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"Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin" - Leistungen zum Artenschutz & ökologische Baubegleitung

Gemeinde Oybin · Oybin, Sachsen

Aktenzeichen 2026_3_VgV_BGH-Oybveröffentlicht 01.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 12 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
64 Monate18.12.2026 – 30.04.2032
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Oybin02797, Landkreis Görlitz, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.60 %
  • In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    in 12 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    in 12 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2032
    in 40 Tagen
  6. Bindefrist endet
    131 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 5 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungsunterlagen

Beauftragt werden: • die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans; • ergänzende Fach- und Antragsunterlagen für die beschriebenen Schutzgebiets-, Schutzobjekt- und Biotopschutzverfahren; • die diesen Unterlagen zugeordneten fachlichen Abstimmungen und Verfahrensbeiträge. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird auf Grundlage des Leistungsbilds nach § 26 HOAI in Verbindung mit Anlage 7 HOAI beschrieben. Die nachfolgenden Anforderungen konkretisieren die Bearbeitung für das Vorhaben. Die ergänzenden Genehmigungsunterlagen werden als gesonderte Leistungsbausteine beschrieben und bepreist. Eine Vergütung bereits im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltener Bearbeitungsschritte in weiteren Positionen ist ausgeschlossen. Die fest beauftragten Leistungen beginnen unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Die zeitlichen Anforderungen aus Kapitel 3 sind zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: • die prioritäre Bearbeitung der für vorgezogene Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 benötigten eigenen Beiträge; • die Abstimmung mit noch ausstehenden Fachbeiträgen; • die Ausrichtung der Genehmigungsbearbeitung auf den angestrebten Genehmigungstermin im Juni 2027. Die bereits anderweitig geschuldete Planung artenschutzrechtlicher Maßnahmen wird hierdurch nicht nochmals übertragen. Stufenweise Beauftragung Mit Zuschlagserteilung wird Position 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan fest beauftragt. Die Positionen 2 bis 7 sind verpflichtend anzubieten und jeweils mit einem Pauschalpreis zu versehen, werden jedoch ausschließlich optional beauftragt. Der Abruf erfolgt positionsweise durch den Auftraggeber in Textform, soweit die jeweilige Leistung aufgrund der fachlichen Prüfergebnisse oder behördlichen Anforderungen für das Vorhaben erforderlich wird. Ein vorheriger Abschluss der Position 1 ist hierfür nicht zwingend erforderlich; die notwendigen Bearbeitungsgrundlagen müssen jedoch vorliegen. Für abgerufene Positionen gelten die angebotenen Pauschalpreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang einschließlich der festgelegten Leistungsabgrenzungen. Die beigefügte Angebotskalkulation dient der Preisaufgliederung und begründet keine Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Ein Anspruch auf Abruf einzelner oder sämtlicher optionaler Positionen besteht nicht. Die Abrufe erfolgen innerhalb des in den Vergabeunterlagen festgelegten Abrufzeitraums. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, fest beauftragt Position 1: Landschaftspflegerischer Begleitplan im Sinne des § 26 HOAI i.V. mit Anlage 7 HOAI Ergänzende Leistungen – verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ Position 4: FND-Befreiungsverfahren Position 5: Erstellung der Befreiungsunterlagen nach den Schutzbestimmungen des Naturparks inkl. Befreiung nach Naturpark-VO Position 6: Ausnahme / Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG (Biotope) Position 7: Antrag auf temporäre Waldumwandlung Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage

64 Monate–
2
ökologischen Baubegleitung

Gegenstand ist die ökologische Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen und der anschließenden Bauausführung. Das Leistungsbild orientiert sich an den Aufgabenschwerpunkten des AHO-Heft 27 „Umweltbaubegleitung“, Stand Mai 2018. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die nachfolgend und im Preisblatt beschriebenen Leistungen. Die Bezeichnung „Grundleistungen“ bezeichnet bei diesem Los den festgelegten Regelumfang. Die Bearbeitung beginnt nach Zuschlagserteilung. Die ÖBB ist bereits bei den vorgezogenen Maßnahmen vor der Brutperiode im Frühjahr 2027 einzubinden. Die anschließende Begleitung berücksichtigt insbesondere: • erste Arbeiten in den Felsbereichen ab August 2027; • Arbeiten an der Lastenseilbahn ab September 2027; • die abschnittsweise Ausführung der Gebäude-, Leitungs- und Freianlagenmaßnahmen; • die saisonalen Arbeitsfenster; • die vorgesehene Gesamtfertigstellung im April 2032. Die Terminangaben ersetzen keine erforderlichen Zulassungen und keine Prüfung der aktuellen naturschutzfachlichen Voraussetzungen. Stufenweise Beauftragung Position 1 wird als Grundleistung der Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung beauftragt. Die Positionen 2 bis 5 bilden die optionale Leistungsstufe 2 und sind verbindlich anzubieten: • Positionen 2 und 3: Die vorgegebenen Mengen dienen der Angebotskalkulation und Wertung. Der tatsächliche Abrufumfang wird auf Grundlage der Leistungsstufe 1 (Position 1) konkretisiert; abgerechnet werden die abgerufenen und nachgewiesenen Leistungen zu den angebotenen Einheitspreisen. • Positionen 4 und 5: Die Jahres- und Abschlussberichte werden bei Abruf zu den angebotenen Pauschalpreisen je Bericht für den beschriebenen Leistungsumfang vergütet. • Position 6: Die Besonderen Leistungen werden bei Bedarf innerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs und Stundenkontingents gesondert abgerufen. Die Abrufe erfolgen durch den Auftraggeber in Textform innerhalb der festgelegten Mengen- und Laufzeitgrenzen. Ein Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Abruf der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Leistungsumfang Die Leistungen gliedern sich in folgende miteinander verknüpfte Leistungsbausteine:  Der Auftraggeber hat folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen – verpflichtend anzubieten Position 1: Einarbeitung und Vorbereitung Grundleistungen – verpflichtend anzubieten, Leistungsabruf nach Erfordernis Position 2: Vorbereitende und baubegleitende Vor-Ort-Einsätze Position 3: Fachliche Bearbeitung und Abstimmung außerhalb der Vor-Ort-Einsätze Position 4: Jahresabschlussbericht Position 5: Abschlussdokumentation Weitere Informationen siehe Vergabeunterlage.

64 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.60 %
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.40 %
Qualität
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 72 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 6,0 (entspricht der Gewichtung von 60,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.Kriterium 1 - Methodik zur Leistungserbringung (Gewichtung: 60,0 %) Der Auftraggeber bewertet die Qualität der vorgesehenen Vorgehensweise anhand eines auf das jeweilige Los und das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ bezogenen Bearbeitungskonzepts. Gefordert wird eine methodische Darstellung. Eine vorgezogene Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, eigener Genehmigungsunterlagen oder eines ausführungsreifen Schutz- beziehungsweise Kontrollkonzepts ist ausdrücklich nicht erforderlich. Das Bearbeitungskonzept soll Aussagen zu folgenden vier Themenbereichen enthalten: LOS 1: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche wesentlichen fachlichen Herausforderungen sind aufgrund der Schutzgebietslage, den Schutzobjekten und empfindlichen Bestandsstrukturen des Vorhabens zu erwarten? • Wie werden vorhandene Grundlagen bei der eigenen Bearbeitung berücksichtigt und Doppelbearbeitungen vermieden? • Wie wird mit noch ausstehenden Kartierungsergebnissen und Fachbeiträgen umgegangen? 2. Fachliche Bearbeitungsmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung methodisch miteinander verknüpft? • Wie werden die unterschiedlichen Anforderungen aus Eingriffsregelung, Schutzgebiets-, Biotop-, Arten- und Natura-2000-Schutz abgegrenzt und die vorhandenen Fachbeiträge integriert? • Wie werden dauerhafte und bauzeitliche Eingriffe, insbesondere an Gebäuden, Mauern, Felsen, Leitungstrassen und Baustelleneinrichtungsflächen berücksichtigt? • Wie werden fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der eigenen Texte, Pläne und Antragsunterlagen gesichert? 3. Fachübergreifende Abstimmung und Entscheidungsfindung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 4. Arbeitsorganisation, Terminplanung und Umsetzungsvorbereitung • Wie werden Personal, Zuständigkeiten, Vertretung und interne Prüfabläufe für die Bearbeitung organisiert? • Wie werden Terminrisiken, fehlende Grundlagen und erforderliche Anpassungen frühzeitig erkannt und kommuniziert? • Wie werden Maßnahmen einschließlich notwendiger Vorlaufzeiten für Ausführungsplanung, Bauvergabe und ökologische Baubegleitung übergabefähig aufbereitet? LOS 2: 1. Aufgabenverständnis und Umgang mit den Planungsgrundlagen • Welche besonderen Anforderungen sind aufgrund der geschützten Gebäude-, Mauer-, Fels- und Gehölzstrukturen sowie der Schutzgebietskulisse zu erwarten? • Wie werden Schnittstellen und offene Fragen mit dem bestehenden Fachbüro und dem Auftragnehmer des Loses 1 geklärt? • Wie werden Aktualisierungsbedarf und mögliche Veränderungen der Bestandssituation vor neuen Bauabschnitten erkannt? 2. Kontrollmethodik und Qualitätssicherung • Wie werden die Schnittstellen zum bestehenden Fachbüro, zu Objekt- und Fachplanungen, zur ökologischen Baubegleitung und zu Behörden organisiert? • Wie werden Konflikte zwischen Naturschutz, Denkmalschutz, Erschließung, Baustellenlogistik und Besucherverkehr bearbeitet? • Wie werden fachlich geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Herstellung und Unterhaltung entwickelt? • Wie werden offene Entscheidungen und erforderliche Abstimmungen für den Auftraggeber nachvollziehbar aufbereitet? 3. Kommunikation und Koordination auf der Baustelle • Wie werden Auftraggeber, Bauüberwachung, ausführende Unternehmen, Fachplanungen und Behörden eingebunden? • Wie werden naturschutzfachliche Anforderungen vor Beginn de …
Preis
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.Kriterium 2 - Honorar / Preis (Gewichtung: 40,0 %) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist gegliedert nach den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung anzubieten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Dem Honorarangebot sind die in der Leistungsbeschreibung festgelegten räumlichen Abgrenzungen, Leistungen, Bearbeitungstiefen, Ergebnisse und Abstimmungstermine zugrunde zu legen. Unveränderliche Parameter: Es ist ein Angebot über die in Punkt 4 genannten Leistungen einzureichen. Gewertet werden die in Punkt 4 angegebenen Leistungsbausteine. Das Honorar wird nach Maßgabe der angebotenen Leistungsbausteine abgerechnet. Grundlagen der Beauftragung sind die Bestimmungen dieser Ausschreibung sowie die Ausführungen des Auftragnehmers im Zuschlagskriterium. Veränderliche Honorarparameter: - Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Zuschlag oder Abschlag Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. Das Gesamthonorar muss auskömmlich sein. - Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter*in - Mitarbeiter*in - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Ermittlung des Wertungspreises – Los 1 Für die Preisbewertung wird die Summe der angebotenen Pauschalpreise der Positionen 1 bis 7 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Jede Position wird einmal und in voller Höhe berücksichtigt. Die optionalen Positionen 2 bis 7 werden ausschließlich zur Ermittlung des Wertungspreises vollständig einbezogen. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung des Auftraggebers zu deren Abruf. Mit Zuschlagserteilung wird ausschließlich Position 1 fest beauftragt; die weiteren Positionen werden nach Maßgabe der Regelungen zur optionalen Beauftragung abgerufen. Die mit dem Angebot einzureichende Stunden- und Personalkalkulation dient der Erläuterung der Pauschalpreise. Die darin ausgewiesenen Stunden und Verrechnungssätze werden nicht zusätzlich in den Wertungspreis eingerechnet. Ermittlung des Wertungspreises – Los 2 Für die Preisbewertung wird der Gesamtwertungspreis der Positionen 1 bis 5 einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Abschläge und der jeweils anfallenden Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus den angebotenen Pauschalpreisen sowie den angebotenen Einsatz- und Stundensätzen, multipliziert mit den im Honorarformblatt vorgegebenen Wertungsmengen. Bei jahresbezogenen Preisen erfolgt die Berechnung anhand der für das jeweilige Kalenderjahr festgelegten Mengen. Die einzelnen Positionssummen werden zum Gesamtwertungspreis addiert. Die optionalen Leistungen der Leistung …

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeignete Referenzen über bereits erbrachte Leistungen vorzulegen, die mit den für das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ ausgeschrieben … ganz lesenNachweis der fachlichen Eignung Referenzliste (Formblatt 3) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeignete Referenzen über bereits erbrachte Leistungen vorzulegen, die mit den für das Vorhaben „Hochwertiger Kulturtourismus auf dem Berg Oybin“ ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Der Nachweis ist durch Einreichung des Formblatts 3 für jedes angebotene Los zu führen. Es sind mindestens drei Referenzprojekte je angebotenem Los anzugeben. Die nachstehend festgelegten fachlichen Mindestanforderungen können durch die eingereichten Referenzprojekte gemeinsam erfüllt werden. Ein Referenzprojekt kann mehrere Mindestanforderungen abdecken. Bei einer Angebotsabgabe für beide Lose kann dasselbe Referenzprojekt für beide Lose angegeben werden, sofern die jeweils geforderten Leistungen nachgewiesen werden. Für die Vergleichbarkeit sind die tatsächlich erbrachten eigenen Leistungen maßgeblich. Eine Übereinstimmung hinsichtlich Gebäudenutzung, Standort, konkreter Schutzgebietsbezeichnung oder sämtlicher Einzelmerkmale des ausgeschriebenen Vorhabens ist nicht erforderlich. Los 1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan und ergänzende naturschutzfachliche Genehmigungs-unterlagen Als vergleichbar gelten landschaftsplanerische und naturschutzfachliche Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Zulassungsverfahren für Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Hierzu gehören insbesondere: • Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschließlich Eingriffsermittlung, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenplanung; • Erstellung fachlicher Unterlagen für naturschutzrechtliche Erlaubnis-, Ausnahme- oder Befreiungsverfahren bei Betroffenheit von Schutzgebieten, Schutzobjekten oder gesetzlich geschützten Biotopen; • Zusammenführung und fachliche Integration vorhandener Artenschutz- und Natura-2000-Untersuchungen in die Genehmigungsplanung; Los 2 – Ökologische Baubegleitung Als vergleichbar gelten Leistungen der ökologischen beziehungsweise artenschutzfachlichen Baubegleitung bei Bau-, Sanierungs- oder Erschließungsvorhaben. Die Referenzleistungen müssen die praktische Begleitung tatsächlich ausgeführter Bauarbeiten, die Kontrolle und Dokumentation naturschutzfachlicher Schutzmaßnahmen sowie die fachliche Abstimmung mit den Projektbeteiligten umfassen. Es ist eine Übersicht der umgesetzten Projekte einzureichen. Das Formblatt 3 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: - Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) - kurze Projektbeschreibung der räumlichen Größenordnung - tatsächlich erbrachte eigene Leistungen - Bearbeitungszeitraum und Abschlussdatum der maßgeblichen Referenzleistungen - Auftragswert der eigenen Referenzleistungen netto Als Mindestanforderung (MF) gilt: - Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 30.06.2017 - Mindestens ein Projekt: Leistungen bei Eingriffen in bestehende Gebäude-, Mauer- oder Felsstrukturen oder vergleichbar empfindliche Habitatstrukturen - Mindestens ein Projekt: Artenschutzfachliche Leistungen im Rahmen einer Gebäudesanierung mit Denkmalschutz oder einem Gartendenkmal - Mindestens ein Projekt: Mindestens ein Referenzprojekt muss Leistungen bei einem Vorhaben mit Betroffenheit eines Schutzgebiets, eines geschützten Naturbestandteils oder gesetzlich geschützter Biotope umfassen. Hierzu zählen beispielsweise Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete oder Naturdenkmale. - Los 1: Mindestens ein Projekt: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans einschließlich Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Entwicklung projektbezogener Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. - Los 2: Mindestens ein Projekt: Baubegleitende Betreuung von Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen oder gebäude- bzw. felsbewohnenden Vogelarten. Referenzen aus noch laufenden Gesamtprojekten sind zulässig, sofern die zum Nachweis herangezogenen Te …
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit dreifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kan … ganz lesen- Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit dreifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Ein Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung vo … ganz lesenEin Angebot können alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bietergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bietergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Bietergemeinschaften stehen Einzelbietern gleich. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i. V. mit § 57 Abs. 1 VgV: Angebotserklärung (Formblatt 1) Das Formblatt „Angebotserklärung“ ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Berufliche Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium einer einschlägigen Fachrichtung verfügen oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C) Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung …
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Benennung Projektleiter / stv. Projektleiter und deren fachliche Eignung (Formblatt 2, Punkt E): Entsprechend der Vergabebekanntmachung sind folgende Personen namentlich zu benennen: Projektleiter(in); Stellvertretende(r) Projektleiter(in). Für die benannten Personen sind folgende Qualifikationen na … ganz lesenBenennung Projektleiter / stv. Projektleiter und deren fachliche Eignung (Formblatt 2, Punkt E): Entsprechend der Vergabebekanntmachung sind folgende Personen namentlich zu benennen: Projektleiter(in); Stellvertretende(r) Projektleiter(in). Für die benannten Personen sind folgende Qualifikationen nachzuweisen: - Projektleitung: Mindestens drei Jahre Berufserfahrung und Erfahrung mit Arten- und Naturschutz für Hochbauprojekte - Gute naturschutzfachliche Kenntnisse, insbesondere zur Ökologie planungsrelevanter Arten sowie Erfassungsmethoden, insbesondere zu gebäudebrütenden Vogelarten - Sehr gute Kenntnisse natur- und umweltrechtlicher Regelungen und Normen - Los 2: Baustellenerfahrung, Erfahrung im Projektmanagement und der Projektkoordination - Los 2: Avifaunistische Artenkenntnisse, insbesondere zu Arterfassung Zum Nachweis dieser Qualifikationen ist das Formblatt 2, Punkt E auszufüllen. Für die angegebenen Personen in Projektleitung bzw. stellvertretender Projektleitung ist jeweils ein Fachbezogener Lebenslauf nebst persönlichen Referenzen vorzulegen, welche die geforderten vorgenannten Qualifikationen nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.12.2026
Vertragsende
30.04.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verwendung vorhandener Grundlagen und Leistungsabgrenzung - Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG - Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ - Position 4: FND-Befreiungsverfa … ganz lesenVerwendung vorhandener Grundlagen und Leistungsabgrenzung - Position 2: Verbändebeteiligung - Verfahrensbegleitung im Rahmen der Abweichungsprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG - Position 3: Erlaubnis / Befreiungsverfahren LSG-Verordnung für das LSG „Zittauer Gebirge“ - Position 4: FND-Befreiungsverfahren - Position 5: Erstellung der Befreiungsunterlagen nach den Schutzbestimmungen des Naturparks inkl. Befreiung nach Naturpark-VO - Position 6: Ausnahme / Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG (Biotope) - Position 7: Antrag auf temporäre Waldumwandlung Weitere Informationen sind in der Vergabeunterlage ersichtlich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
131 Tage
Angebotsöffnung
20.11.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Staufenbergallee 2, 01099 Dresden
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erka … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

200vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (260 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a18254-9b2c-4ffd-9230-d8b62454aa19.