmungen; • Durchführung des Mietinkassos sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs. Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen ist hiervon nicht umfasst; • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs; • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung. 4. Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten einschließlich des Zahlungsverkehrs. 5. Abschluss, Änderung und Kündigung aller notwendigen Versicherungen, einschließlich der Abwicklung dieser Vertragsverhältnisse nach vorheriger Abstimmung mit der AG. 6. Abschluss, Änderung und Kündigung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Verträge, nach vorheriger Abstimmung mit der AG. 7. Mieterwechsel (Mietersuche, Werbung etc.)

Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Reaktionszeit eine persönlichen Ansprechpartners vor Ort in Präsenz für MieteranliegenGewichtung (Punkte, genau) 40
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Vertrag kann 5 x um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG, Kirchheim unter Teck1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Plochingen
Anschrift
Schulstraße 5 - 7, 73207 Plochingen
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
773.340 €Zuschlagswert im Median
236.854 € – 1,43 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da884439-4584-4151-9956-d10413a99383.