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ohne Zuschlag beendetEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Generalplaner für Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen der U-Bahn-Betriebswerkstätten in Berlin: Britz-Süd (BWBRS), Friedrichsfelde (BWFI), Charlottenburg (MACH) Halle D.

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF1-0726-2023veröffentlicht 09.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 999 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre31.07.2024 – 31.07.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualifikation der Gesamtprojektleitung und der stellvertretenden Gesamtprojektleitung25 %
  • Konzept Leistungserbringung (Organisations- und Fachkonzept) und Darstellung des Projektteams30 %
  • Präsentation des Bieters15 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen als Generalplaner für die Objektplanung, Fachplanung (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) sowie weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen.

- Details siehe Leistungsbeschreibung -

Beschreibung des Loses

Die BVG plant Bauvorhaben für drei U-Bahn-Betriebswerkstätten (Berlin-Britz-Süd, Berlin-Friedrichsfelde, Machandelweg in Berlin-Charlottenburg), den Neubau, bzw. Erweiterung und Umbau.

Bestandteil der Leistungen als Generalplaner für das Bauvorhaben sind dabei folgende Leistungsbilder im Sinne der HOAI und AHO-Schriftenreihe, die in der Leistungsbeschreibung Generalplanung sowie dem Generalplanervertrag näher bestimmt werden: -Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, -Objektplanung Freianlagen gem. §§ 38 ff. HOAI, -Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, -Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI, -Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, -Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI -Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik gem. Anlage 1 Pkt. 1.2 HOAI, -Fachplanung Brandschutz gem. Heft Nr. 17 AHO-Schriftenreihe

Weitere Einzelheiten des Projekts sowie Inhalt und der Umfang einzelner Planungsleistungen als Mindestleistungen für die Erreichung der Vertragsziele ergeben sich aus dem "Programm U-Bahn-Werkstätten" (Anlage 1) und der Leistungsbeschreibung Generalplanung (Anlage 2).

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualifikation der Gesamtprojektleitung und der stellvertretenden Gesamtprojektleitung25 %
Konzept Leistungserbringung (Organisations- und Fachkonzept) und Darstellung des Projektteams30 %
Präsentation des Bieters15 %
Preis30 %
Qualität
Qualifikation der Gesamtprojektleitung und der stellvertretenden Gesamtprojektleitung
Qualität
Konzept Leistungserbringung (Organisations- und Fachkonzept) und Darstellung des Projektteams
Qualität
Präsentation des Bieters

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.07.2024
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die erste Auftragsstufe wird verbindlich beauftragt. Weitergehende Auftragsstufen 2-4 sind optional. Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung und Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung. Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 6 - Vorbereit … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die erste Auftragsstufe wird verbindlich beauftragt. Weitergehende Auftragsstufen 2-4 sind optional. Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung und Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung. Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe und Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe. Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 - Objektüberwachung. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung. - Details siehe Leistungsbeschreibung und § 3.2 des Generalplanervertrags -
Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Generalplanungsleistungen mit 4 Beauftragungsstufen geplant. Mit dem Vertragsschluss überträgt der AG dem AN zunächst die Leistungen der Beauftragungsstufe 1.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der T … ganz lesen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Fristen I") über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"): 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (siehe Abschnitt "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die im Abschnitt "Auswahlkriterien" der Bekanntmachung benannten Unterlagen (Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder tech …
Hinweis
Alle Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien im Punktesystem wie folgt bewertet: Erfüllen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die im Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen", dort "Auswahlbedingungen" genannten Eignungsanforderungen, … ganz lesenAlle Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien im Punktesystem wie folgt bewertet: Erfüllen mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die im Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen", dort "Auswahlbedingungen" genannten Eignungsanforderungen, findet eine Teilnehmerbegrenzung auf 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften statt. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 5 vergleichbare Referenzen (1. Referenz GP=Generalplanungsleistungen -Errichtung von Gebäuden), 2. Referenz OP= Objektplanungsleistungen -Errichtung von Gebäuden), 3. Referenz TP=Tragwerksplanung -Errichtung von Gebäuden), 4. Referenz TA=Technische Ausrüstung -Errichtung von Gebäuden), 5. Referenz VP= Verkehrsanlagenplanung -Errichtung von Verkehrsanlage unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärung Fachkundenachweis" vorzulegen. Zu den Anforderungen an die Referenzinhalte und die Vergleichbarkeit siehe Eignungskriterien gem. Eignungsmatrix-Teilnahmewettbewerb. Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 5 vergleichbare Referenzen ein, werden der Teilnehmerbegrenzungswertung nur die 5 Referenzen zugrunde gelegt, mit denen die höchstmögliche Punktzahl bei der Referenzwertung erzielt wird. In die Bewertung werden nur Referenzen einbezogen, die bei den Eignungskriterien aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Im Rahmen der Bewertung der Teilnehmerbegrenzungskriterien können max. 233 Punkte erreicht werden. 1. Der Bewertungsmaßstab für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium ist in der Eignungsmatrix-Teilnahmewettbewerb angegeben. 2. Aus den für jedes Teilnehmerbegrenzungskriterium vergebenen Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. 3. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 5 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Bewertet wird: 1. Anzahl der HOAI-Leistungsphasen(LPH), die im Rahmen der Projektsteuerung begleitet wurden, insg. pro Referenz. Zusammengefasste (LPH) werden nur gewertet, wenn alle LPH erbracht wurden. Referenz(en) 1,2,3,4 werden wie folgt gewertet: Max.5 Pkt. je Ref., insg. für Kriterium max.20 Pkt. 2. Anzahl erbrachter Leistungsbilder, insges. pro Referenz; keine Doppelbewertung bei wiederkehrenden Handlungsfeldern in verschiedenen Projektstufen. Referenz 1 wird wie folgt gewertet: Max.3 Pkt. für die Ref., insg. für Kriterium max.3 Pkt. 3. Anzahl der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung, ins./Referenz, keine Doppelbewertung bei wiederkehrenden Handlungsfeldern in verschiedenen Projektstufen. Referenz 4 wird wie folgt gewertet: Max.3 Pkt. für die Ref., insg. für Kriterium max.3 Pkt. 4. Anzahl der Handlungsfelder, insges./Referenz, keine Doppelbewertung bei wiederkehrenden Handlungsfeldern in verschiedenen Projektstufen Referenz 5 wird wie folgt gewertet: 1Pkt. je Handlungsfeld, Max.5 Pkt. für die Ref., insg. für Kriterium max.5 Pkt. 5. Gesamtbaukosten (netto) Errichtung (Kostengruppe 200-600) in den jeweiligen Referenzobjekten. Referenz 1 wird wie folgt gewertet: Max.5 Pkt. für die Referenz, insg. für das Kriterium max.5 Pkt. 6. Gesamtbaukosten (netto) Neubau (Kostengruppe 200-600) in den jeweiligen Referenzobjekten. Referenz(en) 2, 3, 4 werden wie folgt gewertet: Max.5 Pkt. je Ref., insg. für Kriterium max.15 Pkt. 7. Gesamtbaukosten netto Neubau (Kostengruppe 200-600) in den jeweiligen Referenzobjekten. Referenz 5 wird wie folgt gewertet: Max.5 Pkt. für die Ref., insg. für Kriterium max.5 Pkt. 8. Schwierigkeitsgrad anhand der Honorarzone nach HOAI für das Referenzprojekt. Referenz(en) 1,2,3,5 werden w …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.se3@bvg.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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432vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (347 Lose mit Angabe)
348.282 €Zuschlagswert im Median
141.386 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 93 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d18e4d9-0a9a-4541-8610-f9d68cd51f57.