Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Halberstadt
Stadt Halberstadt · Halberstadt, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 3.6-26-2025veröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 30.06.2026 – 29.06.2029
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Stadt Bernburg (Saale) - Gebäudereinigung RathäuserStadt Bernburg (Saale) · Bernburg (Saale)Frist 19.11.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre30.06.2026 – 29.06.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halberstadt38820, Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 179 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Wertungsstunden30 %
- Qualitätssicherungspunkte20 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 29.06.2029
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhalts- und Grundreinigung in Kindertagesstätten | 3 Jahre | – |
| 2 | Unterhalts- und Grundreinigung in Grundschulen einschließl. Horte u. Turnhallen | 3 Jahre | – |
| 3 | Unterhaltsreinigung Feuerwehren, Dorfgemeinschaftshäuser, Verwaltungsgebäude | 3 Jahre | – |
| 4 | Glasreinigung in allen städtischen Gebäuden | 3 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- WertungsstundenDie im Angebot angegebenen Wertungsstunden zur Unterhaltsreinigung werden mit den angebotenen Grundreinigungsstunden und Ferienreinigungsstunden plus den Bedarfspositionen (einmalig oder - sofern angegeben - mit der Anzahl der geforderten Durchführungen) addiert. Diese Summe ergibt die höchste Wertungsstundenzahl pro Jahr für die Wertung. Der Bieter, der das wertbare Angebot mit der höchsten Wertungsstundenzahl pro Jahr vorlegt, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Wertungsstunden pro Jahr zu dem Angebot mit den höchsten Wertungsstunden pro Jahr. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet. siehe Dokument "08 Erläuterung Bewertungsmatrix Preis Stunden Qualität Los 1 bis 4"
- Qualität
- QualitätssicherungspunkteDer Auftraggeber hält 5 Qualitätssicherungsmaßnahmen für erforderlich, um die Reinigungsqualität in den Objekten aufgrund der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zu gewährleisten. Hierzu hat der Bieter den beigefügten Vordruck "Angaben des Bieters zu Qualitätssicherungsmaßnahmen Los X" auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die vom Bieter angekreuzten Maßnahmen sind mit Punkten hinterlegt. Diese werden addiert und ergeben die erreichten Qualitätssicherungspunkte, die in die Bewertungsmatrix übernommen werden (Minimal 0 Punkte, Maximal 70 Punkte). Die Angaben werden geprüft und gegebenenfalls nachgerechnet. Alle Bieter, die die maximalen Qualitätssicherungspunkte angekreuzt haben, erhalten die maximale Punktzahl in Höhe von 100 Punkten. Bieter, welche weniger als die maximalen Qualitätssicherungspunkte erreicht haben, erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Qualitätssicherungspunkte zu den maximalen Qualitätssicherungspunkten (siehe Beispiel). siehe Dokument "08 Erläuterung Bewertungsmatrix Preis Stunden Qualität Los 1 bis 4"
- Preis
- Zur Bestimmung der Wertungssumme wird der Jahresbruttopreis aus der jeweiligen Preisübersicht plus allen Bedarfspositionen der im Los ausgeschriebenen Leistungen (einmalig oder - sofern angegeben - mit der Anzahl der geforderten Durchführungen) gewertet. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet. Der Bieter, der ein wertbares Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme vorlegt, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihre Wertungssumme zur niedrigsten Wertungssumme. siehe Dokument "08 Erläuterung Bewertungsmatrix Preis Stunden Qualität Los 1 bis 4"
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.06.2026
- Vertragsende
- 29.06.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 4.4 der Besonderen Vertragsbedingungen um maximal zweimal für jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
- Optionen
- ---
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der E … ganz lesenkürzer
Die Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das niedrigste Angebot erhält den Zuschlag.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.06.2026
- Vertragsende
- 29.06.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 4.4 der Besonderen Vertragsbedingungen um maximal zweimal für jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
- Optionen
- -
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der E … ganz lesenkürzer
Die Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Connect2 Cleaning GmbH, Essen | 10 |
| 2 | Habekost + Fichtner Goslar GmbH, Goslar | 10 |
| 3 | Sicherheits-Service Halberstadt GmbH, Halberstadt | 7 |
| 4 | Glas- und Gebäudereinigung Philipp Lange GmbH, Wolmirstedt OT Elbeu | 7 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Domplatz 49, 38820 Halberstadt
- Website
- halberstadt.de
- Kontakt
- vergabestelle@
halberstadt.de
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Halberstadt
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.08.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4b85724-bb2c-408c-915a-0f19f2352580.