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Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Verbandskläranlage Neuthard

Zweckverband Abwasserverband Kammerforst · Karlsdorf-Neuthard, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AZVK-1veröffentlicht 29.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1061 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektleitung und Organisation15 %
  • Planungsteam Studien15 %
  • Team Bauplanung15 %
  • Team Bauüberwachung15 %
  • Gesamteindruck10 %
  • Preiskriterium30 %

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Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gemäß der wasserrechtlichen Genehmigung ist es erforderlich, die Kapazität der Kläranlage Karlsdorf-Neuthard von bisher 28.500 auf 42.000 EWG zu erweitern. Zur Erreichung dieses Ziels, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Studien in Auftrag gegeben. Unter Berücksichtigung dieser Studien wurden gemäß dem jeweiligen Stand der Technik in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen auf der Kläranlage umgesetzt. Im laufenden Betrieb wurden noch zahlreiche Projekte zur Optimierung der Betriebsabläufe realisiert. Als nächster Schritt sollen ab 2024 die verfahrenstechnischen Schritte zur Erweiterung der Kläranlagenkapazität in die Wege geleitet werden. Bei den Planungen soll neben der Sicherstellung der Betriebssicherheit und den einschlägigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik ein besonderes Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Verbandskläranlage gelegt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung des Stromverbrauchs und den damit Energiekosten.

Beschreibung des Loses

Ab 2024 sollen die verfahrenstechnischen Schritte zur Erweiterung der Kläranlagenkapazität in die Wege geleitet werden. Bei den Planungen soll neben der Sicherstellung der Betriebssicherheit und den einschlägigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik ein besonderes Augenmerk auf einen wirtschaftlichen Betrieb der Verbandskläranlage gelegt werden. Dies gilt insbesondere für die weitere Reduzierung des Stromverbrauchs und den damit verbundenen Energiekosten.

Im Rahmen der Kapazitätserweiterungen sollen auch Schritte zur Senkung des Klärschlammanfalls mitberücksichtigt werden.

Im gesamten Verfahrenverlaufs gilt es, die einschlägigen Fördermöglichkeiten für wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie für Energiesparmaßnahmen mit zu berücksichtigen. Die Vorgaben müssen im gesamten Projektablauf beachtet werden.

Im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb ist eine Umstellung der bisherigen aeroben Schlammstabilisierung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung geplant. Ziel soll es dabei sein, dass auf Grund des erhöhten Schlammabzugs in der Vorklärung gegebenenfalls auf den Bau eines weiteren Nachklärbeckens verzichtet werden kann. Grundlage hierfür bilden unter anderem die Studien der Weber-Ingenieure, Pforzheim, sowie des Ingenieurbüros Enno Leonhard, Wehrheim.

In einem Variantenvergleich soll im Rahmen der Vorplanung geprüft und dargestellt werden, in welcher Höhe sich die Folgekosten unter Berücksichtigung der voraussichtlich höheren Investitionskosten für die Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung beim laufenden Betrieb reduzieren. Dabei ist auch zu ermitteln, ab welchem Zeitpunkt sich die Mehrkosten für die Umstellung amortisieren.

Bei einem positiven Ergebnis soll dann die Umstellung auf eine anaerobe Schlammstabilisierung im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung der Kläranlage weiter planerisch verfolgt und im Rahmen der Entwurfsplanung vertieft werden.

Gemäß den vorliegenden Studien ist hierzu der Bau eines Vorklärbeckens, eines Faulbehälters sowie eines Blockheizkraftwerkes notwendig. Darüber hinaus soll in diesem Zusammenhang die hydraulische Leistungsfähigkeit der Kläranlage geprüft werden. Die Studien der iat-Ingenieure sowie der Weber-Ingenieure kommen jeweils zu dem Ergebnis, das durch die Beseitigung des hydraulischen Engpasses zwischen Belebungs- und Nachklärbecken, ggfls. auf den Bau eines weiteren Nachklärbeckens verzichtet werden kann.

In der Studie für die vierte Reinigungsstufe soll auch die Notwendigkeit eines weiteren Beckens mit betrachtet werden.

Da für diese Studie Fördermittel generiert werden können, gilt es, das vorgeschriebene Ablaufverfahren und den zeitlichen Ablauf entsprechend zu berücksichtigen.

Ferner soll auch die Nutzung des Wärmepotential am Ablauf der Kläranlage gemäß der DWA-Mitteilung vom April 2023 in Bezug auf die Wärmenutzung in die Überlegungen und Betrachtungen mit einbezogen werden.

Hochgerechnet mit dem aktuellen Baupreisindex ergeben sich bei der Kapazitätserweiterung voraussichtliche Investitionskosten in Höhe von rund 8,3 Mio. €, welche in der beigefügten Kostenschätzung übersichtlich und Maßnahmenbezogen dargestellt sind.

Mit der Planung soll auch die weitere Nutzung von Eigenstrom sowie die Nutzung der Wärme aus dem BHKW für die Beheizung der Räumlichkeiten und Gebäude betrachtet werden.

Im Rahmen der Kapazitätserweiterung soll auch das Ziel weiterverfolgt werden, maßgebliche Schritte in Richtung energieautarke Kläranlage zu realisieren. Ziel ist es, den Austritt von Methan- und ggfls. Lachgas in die Atmosphäre zu verringern bzw. zu reduzieren.

Die jeweiligen Planungsschritte müssen mit dem Landratsamt Karlsruhe abgestimmt werden. Auf dieser Grundlage sollen dann mit den verschiedenen Förderstellen Gespräche in Bezug auf die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen geführt werden, die dann die Basis für die entsprechenden Förderanträge sowie die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis bilden.

Dabei sollen folgende Planungsleistungen berücksichtigt werden:

Erweiterung der Kläranlagenkapazität entsprechend den Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Karlsruhe bei einem Variantenvergleich zwischen der aeroben und der anaeroben Schlammstabilisierung. Die Planungen sollen dann als Grundlage für die Förderanträge und insbesondere für die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Verbandskläranlage dienen. Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2025.

Die Ingenieurleistungen sollen in einer stufenweisen Beauftragung als Generalplaner Vertrag auf Grundlage der HOAI in der aktuellen Fassung für folgende Leistungsbilder ausgeschrieben werden:

- Objektplanung Ingenieurbauwerke - Fachplanung Tragwerksplanung und - Fachplanung Technische Ausrüstung - Fachplanung Elektro- und EMSR-Technik.

Hydraulische Berechnung der Kläranlage. Gemäß der Studie der iat-Ingenieure und der Weber-Ingenieure kann eventuell die Überlastung des Nachklärbeckens durch eine Beseitigung des Engpasses zwischen Belebungsbecken und Nachklärbecken beseitigt werden. Dabei soll auch die Zulaufmenge der Außenanlagen entsprechend berücksichtigt werden.

Machbarkeitsstudie zum Bau einer vierten Reinigungsstufe ggfls. mit dem Neubau eines weiteren Nachklärbeckens (soweit erforderlich) unter Berücksichtigung der gewählten Variante aerob/anaerob.

Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Wärmepotentials am Ablauf der Kläranlage Neuthard.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Projektleitung und OrganisationGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Planungsteam StudienGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Team BauplanungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
Team BauüberwachungGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
GesamteindruckGewichtung (Punkte, genau) 10
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, -, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 50.000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
AFRY Deutschland GmbH, Mannheim1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Abwasserverband Kammerforst
Anschrift
Amalienstraße 1, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Kontakt
azv-kammerforst@karlsdorf-neuthard.de
Auskünfte
I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 266f6004-40bb-4189-b5aa-66daa4049529.