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Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Verbandskläranlage Neuthard

Zweckverband Abwasserverband Kammerforst · Karlsdorf-Neuthard, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AZVK-1veröffentlicht 15.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1061 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,1 Mio. €
Laufzeit
56 Monate06.05.2024 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektleitung und Organisation15 %
  • Planungsteam Studien15 %
  • Team Bauplanung15 %
  • Team Bauüberwachung15 %
  • Gesamteindruck10 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gemäß der wasserrechtlichen Genehmigung ist es erforderlich, die Kapazität der Kläranlage Karlsdorf-Neuthard von bisher 28.500 auf 42.000 EWG zu erweitern. Zur Erreichung dieses Ziels, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Studien in Auftrag gegeben. Unter Berücksichtigung dieser Studien wurden gemäß dem jeweiligen Stand der Technik in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen auf der Kläranlage umgesetzt. Im laufenden Betrieb wurden noch zahlreiche Projekte zur Optimierung der Betriebsabläufe realisiert. Als nächster Schritt sollen ab 2024 die verfahrenstechnischen Schritte zur Erweiterung der Kläranlagenkapazität in die Wege geleitet werden. Bei den Planungen soll neben der Sicherstellung der Betriebssicherheit und den einschlägigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik ein besonderes Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Verbandskläranlage gelegt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung des Stromverbrauchs und den damit Energiekosten.

Beschreibung des Loses

Ab 2024 sollen die verfahrenstechnischen Schritte zur Erweiterung der Kläranlagenkapazität in die Wege geleitet werden. Bei den Planungen soll neben der Sicherstellung der Betriebssicherheit und den einschlägigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik ein besonderes Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Verbandskläranlage gelegt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung des Stromverbrauchs und den damit verbundenen Energiekosten.

Im Rahmen der Kapazitätserweiterungen sollen auch Schritte zur Senkung des Klärschlammanfalls mitberücksichtigt werden.

Im gesamten Verfahrenverlaufs gilt es, die einschlägigen Fördermöglichkeiten für wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie für Energiesparmaßnahmen mit zu berücksichtigen. Die Vorgaben müssen im gesamten Projektablauf beachtet werden.

Im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb ist eine Umstellung der bisherigen aeroben Schlammstabilisierung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung geplant. Ziel soll es dabei sein, dass auf Grund des erhöhten Schlammabzugs in der Vorklärung gegebenenfalls auf den Bau eines weiteren Nachklärbeckens verzichtet werden kann. Grundlage hierfür bilden unter anderem die Studien der Weber-Ingenieure, Pforzheim, sowie des Ingenieurbüros Enno Leonhard, Wehrheim.

In einem Variantenvergleich soll im Rahmen der Vorplanung geprüft und dargestellt werden, in welcher Höhe sich die Folgekosten unter Berücksichtigung der voraussichtlich höheren Investitionskosten für die Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung beim laufenden Betrieb reduzieren. Dabei ist auch zu ermitteln, ab welchem Zeitpunkt sich die Mehrkosten für die Umstellung amortisieren.

Bei einem positiven Ergebnis soll dann die Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung der Kläranlage weiter planerisch verfolgt und im Rahmen der Entwurfsplanung vertieft werden.

Gemäß den vorliegenden Studien ist hierzu der Bau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters sowie eines Blockheizkraftwerkes notwendig. Darüber hinaus soll in diesem Zusammenhang die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kläranlage geprüft werden. Die Studien der iat-Ingenieure sowie der Weber-Ingenieure kommen jeweils zu dem Ergebnis, das durch die Beseitigung des hydraulischen Engpasses zwischen Belebungs- und Nachklärbecken, ggfls. auf den Bau eines weiteren Nachklärbeckens verzichtet werden kann.

In der Studie für die vierte Reinigungsstufe soll auch die Notwendigkeit eines weiteren Beckens mit betrachtet werden.

Da für diese Studie Fördermittel generiert werden können, gilt es, das vorgeschriebene Ablaufverfahren und den zeitlichen Ablauf entsprechend zu berücksichtigen.

Ferner soll auch die Nutzung des Wärmepotential am Ablauf der Kläranlage gemäß der DWA-Mitteilung vom April 2023 in Bezug auf die Wärmenutzung in die Überlegungen und Betrachtungen mit einbezogen werden.

Hochgerechnet mit dem aktuellen Baupreisindex ergeben sich bei der Kapazitätserweiterung voraussichtliche Investitionskosten in Höhe von rund 8,3 Mio. €, welche in der beigefügten Kostenschätzung übersichtlich und Maßnahmenbezogen dargestellt sind.

Mit der Planung soll auch die weitere Nutzung von Eigenstrom sowie die Nutzung der Wärme aus dem BHKW für die Beheizung der Räumlichkeiten und Gebäude betrachtet werden.

Im Rahmen der Kapazitätserweiterung soll auch das Ziel weiterverfolgt werden, maßgebliche Schritte in Richtung energieautarke Kläranlage zu realisieren. Ziel ist es, den Austritt von Methan- und ggfls. Lachgas in die Atmosphäre zu verringern bzw. zu reduzieren.

Die jeweiligen Planungsschritte müssen mit dem Landratsamt Karlsruhe abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage sollen dann mit den verschiedenen Förderstellen Gespräche in Bezug auf die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen geführt werden, die dann die Basis für die entsprechenden Förderanträge sowie die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis bilden.

Dabei sollen folgende Planungsleistungen berücksichtigt werden:

Erweiterung der Kläranlagenkapazität entsprechend den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Karlsruhe bei einem Variantenvergleich zwischen der aeroben und der anaeroben Schlammstabilisierung. Die Planungen sollen dann als Grundlage für die Förderanträge und insbesondere für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Verbandskläranlage dienen. Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2025.

Die Ingenieurleistungen sollen in einer stufenweisen Beauftragung als Generalplaner Vertrag auf Grundlage der HOAI in der aktuellen Fassung für folgende Leistungsbilder ausgeschrieben werden:

- Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fachplanung Tragwerksplanung und - Fachplanung Technische Ausrüstung - Fachplanung Elektro- und EMSR-Technik.

Hydraulische Berechnung der Kläranlage. Gemäß der Studie der iat-Ingenieure und der Weber-Ingenieure kann eventuell die Überlastung des Nachklärbeckens durch eine Beseitigung des Engpasses zwischen Belebungsbecken und Nachklärbecken beseitigt werden. Dabei soll auch die Zulaufmenge der Außenanlagen entsprechend berücksichtigt werden.

Machbarkeitsstudie zum Bau einer vierten Reinigungsstufe ggfls. mit dem Neubau eines weiteren Nachklärbeckens (soweit erforderlich) unter Berücksichtigung der gewählten Variante aerob/anaerob.

Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Wärmepotentials am Ablauf der Kläranlage Neuthard.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Projektleitung und OrganisationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Planungsteam StudienGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Team BauplanungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Team BauüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person we … ganz lesenNachfolgend geforderte Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person welche den Antrag / die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen. B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist (in der Regel) nicht zugelassen. Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird dann ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. C) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen. D) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe aufgrund eines Bezugs zu Russland bestehen. E) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
Kriterium
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist Erk … ganz lesenDie nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist Erklärung aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend. Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 2 Mio. EUR bei Personenschäden / 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt. C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften. E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten. F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 584 000 EUR. G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten. Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 4 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Kriterium
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015). Eine Zertifizierung wird nicht gefordert. B) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf de … ganz lesenDie nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten. A) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015). Eine Zertifizierung wird nicht gefordert. B) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags Mindestanforderung: Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung von kommunalen Kläranlagen C) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams. D) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen. Mindestanforderung: Aus den bewerteten Referenzen wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung die Gesamtbewertung errechnet. Hier muss ein Bieter mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen. Aus der berechneten Wertung wird eine Reihenfolge ermittelt, welche Grundlage für die Entscheidung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist. Die Bewertung setzt sich aus jeweils (bis zu) 3 vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 5 Jahren in folgenden Bereichen mit der genannten Gewichtung zusammen: - Verfahrenstechnik – Studie zur generellen Verfahrenstechnik / Reinigungs- oder Behandlungsart einer Kläranlage - 25 % - Generalplanung Kläranlagenerweiterung – Planung – 17 % - Generalplanung Kläranlagenerweiterung – Ausschreibung – 6 % - Generalplanung Kläranlagenerweiterung – Bauüberwachung – 17 % - Planung Vorklärbecken – Planung – 6 % - Planung Vorklärbecken – Ausschreibung – 3 % - Planung Vorklärbecken – Bauüberwachung – 7 % - Planung Faulbehälter / Gasspeicher / BHKW – Planung – 6 % - Planung Faulbehälter / Gasspeicher / BHKW – Vergabe – 3 % - Planung Faulbehälter / Gasspeicher / BHKW – Bauüberwachung – 7 % - Unterstützung des AG bei Beantragung und Abwicklung von Fördermittelanträgen – 3 % Die detaillierte Berechnung kann dem Prüf- und Berechnungsbogen entnommen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.05.2024
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
136 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 50.000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügu … ganz lesenA) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments „Fragen und Antworten“ auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 01.12.2023 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sind. Die letztmalige Aktualisierung von „Fragen und Antworten“ ist für 05.12.2023 vorgesehen B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass der Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle auf der Ausschreibungsplattform vorliegt. Verspätet eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen. C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. D) Bewerber wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen vorzulegen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; E) Ergänzung zu „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt; F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Anträge ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; H) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. J) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Registergericht anfordern. K) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros: iat – Ingenieurberatung GmbH, Stuttgart; Weber-Ingenieure GmbH, Pforzheim; SAG-Ingenieure GmbH, Ulm; Ingenieurbüro Enno Leonhard, Wehrheim. Das Ergebnis aus deren Bearbeitung wird in Auszügen zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren werden alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Die genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Anschrift
Amalienstraße 1, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Kontakt
azv-kammerforst@karlsdorf-neuthard.de
Auskünfte
I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ad7d62f-9ac0-4e05-8c04-aee079db5737.