Generalplanungsleistungen FRW 2 Süd
Stadt Bergisch Gladbach · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 8-655_24_10_01veröffentlicht 20.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 6 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- 221 MWG Neubau Turnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium: GeneralplanerleistungenGVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH · EssenFrist 26.11.2026
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
- BLB Aachen | RWTH | Sanierung Audimax | Baukostensachverständiger (005-26-00253)Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen · AachenFrist 07.12.2026
- 2026-0572 Modellvorhaben Stark im Norden - TP04 - Objektplanung Freianlagen, Neubau Familienzentrum Julius-Birck-Str., 47169 DuisburgStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR · DuisburgFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bergisch Gladbach51465, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Städtebau und Architektur15 %
- Organisation und Funktionalität20 %
- Bauliche Qualität, Nachhaltigkeit & Flächeneffizienz7,5 %
- Projekt-Umsetzung7,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Generalplanerleistungen (Architekt und Fachplaner) für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 im Bereich der Kreuzung "Frankenforster Straße /Rather Weg" in Bergisch Gladbach.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Bergisch Gladbach plant die Feuer- und Rettungswache Süd im Bereich der Kreuzung "Frankenforster Straße/ Rather Weg" zu errichten. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll in Form einer Generalplanungs-Leistung in Kombination mit einer Generalunternehmungs-Leistung erfolgen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung von Generalplanungsleistungen in den Bereichen: Grundleistungen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9) - Freianlagen gem. § 38 ff. HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9) - Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6) - Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1 bis 8 (Leistungsphasen 1 bis 9) - Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9) - Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI (Leistungsphasen 4 bis 9) - Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik (Leistungsphasen 1 bis 7) - Geotechnik - Ingenieurvermessung - Besondere und sonstige Leistungen (weitere Informationen hierzu sind der Anlage der Bewerberinformation zu entnehmen) Einzelne Leistungen der Leistungsphase 1 HOAI wurden bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: - Stufe 1: Generalplanungsleistungen gem. obigen Leistungsbildern für die Leistungsphasen 1 -3 - Stufe 2: Generalplanungsleistungen gem. obigen Leistungsbildern für die Leistungsphasen 4 -9 Die Beauftragung der Stufe 2 steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der politischen Gremien. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Es müssen in jeder Stufe der Leistung übergreifende Generalplanerleistungen erbracht werden, insbesondere: - Organisation und Koordination des Planungsprozesses; - Unterstützung bei der Koordination und Steuerung des Projekts; - Beratung; - Berichtswesen/Dokumentation. Es muss eine Planungs- und Überwachungsleistung erbracht werden, die die gesamte Maßnahme einschließlich Fachplanung abdeckt und alle dazu nötigen Aufgaben übernimmt, um das Projektziel des Auftraggebers, die Errichtung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 2 unter Berücksichtigung von bautechnischen, wirtschaftlichen, feuerwehr- und rettungsdienstspezifischen sowie Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten, zu erreichen. Der Neubau soll die Anforderungen aus dem KfW-Förderprogramm "Klimafreundliches Nichtwohngebäude - QNG" erfüllen. Des Weiteren ist die Einbindung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen "Klimaanpassung.Kommunen.NRW", das von der Europäischen Union aus dem Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird, vorgesehen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Städtebau und Architektur
- Qualität
- Organisation und Funktionalität
- Qualität
- Bauliche Qualität, Nachhaltigkeit & Flächeneffizienz
- Qualität
- Projekt-Umsetzung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Bei Beauftragung der Stufe 2: 62 Monate bei Beauftragung ab Leistungsphase 4 -9 HOAI.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalen … ganz lesenkürzer
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDXZ1# 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über e-Vergabeplattform des Auftraggebers durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDXZ1# 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über e-Vergabeplattform des Auftraggebers durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos. 2. Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch anzugeben. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. 3. Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. 4. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen. 5. Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formular im Internet unter der genannten Adresse erhältlich. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. 6. Mehrfachbewerbungen von Bewerbern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat. 7. Fragen der Bewerber sind über die e-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet. 8. Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). 9. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von 60.000 EUR. Allen Bietern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihr Angebot planerisch überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 20.000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SUPERGELB ARCHITEKTEN GmbH, Köln | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach
- Website
- bergischgladbach.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt-gl.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Radschnellweg RS3, 4. BA: Porta Westfalica - Minden - Objektplanung Verkehrsanlagen und UmweltverträglichkeitsstudieStadt MindenFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7be852a8-b057-4c29-a05a-a3ca5774d106.