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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Halberstadt

Stadt Halberstadt · Halberstadt, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 3.6-26-2025veröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 289 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre30.06.2026 – 29.06.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 179 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wertungsstunden30 %
  • Qualitätssicherungspunkte20 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.06.2029
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhalts- und Grundreinigung in Kindertagesstätten
3 Jahre–
2
Unterhalts- und Grundreinigung in Grundschulen einschließl. Horte u. Turnhallen
3 Jahre–
3
Unterhaltsreinigung Feuerwehren, Dorfgemeinschaftshäuser, Verwaltungsgebäude
3 Jahre–
4
Glasreinigung in allen städtischen Gebäuden
3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wertungsstunden30 %
Qualitätssicherungspunkte20 %
Preis50 %
Qualität
WertungsstundenDie im Angebot angegebenen Wertungsstunden zur Unterhaltsreinigung werden mit den angebotenen Grundreinigungsstunden und Ferienreinigungsstunden plus den Bedarfspositionen (einmalig oder - sofern angegeben - mit der Anzahl der geforderten Durchführungen) addiert. Diese Summe ergibt die höchste Wertungsstundenzahl pro Jahr für die Wertung. Der Bieter, der das wertbare Angebot mit der höchsten Wertungsstundenzahl pro Jahr vorlegt, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Wertungsstunden pro Jahr zu dem Angebot mit den höchsten Wertungsstunden pro Jahr. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet. siehe Dokument "08 Erläuterung Bewertungsmatrix Preis Stunden Qualität Los 1 bis 4"
Qualität
QualitätssicherungspunkteDer Auftraggeber hält 5 Qualitätssicherungsmaßnahmen für erforderlich, um die Reinigungsqualität in den Objekten aufgrund der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zu gewährleisten. Hierzu hat der Bieter den beigefügten Vordruck "Angaben des Bieters zu Qualitätssicherungsmaßnahmen Los X" auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die vom Bieter angekreuzten Maßnahmen sind mit Punkten hinterlegt. Diese werden addiert und ergeben die erreichten Qualitätssicherungspunkte, die in die Bewertungsmatrix übernommen werden (Minimal 0 Punkte, Maximal 70 Punkte). Die Angaben werden geprüft und gegebenenfalls nachgerechnet. Alle Bieter, die die maximalen Qualitätssicherungspunkte angekreuzt haben, erhalten die maximale Punktzahl in Höhe von 100 Punkten. Bieter, welche weniger als die maximalen Qualitätssicherungspunkte erreicht haben, erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Qualitätssicherungspunkte zu den maximalen Qualitätssicherungspunkten (siehe Beispiel). siehe Dokument "08 Erläuterung Bewertungsmatrix Preis Stunden Qualität Los 1 bis 4"
Preis
Zur Bestimmung der Wertungssumme wird der Jahresbruttopreis aus der jeweiligen Preisübersicht plus allen Bedarfspositionen der im Los ausgeschriebenen Leistungen (einmalig oder - sofern angegeben - mit der Anzahl der geforderten Durchführungen) gewertet. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet. Der Bieter, der ein wertbares Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme vorlegt, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihre Wertungssumme zur niedrigsten Wertungssumme. siehe Dokument "08 Erläuterung Bewertungsmatrix Preis Stunden Qualität Los 1 bis 4"

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2026
Vertragsende
29.06.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 4.4 der Besonderen Vertragsbedingungen um maximal zweimal für jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Optionen
---
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der E … ganz lesenDie Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das niedrigste Angebot erhält den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2026
Vertragsende
29.06.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 4.4 der Besonderen Vertragsbedingungen um maximal zweimal für jeweils 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wurde.
Optionen
-
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der E … ganz lesenDie Erklärungen und Nachweise sind über die Kommunikationsplattform evergabe.de zu übermitteln. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Die Unterlagen sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgesetzten Frist vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Connect2 Cleaning GmbH, Essen10
2Habekost + Fichtner Goslar GmbH, Goslar10
3Sicherheits-Service Halberstadt GmbH, Halberstadt7
4Glas- und Gebäudereinigung Philipp Lange GmbH, Wolmirstedt OT Elbeu7

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Halberstadt

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.08.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4b85724-bb2c-408c-915a-0f19f2352580.