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Geothermie Neuruppin - Los 1: Wärmepumpenanlage und Los 2: Thermalwassertechnik

Stadtwerke Neuruppin GmbH · Neuruppin, Brandenburg

Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 30.08.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 627 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Bau in Brandenburg (147 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.

Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von ca. 160 m3/h*MPa kann eine Förderung von 330 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 60 °C realisiert werden.

Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh/ a geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden. Die erforderlichen Leistungen zur Bohrung wurden durch die SWN bereits vergeben. Im Anschluss erfolgt nun die Errichtung der Anlagen zur Einspeisung der geothermischen Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt Neuruppin.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Geothermie Neuruppin - Los 1: Wärmepumpenanlage

Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsfertige Montage sowie Inbetriebnahme einer Wärmepumpen-Anlage (Wärmequelle Thermalwasser) als vollständige Maschine (lt. EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 12 MW thermischer Leistung in bestehenden und neuen Gebäuden. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsystemen (DIN EN 378-2; Peripherie mindestens SIL 2 nach EN 61508 oder EN 62061). Außerdem sind eine freistehende, begehbare Mittelspannungsstation inkl. Schaltanlagen und Elektroausbau, fünf Drehstrom-Transformatoren mit Leistungen von jeweils bis zu ca. 4 MVA, sowie sonstige Starkstrom- und EMSR-Anlagen einschl. Softwareprogrammierung von SPS-Systemen enthalten. Zum Leistungsumfang gehören zudem der Anschluss an die Thermalwasseranlage, die Einbindung in das bestehende System der Fernwärmeversorgung (zul. Betriebstemperatur bis 120 °C, zulässiger Betriebsdruck 10 bar(Ü)) und an weitere vorhandene Systeme.

––
2
Geothermie Neuruppin - Los 2: Thermalwassertechnik

Das Thermalwasser aus dem Speicher wird über die Förderbohrung Gt N 4 an die Erdoberfläche transportiert, über Wärmeübertrager ausgekühlt und über die Injektionsbohrung Gt N 3 wieder im Speicher verpresst. Die geothermische Ressource wird als Wärmequelle für eine Wärmepumpenanlage (Los 1) genutzt. Das Thermalwassersystem verfügt u.A. über vier Beutelfiltern, vier Plattenwärmeübertragern und einer Druckhaltung mit einem GFK-Behälter (12 m). Die Haupt-Thermalwasserrohrleitung mit einer Rohrlänge von ca. 185 m wird in GFK mit Nennweite DN 200 ausgeführt. Es kommt eine Thermalwasser-Injektionspumpe zum Einsatz, die Druckstufe vor der Injektionspumpe ist PN 10 und danach PN 40. Die Stickstoffversorgungsleitungen in DN 8 bis DN 50 mit einer Gesamtrohrlänge von ca. 120 m werden in Edelstahl ausgeführt. Die Ausführung erfolgt in einem wettergeschützten Technikgebäude sowie in zwei nicht wettergeschützen Bohrkellern. Die Bohrkellern sind in unmittelbarer Nähe (ca. 20 m) vom Technikgebäude angeordnet. Folgende Gewerke sind wesentliche Bestandteile der Ausschreibung: - Maschinen und Zubehör (u.A. Heizlüfter, Ventilatoren); - Apparate und Zubehör (u.A. Behälter, Wärmeübertrager, Filter, Stickstoffübergabestation); - Armaturen und Zubehör (u.A. Kükenhähne mit und ohne Auskleidung, Membranventile); - Rohre und Zubehör (u.A. Rohrmaterial in GFK und Edelstahl); - Messgeräte und Zubehör (u.A. Thermometer, Manometer); - Feldgeräte (u.A. Volumenstrom- und Druckmessaufnehmer, Gaswarntechnik, Lecküberwachung); - Stahlbau (u.A. Rohrhalterungen, Gitterroste); - Isolierung. Der maßgeblichen MSR- und Elt.-Leistungen sind Teil vom Los 1. Jegliche Erdarbeiten sind bauseitig.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wirtschaftlichkeit100 %
Kosten
WirtschaftlichkeitWirtschaftlichkeitsvergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Förderungen nach Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vom 01.08.2022 ohne Instandsetzung. Maßgeblich berücksichtigt werden dabei insbesondere die technischen Daten der Wärmepumpengesamtanlage, Verfügbarkeiten und Investitionskosten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Gesamtwert der Beschaffung sowie die Werte des Ergebnisses, des niedrigsten und höchsten zulässigen Angebots werden gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da diese u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schaden und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigen.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis70 %
Konzept zur Leistungserbringung30 %
Preis
1. Preis 70 % 1.1 Angebotssumme 70 %
Qualität
Konzept zur Leistungserbringung1. Konzept zur Leistungserbringung 30 % 1.1 Montagekonzept (0...10 Punkte) 3,0 % 1.2 Planungs- und Fertigungskonzept (0...10 Punkte) 3,0 % 1.3 Liefer- und Transportkonzept (0...10 Punkte) 2,0 % 1.4 Fristen und Terminplan (0...10 Punkte) 3,0 % 1.5 Schnittstellenkonzept (0...10 Punkte) 2,0 % 1.6 Personalkonzept (0...10 Punkte) 3,0 % 1.7 Schulungskonzept (0...10 Punkte) 3,0 % 1.8 Inbetriebsetzungs- und Abnahmekonzept (0...10 Punkte) 3,0 % 1.9 Kommerzielle Inbetriebnahme ab Zuschlagserteilung (in Tagen) 8,0 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Gesamtwert der Beschaffung sowie die Werte des Ergebnisses, des niedrigsten und höchsten zulässigen Angebots werden gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da diese u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schaden und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Energieanlagen Nord GmbH, Neubrandenburg–
2Energieanlagen Nord GmbH, Neubrandenburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

602vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (435 Lose mit Angabe)
278.884 €Zuschlagswert im Median
99.857 € – 841.675 €mittlere Hälfte, 291 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b52b4cd9-87a2-4d21-a1b6-6d8349616246.