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Generalplanungsleistungen für die Sanierung Schützenstraße 4, 4a, 6, 8 ,10 und Querstraße 31 in 04103 Leipzig

Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen LWB_ZE-2025-0130veröffentlicht 06.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 394 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
57 Monate12.01.2026 – 30.09.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04103, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (63 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Fachliche Qualität30 %
  • Projektteam / Projektleitung30 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2030
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalplanung beinhaltet Planerleistungen für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik Wärmeschutz, Bauakustik und Raumakustik, Geotechnik, Brandschutz inklusive Besonderer Leistungen.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin verfügt über einen Gebäudekomplex im Leipziger Ortsteil Zentrum-Ost, Schützenstraße 4, 4a, 6, 8 und 10 sowie Querstraße 31 mit gewerblichen Einheiten, einem Parkhaus mit insgesamt 195 Stellplätzen und Nebengelass. Es handelt sich um Gebäude der Baujahre 1899 - 1900 (Parkhaus 1999) mit einer Nutzfläche von insg. 10.000 m² und einer Grundstücksfläche von ca. 5.705 m². Die Fassaden des Gründerzeitensembles an der Quer- und Schützenstraße sind denkmalgeschützt. Die Auftraggeberin beabsichtigt für den leerstehenden Gebäudekomplex eine anteilige Nutzungsänderung sowie die Sanierung des Gebäudeensembles. Die zugehörige Planung wird als Generalplanung für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik Wärmeschutz, Bauakustik und Raumakustik, Geotechnik, Brandschutz inklusive Besonderer Leistungen vergeben. Es wird eine Beauftragung in 4 Stufen erfolgen: Stufe 1: LPH 1 - 4; Stufe 2: LPH 5, 6, 7; Stufe 3: LPH 8; Stufe 4: LPH 9. Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Stufe 1 einschließlich der zugehörigen Besonderen Leistungen. Die Leistungen der weiteren Leistungsstufen einschließlich der zugehörigen Besonderen Leistungen kann die Auftraggeberin später zu den Bedingungen des Vertrages abrufen. Einen Anspruch auf den Abruf weiterer Leistungen hat der Auftragnehmer nicht. Siehe dazu auch Architekten- und Ingenieurvertrag Generalplanerleistungen, dort Ziffer 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bauleistungen an einen Generalunternehmer zu vergeben und in diesem Zusammenhang zu einem späteren Zeitpunkt den Leistungsinhalt der Leistungsstufen 2-4 entsprechend anzupassen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Fachliche Qualität30 %
Projektteam / Projektleitung30 %
Preis40 %
Qualität
Fachliche QualitätPlanerisches Umsetzungskonzept, Konzept zur Objektüberwachung incl. Baulogistikkonzept
Qualität
Projektteam / ProjektleitungBeschreibungen und Nachweise (Referenzen)
Preis
Gesamthonorarsumme des Generalplaners brutto

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.01.2026
Vertragsende
30.09.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der nachfolgend benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachte … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der nachfolgend benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei kostenpflichtig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Aufforderu … ganz lesen1. Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Aufforderung zur Nachreichung, Bieterinformation) werden elektronisch über evergabe.de bereitgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber/Bieter heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Die Bewerber/Bieter haben sich über alle eingestellten Hinweise/Antworten/Änderungen eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren: Für Fragen, die nach dem 22.09.2025 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. 3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. 4. Die Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Die Elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angebote ist elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zugelassen. Bei Textform sind alle Unterlagen wie Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis/Honorarangebotsblatt und Eigenerklärungen an den vorgesehenen Stellen mit vollständigem Namen des bevollmächtigten Vertreters, der die Erklärungen abgibt, in Textform zu versehen. Wo vorgesehen, ist ebenfalls ein Datum anzugeben. 5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Nachweise von Bewerbern/Bietern ohne Sitz in Deutschland haben gleichwertige Nachweise für den Beleg ihrer Eignung vorzulegen. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 7. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 8. Sollten sich hier unter 1. - 7. genannte Bedingungen mit im Verfahrensbrief enthaltenen Bedingungen widersprechen., dann gelten die Bedingungen des Verfahrensbriefes.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
W&V Architekten GmbH, Leipzig3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

200vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (260 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 07.10.2025 auf 10.10.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.10.2025

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