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vergebenEU-weitDienstleistungen

Kooperationsvereinbarung für die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebots für vier Schulen, aufgeteilt in drei Lose.

Stadt Bergisch Gladbach · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 8-30_24_5-55_01veröffentlicht 27.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 662 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rheinisch-Bergischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 105 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
10 Jahre01.08.2025 – 31.07.2035, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Referenzprojekte25 %
  • Konzeption35 %
  • Konzeptpräsentation40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2035
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gesucht wird ein Träger für die - LOS 1: Gemeinschaftgrundschule (GGS) Hebborn - LOS 2: Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Herkenrath - LOS 3: Gemeinschaftgrundschule (GGS) Kippekausen und Katholische Gemeinschaftsgrundschule (KGS) Frankenforst

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
GGS Hebborn

Die Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.

10 Jahre–
2
GGS Herkenrath

Die Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.

10 Jahre–
3
GGS Kippekausen und KGS Frankenforst

Die Stadt Bergisch Gladbach ist Trägerin der Gemeinschaftsgrundschule Los 1 Hebborn,Los 2 Herkenrath, Los 3 Kippekausen und KGS Frankenforst in der ein Außerunterrichtliches Angebot eingerichtet ist. Die Stadt Bergisch Gladbach vergibt die Trägerschaft des Außerunterrichtlichen Angebotes für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2035. Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird. Hierzu schließen die Stadt Bergisch Gladbach, die Schulleitung und der/die Träger/in im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder in Bergisch Gladbach eine Kooperationsvereinbarung. Der/die Träger/in übernimmt verantwortlich die Trägerschaft über das außerunterrichtliche Angebot der Schulen.

10 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Referenzprojekte25 %
Konzeption35 %
Konzeptpräsentation40 %
Qualität
ReferenzprojekteReferenzprojekte Es sind die gegenwärtig oder innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist betriebenen Außerunterrichtlichen Angebote darzustellen. Werden mehr als zwei Außerunterrichtliche Angebote betrieben, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 150 Punkte. Alle weiteren Punkteverteilungen sind in der Tabelle auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben.
Qualität
KonzeptionKonzeption: Liegen alle in der Tabelle genannten Punkte in der eingereichten Konzeption vor, erhält der Bieter die maximale Punktzahl von 900 Punkten (6x50 Punkte=300 Punkte pro Jurymitglied). Die Tabelle befinden sich auf Seite 7 in den jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Qualität
KonzeptpräsentationIm Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt hier 1230 Punkte (410 pro Jurymitglied). Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Inhalt des Konzeptes In diesem Unterkriterium werden die folgenden Aspekte bewertet: 1. Zusammenarbeit zwischen Träger und Fachberatung der Stadt 2. Zusammenarbeit mit der Schule 3. Kindeswohl und Kinderschutz 4. Personalmanagement 5. Aufgabenstellungen Konzeptpräsentation: Die geeigneten Bewerber werden zu einer Konzeptpräsentation (maximal ca. 10 Seiten) im Zeitraum vom 14.01.2025 - 14.02.2025 eingeladen. Hier soll das eingereichte Konzept vorgestellt und im Gespräch mit der Schulleitung, der Fachberatung für den Offenen Ganztag vom Jugendamt und der Abteilungsleitung des Schulverwaltungsamtes spezifische Punkte vertieft besprochen werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2035
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Berg … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Laufzeit verlängert sich zweimal um jeweils fünf weitere Jahre bei gleichem Kooperationsvertrag, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien bis zum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach zur Förderung der kommunalen Bildungslandschaft in Bergisch Gladbach, Teil II angegebenen Kündigungstermin schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalen … ganz lesenNach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisc … ganz lesenZusätzliche Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien: Detaillierte Angaben zu den Zuschlags- und Ausschlusskriterien und deren Bewertung sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Wichtige Information: Wir möchten darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDSUE Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPTYDFDSUE Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17def6b2-e239-4afc-a2fa-9dbc07c4a36c.