Generalplanungsleistung Busdepot Frankfurt am Main Ost
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen ICB 2025-01veröffentlicht 22.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 25 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Neu-Medessen inkl.Ersatzeinspeisung PriestewitzDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Modernisierung Bürogebäude - ObjektplanungWaisenhaus Stiftung d. ö. R. · Frankfurt am MainFrist 03.12.2026
- Modernisierung Bürogebäude - Fachplanung TGA I - HKLS + GAWaisenhaus Stiftung d. ö. R. · Frankfurt am MainFrist 03.12.2026
- Modernisierung Bürogebäude - Fachplanung TGA II - ELTWaisenhaus Stiftung d. ö. R. · Frankfurt am MainFrist 03.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 18 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 25 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60311, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Projektteam40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Erreichung des Busdepot Frankfurt Ost
Beschreibung des Loses
Die Stadtwerke Frankfurt Holding (SWFH) wird im Stadtteil Frankfurt-Seckbach ein Busdepot für bis zu 39 Elektrobusse errichten. Neben dem Carport zum Abstellen und Laden der Elektrobusse wird eine Durchlaufwartungshalle für einfache Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie ein 2-geschossiges Dispositionsgebäude mit Aufenthaltsräumen und Büroflächen errichtet. Das Grundstück im Gewerbegebiet hat eine Größe von ca. 6.300 qm. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Busdepots soll 02/2028 erfolgen. Das Grundstück ist derzeit noch mit Produktions- und Verwaltungsgebäuden bebaut. Die Bebauung ist abzubrechen. Das Grundstück ist als Altlast eingestuft. Umwelttechnische Voruntersuchungen zum Grundstück weisen lokale Bodenverunreinigungen aus. Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags sind die Generalplanungsleistungen zur Baufeldfreimachung (einschl. Altlastenbehandlung) und zur Errichtung des Busdepots. Die Generalplanungsleistungen umfassen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung - Brandschutz - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauphysik - Schallschutz - Verkehrsanlagen - Freianlagen - Vermessung - Geotechnik - SiGeKo - Planungsbereich Altlasten und Bodenverunreinigungen Die Planungsleistungen umfassen die LPH. 1 (Grundlagenermittlung) bis LPH. 8 (Objektüberwachung). Die Leistungen enthalten Grund- sowie Besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufe 1 (Baufeldfreimachung) sowie Leistungsstufe 2 (Planung Neubau) werden gemeinsam beauftragt, die Leistungsstufen 3 (Ausführungsvorbereitung Neubau) und 4 (Ausführung Neubau) können von der AG abgerufen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wir verweisen auf 6.2. der Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Qualität
- ProjektteamWir verweisen auf 6.1. der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 25 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Technische Unterstützung des AG bei der Durchsetzung von Ansprüchen des AG gegen die weiteren am Projekt Beteiligten (außergerichtlich oder gerichtlich) nach Schlussabnahme der Leistungen des AN. - Technische Unterstützung des AG bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der weiteren am Projekt … ganz lesenkürzer
- Technische Unterstützung des AG bei der Durchsetzung von Ansprüchen des AG gegen die weiteren am Projekt Beteiligten (außergerichtlich oder gerichtlich) nach Schlussabnahme der Leistungen des AN. - Technische Unterstützung des AG bei der Abwehr unberechtigter Forderungen der weiteren am Projekt Beteiligten (außergerichtlich oder gerichtlich) über den vertraglich geschuldeten Umfang hinaus. Siehe hierzu auch § 6 des Vertrages.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenkürzer
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAMA34# Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Folgende Eigenerklärung: - Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAMA34# Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Folgende Eigenerklärung: - Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden. - Eigenerklärung zum LKSG - Eigenerklärung Mindestlohn - Eigenerklärung Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 50 Abs. 2 SektVO. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor - sofern vergaberechtlich zulässig- fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 7. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. 8. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 16.12.2025 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 05.12.2025 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt am Main | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
- Anschrift
- Kurt-Schumacher-Str.8, 60311 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Bewachungsdienstleistung für die Liegenschaften Kurt-Schumacher-Str. 8 & 1025.11.2024 · 6 Angebote
- SWFH Sachversicherung01.02.2024 · 2 Angebote
- Catering03.01.2024 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH17 Zuschläge
- Best Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG5 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät4 Zuschläge
- Elektroplanung Will GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Bauüberwachung Ersatzneubau EÜ Neu-Medessen inkl.Ersatzeinspeisung PriestewitzDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frist 03.12.2026
- Erweiterung Marxheimer Grundschule - Planungsleistungen TGA IKreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtFrist 03.12.2026
- Modernisierung Bürogebäude - ObjektplanungWaisenhaus Stiftung d. ö. R.Frist 03.12.2026
- Modernisierung Bürogebäude - Fachplanung TGA I - HKLS + GAWaisenhaus Stiftung d. ö. R.Frist 03.12.2026
- Modernisierung Bürogebäude - Fachplanung TGA II - ELTWaisenhaus Stiftung d. ö. R.Frist 03.12.2026
- Planungsleistungen gem. HOAI 2021 als Generalplanung für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle an der Alteburgschule in 63667 NiddaWetteraukreisFrist 10.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9eb08dd4-2142-4746-8732-96ca912c0b5a.