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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

GESA mbH - Ausschreibung Laborleistungen

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04032025veröffentlicht 01.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 555 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,4 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10785, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 18 Monaten
  4. Bindefrist endet
    9 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Auf Liegenschaften der GESA und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden regelmäßig Maßnahmen zur Probennahme und Analytik durchgeführt, insbesondere im Rahmen von: - Altlastenuntersuchungen nach BBodSchG und nachgelagerten Regelwerken, - Boden- und Grundwassersanierungsmaßnahmen, - Sanierungen und Umbauten von Gebäuden, - Rückbaumaßnahmen, - großflächigen Baufeldfreimachungen sowie - Baugrunduntersuchungen und -verbesserungen. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die zertifizierte Probennahme und die akkreditierte Umweltanalytik nach gesetzlichen Vorschriften, technischen Richtlinien und validierten Hausverfahren von folgenden Matrices: - Boden und Bodenluft - Bausubstanz, Bauschutt, Baumischabfälle, Baugrund, mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) - Mineralischen und nicht mineralischen Abfällen - Innenraum-/Raumluft und Staubproben - Grund- und Oberflächenwasser - Deponiegas, Deponiesickerwasser - Schimmelpilz/Sporen sowie nach Bedarf termingenaue Schnellanalytik für Deklarations- und Asbestanalytik. Weitere Leistungsbestandteile sind: - Probenlogistik: Gestellung geeigneter Probenbehältnisse inkl. Stabilisierungsmittel und Probengebinde Probentransportlogistik, Probenabholung, - Nachverfolgung der Beprobung und Analytik per Online-Abfrage ("Trace and Tracking"). Details zu dem Beschaffungsgegenstand sind der Bewerbungsinformation und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Es ist beabsichtigt, mit den zukünftigen Vertragspartnern einen Rahmenvertrag über den Zeitraum ab Auftragsvergabe über 2 Jahre abzuschließen. Das Vertragsverhältnis beinhaltet die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht, auf Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarung Aufträge zu erteilen. Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Beauftragung. Die Konkretisierung des Auftrags erfolgt durch Einzelabruf der Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Der Einzelabruf erfolgt in der Regel durch Direktvergabe. Sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen und mit der Auftraggeberin in Kontakt stehenden Mitarbeiter sowie auch etwaige Mitarbeiter anderer Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer) und Kontakt zu Mitarbeitern der Auftraggeberin haben, müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Die Aufraggeberin vergibt die Rahmenvereinbarungen im Preiswettbewerb. Die Preisblätter sind so gestaltet, dass mittels fiktiver Gesamtpreisbildung auf Basis von jährlichen Mengenansätzen (Basis: durch-geführte Maßnahmen der GESA im Zeitraum 2020-2024) der Preiswettbewerb ermöglicht wird. Weiterhin sollen die anzubietenden Preisrabatte auf Einzelauftrags-Endabrechnungssummen den Preiswettbewerb fördern. Als Wertungspreis wird die Summe "Fiktiver Gesamtpreis" gewertet. Der Zuschlag wird auf wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Rahmenvereinbarungen werden gemäß der wettbewerblichen Endplatzierung mit den wirtschaftlichsten Bietern geschlossen.

Eignung13 von 13 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 - Eigenerklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen - Eigenerklärung Mindestlohn
Kriterium
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend).
Kriterium
Eigenerklärung oder Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitg … ganz lesenEigenerklärung oder Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung ist der Versicherungs-nachweis durch Vorlage entsprechender Kopien der Verträge oder der Versicherungsbestätigun-gen zu führen.
Kriterium
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022, 2023, 2024); Mindestanforderung: Umsatz (im Mittel) mindestens 1.000.000,00 Euro p.a. Hinweis: Auch Unternehmen, die noch keine fünf Jahre aber mindestens drei Jahre am Markt tätig sind, können … ganz lesen- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022, 2023, 2024); Mindestanforderung: Umsatz (im Mittel) mindestens 1.000.000,00 Euro p.a. Hinweis: Auch Unternehmen, die noch keine fünf Jahre aber mindestens drei Jahre am Markt tätig sind, können an der Ausschreibung teilnehmen. In diesem Fall muss die oben genannte Umsatzzahl in den letzten drei Jahren im Mittel erreicht worden sein. In dem Angebot ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Kriterium
- Eigenerklärung für Bieter (siehe beigefügtes Formblatt VHB 124 LD)
Kriterium
- Unterschriebene Haftungsverzichtserklärung für Bieter
Kriterium
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kriterium
Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialbeiträgen und zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Kriterium
Folgende Akkreditierungen und Zulassungen sind nachzuweisen: - Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich Verfahrensliste flexibler Akkreditierung nach Kategorie 1 bis 3. - Zulassung als Untersuchungsstelle nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 1 BBodSchG. - Nachweis der Zula … ganz lesenFolgende Akkreditierungen und Zulassungen sind nachzuweisen: - Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einschließlich Verfahrensliste flexibler Akkreditierung nach Kategorie 1 bis 3. - Zulassung als Untersuchungsstelle nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 1 BBodSchG. - Nachweis der Zulassung der vorgesehenen Untersuchungsstelle nach VSU Boden und Altlasten (Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Alt-lastenbehandlung in Bayern). - Akkreditierungsnachweis zur Probeuntersuchung nach Anhang 4 Nr. 1 zur DepV. - Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 6 Abs. 6 und § 7 AltholzV
Kriterium
Mit dem Angebot ist die Qualifikation des für Probennahme vorgesehenen Personal (eigenes Personal oder ggf. Fremdpersonal) durch geeignete Dokumente (z.B. Zeugnisse sowie Schulungs-/Weiterbildungsnachweise, Zusatzqualifikationen) nachzuweisen. Von dem vom Bewerber vorgesehenen Personal zur Probenn … ganz lesenMit dem Angebot ist die Qualifikation des für Probennahme vorgesehenen Personal (eigenes Personal oder ggf. Fremdpersonal) durch geeignete Dokumente (z.B. Zeugnisse sowie Schulungs-/Weiterbildungsnachweise, Zusatzqualifikationen) nachzuweisen. Von dem vom Bewerber vorgesehenen Personal zur Probennahme sind folgende Nachweise der Sachkunde verpflichtend: Allgemein - Nachweis der Sachkunde des/der Probenehmer/s gemäß DGUV R101-004 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen). - Nachweis der Sachkunde nach LAGA PN 98 / DIN 19698-1 bzw. BBodSchV Abschnitt 4. - Nachweis Fachkunde für Entnahme von Wasserproben durch qualifizierende Ausbildung oder langjäh-rige Erfahrung in Verbindung mit erfolgreicher Teilnahme an einem Probenehmerlehrgang. Bei asbest- und KMF-haltigen Materialien - Nachweis der Sachkunde des/der Probenehmer/s gemäß TRGS 519 "Asbestschein" Anlage 3, TRGS 524 sowie TRGS 521 für die Probennahme von asbesthaltigen Matrices und künstlicher Mineralfasern (KMF). Hinweis Probennahme BBodSchV: Die allgemeinen Anforderungen an die Probennahme gemäß § 19 Abs.1 BBodSchV treten erst am 01.08.2028 in Kraft (§ 28 Abs. 2 BBodSchV). Die Probennahme von einer zugelassenen Untersuchungsstelle nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 1 BBodSchG gilt als Kompetenzbestätigung für die Probennahme.
Kriterium
Als Schnittstelle mit der Auftraggeberin und als Basis für sichere und reproduzierbare Analyseergebnisse ist ein Konzept bzw. Beschreibung über die Zusammenarbeit bezgl. - Probenlogistik (Probentransport, Abholung der Proben, Probenbegleitscheine und Gestellung von Behältnissen) und - online-Abfragen der Daten und Ergebnisse ("Trace and Tracking)" mit dem Angebot abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Das Vertragsverhältnis beinhaltet die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
9 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die GESA prüft vor Anfragen zu Einzelaufträgen, ob zu den vorgesehenen Leistungen Einzelpreise größer 125% des Mittelpreises des Wettbewerbs (siehe Preisblatt) mit dem vorgesehenen Rahmenvertragspartner vereinbart sind. Sofern die Prüfung eine unwirtschaftliche Direktvergabe ergibt, wird d … ganz lesenLeistung: Die GESA prüft vor Anfragen zu Einzelaufträgen, ob zu den vorgesehenen Leistungen Einzelpreise größer 125% des Mittelpreises des Wettbewerbs (siehe Preisblatt) mit dem vorgesehenen Rahmenvertragspartner vereinbart sind. Sofern die Prüfung eine unwirtschaftliche Direktvergabe ergibt, wird dieser Rahmenvertragspartner bei dieser Einzelauftragsanfrage nicht berücksichtigt. Die Bearbeitungszeiten werden mit dem Einzelauftrag zwischen den Rahmenvertragspartnern verbindlich abgestimmt und vereinbart.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9950KN

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schöneberger Ufer 89-91, 10785 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c08638e-0b98-41f2-923f-2cebb264e3c9.