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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Geschäftsbesorgungsvertrag zum Ankauf von Gewerbeflächen

Stadt Halberstadt · Halberstadt, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 4.1-1-2023veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1033 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate15.04.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Nicht zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 179 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 31 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt ein neues ca. 490 ha großes Industriegebiet einzurichten. Die Flächen sind derzeit nicht raumordnerisch gesichert. Trotzdem beabsichtigt die Auftraggeberin sich die Flächen des künftigen Industriegebietes eigentumsrechtlich zu sichern. Die Fläche des geplanten Gebietes liegt in den Gemarkungen Halberstadt und Emersleben mit insgesamt 368 Flurstücken, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Die Flächen sind zum Teil sehr kleinteilig und weisen eine heterogene Eigentümerstruktur auf. Ziel ist es, die gesamte Fläche zu sichern und zu entwickeln. In der derzeitigen Entwicklungsphase können durch die Auftraggeberin nur Eigenmittel zum Grunderwerb eingesetzt werden. Der Auftragnehmer wird aus eigenem Bestand, wenn dieses erforderlich und möglich ist, Flächen als Tauschflächen einbringen, die sich in der Gemarkung Halberstadt und angrenzenden Gemarkungen befinden. Hierzu sind die Flächen von den Eigentümern durch den Abschluss von Kauf- oder ggf. Tauschverträgen in entsprechender Form für den Erwerb durch die Auftraggeberin zu binden. Der Grunderwerb für die Flächen sollte 2024 abgeschlossen sein.

Wesentliche Aufgaben des Aufragnehmers: 1. Einsehen der Grundbücher und Feststellen der ladungsfähigen Anschriften zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und zu Gunsten Dritter bestehender Rechte (Dienstbarkeiten etc.).

2. Führen von Grunderwerbsverhandlungen zwecks Abschluss von notariellen Kauf- oder Tauschverträgen.

3. Vorbereitung der notariellen Grundstückskaufverträge bis zur Beurkundungsreife.

4. Regelmäßige Berichte und Abstimmung mit der Auftraggeberin.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister - Nachweis mittels Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 6 Monate) 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123,124 GWB - Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium
3. Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der vergangenen 3 Geschäftsjahre - Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung sowohl zum Gesamtumsatz als auch zum Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages 4. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest … ganz lesen3. Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der vergangenen 3 Geschäftsjahre - Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung sowohl zum Gesamtumsatz als auch zum Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages 4. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckung für Personenschäden: 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro, pro Schadensfall 2-fach maximiert pro Jahr Nachweis mittels einer Eigenerklärung das im Auftragsfalle ein derartiger Versicherungsschutz beigebracht wird. zu 3. Der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren 2020-2022 muss mindestens 25 Mio. Euro betragen. Die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahren 2020-2022 des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags müssen mindestens 0,5 Mio. Euro betragen zu 4. Mindestanforderung Betriebshaftpflicht: Mindestdeckung für Personenschäden: 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. Euro, pro Schadensfall 2-fach maximiert pro Jahr
Kriterium
5. Referenzen über zwei erfolgreich abgeschlossene Maßnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 5 Jahren in Sachsen-Anhalt in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 50 ha pro Referenz Nachweis mittels Vorlage einer Referenzübersicht mit der Bezeichnung des Auftrages, Name des Au … ganz lesen5. Referenzen über zwei erfolgreich abgeschlossene Maßnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 5 Jahren in Sachsen-Anhalt in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 50 ha pro Referenz Nachweis mittels Vorlage einer Referenzübersicht mit der Bezeichnung des Auftrages, Name des Auftraggebers, Ansprechpartner des Auftraggebers, ha - Fläche und Eigentümeranzahl 6. Nachweis von mindestens 25 ha Tauschflächen in der Gemarkung Halberstadt und angrenzenden Gemarkungen Emersleben, Groß Quenstedt, Klein Quenstedt, Harsleben 7. Nachweis von geeignetem Personal und einer Mindestbeschäftigtenzahl von fachlich 20, regional 5 Mitarbeitern im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.04.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
-
Optionen
-
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Nicht zulässig
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
-

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3028a7a-f6e1-48d7-a7ca-d99b6010330f.