Gemeinde Weiskirchen - TGA LP 1-9 § 55 HOAI (Grundschulentwicklung) (Kopie)
Gemeinde Weiskirchen · Weiskirchen, Saarland
Aktenzeichen 29771 II 25veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 210 Tsd. €
- Laufzeit
- 33 Monate
- 01.01.2026 – 30.09.2028
- Lose
- 4
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 210 Tsd. €
- Laufzeit
- 33 Monate01.01.2026 – 30.09.2028
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Weiskirchen66709, Landkreis Merzig-Wadern, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Gemeinde Weiskirchen
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 30.09.2028
- Bindefrist endetvor 9 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 55 HOAI der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte Konfeld (Los 1) und Thailen (Los 2).
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Heizung, Lüftung, Sanitär) Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwicklung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganz-agsbetreuung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Konfeld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 55 HOAI der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. In einem parallelen Verfahren wird die Objektplanung der LP 1-9 § 34 HOAI ausgeschrieben. Der Auftrag wird in vier Teil- bzw. Fachlose untergliedert: Los 1: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Heizung, Lüftung, Sanitär) Los 2: LP 1-9 § 5 HOAI (Schulstandort Thailen - Heizung Lüftung, Sanitär) Los 3: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Elektrotechnik) Los 4: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Thailen - Elektrotechnik) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeit-versetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thailen erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. ==================================== Es ist die stufenweise Auftragsvergabe der Leistungsphasen 1-9 § 55 HOAI an das Büro des erstplatzierten Angebots je Los vorgesehen. Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 55 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und nach § 55 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 55 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 55 HOAI) Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7 nach § 55 HOAI) Stufe 6: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finan-zieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. | 33 Monate | 58.000 € |
| 2 | LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Thailen - Heizung Lüftung, Sanitär) Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwicklung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganz-agsbetreuung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Konfeld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 55 HOAI der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. In einem parallelen Verfahren wird die Objektplanung der LP 1-9 § 34 HOAI ausgeschrieben. Der Auftrag wird in vier Teil- bzw. Fachlose untergliedert: Los 1: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Heizung, Lüftung, Sanitär) Los 2: LP 1-9 § 5 HOAI (Schulstandort Thailen - Heizung Lüftung, Sanitär) Los 3: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Elektrotechnik) Los 4: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Thailen - Elektrotechnik) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeit-versetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thailen erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. ==================================== Es ist die stufenweise Auftragsvergabe der Leistungsphasen 1-9 § 55 HOAI an das Büro des erstplatzierten Angebots je Los vorgesehen. Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 55 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und nach § 55 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 55 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 55 HOAI) Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7 nach § 55 HOAI) Stufe 6: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finan-zieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. | 33 Monate | 55.000 € |
| 3 | LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Elektrotechnik) Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwicklung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganz-agsbetreuung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Konfeld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 55 HOAI der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. In einem parallelen Verfahren wird die Objektplanung der LP 1-9 § 34 HOAI ausgeschrieben. Der Auftrag wird in vier Teil- bzw. Fachlose untergliedert: Los 1: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Heizung, Lüftung, Sanitär) Los 2: LP 1-9 § 5 HOAI (Schulstandort Thailen - Heizung Lüftung, Sanitär) Los 3: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Elektrotechnik) Los 4: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Thailen - Elektrotechnik) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeit-versetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thailen erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. ==================================== Es ist die stufenweise Auftragsvergabe der Leistungsphasen 1-9 § 55 HOAI an das Büro des erstplatzierten Angebots je Los vorgesehen. Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 55 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und nach § 55 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 55 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 55 HOAI) Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7 nach § 55 HOAI) Stufe 6: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finan-zieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. | 33 Monate | 58.000 € |
| 4 | LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Thailen - Elektrotechnik) Die Gemeinde Weiskirchen (nachfolgend auch: "Auftraggeber") beabsichtigt, die Grundschulentwicklung - insbesondere im Hinblick auf den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Ganz-agsbetreuung ab dem Jahre 2026 - voranzutreiben. Daher hat der Auftraggeber eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Raumangebots der örtlichen Grundschulen in Auftrag gegeben. Auf Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat sich der Auftraggeber entschlossen den Grundschulstandort im Ortsteil Thailen sowie den Grundschulstandort im Ortsteil Konfeld und die dortige Ganztagsschule zu erweitern. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 § 55 HOAI der Technischen Gebäudeausrüstung im Rahmen eines offenen Verfahrens zur Erweiterung der beiden Schulstandorte. In einem parallelen Verfahren wird die Objektplanung der LP 1-9 § 34 HOAI ausgeschrieben. Der Auftrag wird in vier Teil- bzw. Fachlose untergliedert: Los 1: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Heizung, Lüftung, Sanitär) Los 2: LP 1-9 § 5 HOAI (Schulstandort Thailen - Heizung Lüftung, Sanitär) Los 3: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Konfeld - Elektrotechnik) Los 4: LP 1-9 § 55 HOAI (Schulstandort Thailen - Elektrotechnik) Die Planungsleistungen für die beiden Schulstandorte können insoweit durch die Auftragnehmer bzw. den Auftragnehmer parallel erfolgen. Die spätere Umsetzung der Bauleistungen erfolgt zeit-versetzt. Insoweit hat die Baumaßnahme am Schulstandort Thailen erst zu erfolgen, wenn die Baumaßnahme am Standort Konfeld abgeschlossen ist, es sei denn, im Verlaufe der eigentlichen Projektierungsphase erweist sich eine andere Vorgehensweise, was die Reihenfolge der Umsetzung anbelangt, als sinnvoller. Einzelheiten zu der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. ==================================== Es ist die stufenweise Auftragsvergabe der Leistungsphasen 1-9 § 55 HOAI an das Büro des erstplatzierten Angebots je Los vorgesehen. Grundsätzlich erfolgt als Stufe 1 zunächst die Beauftragung der LP 1-3 § 55 HOAI: Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und nach § 55 HOAI) Als weitere Stufen der Beauftragung sind sodann stufenweise wie folgt vorgesehen: Stufe 2: vollständige Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach § 55 HOAI) Stufe 3: Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) Stufe 4: Vorbereiten der Vergabe (Leistungsphase 6 nach § 55 HOAI) Stufe 5: Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7 nach § 55 HOAI) Stufe 6: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 HOAI) Voraussetzung für die Beauftragung der Stufen ist jeweils grundsätzlich die Finanzierbarkeit des Projektes im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, die Bereitstellung ausreichender finan-zieller Mittel im Haushalt der Gemeinde und die Zustimmung des Rates der Gemeinde. Ein Anspruch auf den Abruf der einzelnen Leistungsphasen besteht nicht. | 33 Monate | 55.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- 1. Qualifikation und Art, Arbeitsweise des Projektteams*Die Zusammenstellung des Projektteams des Bieters und deren Qualifikation (insbesondere der Projektleitung und der Stellvertretung) sowie der Darstellung der Arbeitsweise des Projektteams lassen auf eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Leistungserbringung schließen. = 24 Punkte *Nach den Angaben zu der Zusammenstellung des Projektteams des Bieters und deren Qualifikation (insbesondere der Projektleitung und der Stellvertretung sowie der Projektleitung für das Hallenbad) sowie der Darstellung der Arbeitsweise des Projektteams erscheint eine zuverlässige Leistungserbringung durch den Bieter als möglich. = 12 Punkte *Die Angaben zu der Zusammenstellung des Projektteams des Bieters des Bieters und deren Qualifikation sowie die Darstellung der Arbeitsweise des Projektteams weisen Lücken auf, so dass eine zuverlässige Leistungserbringung zweifelhaft ist. (0 Punkte)
- Qualität
- 2. Arbeitsweise des Bürosa) Grundsätzliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe *Die Darstellung und die Ausführungen zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe sind schlüssig und plausibel. Es wird auf die konkreten Umstände im vorliegenden Projekt eingegangen. Eine zuverlässige Projektumsetzung ist danach zu erwarten. = 12 Punkte *Die Darstellung und die Ausführungen zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe sind schlüssig und plausibel, aber allgemein gehalten. Eine zuverlässige Projektumsetzung erscheint möglich. = 6 Punkte *Die Darstellung und die Ausführungen zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe sind lückenhaft. = 0 Punkte b) Kostenmanagement *Die aufgeführten Maßnahmen zum Kostenmanagement lassen auf ein permanentes und effizientes Kostencontrolling schließen. Die Ausführungen sind insoweit vollständig schlüssig und plausibel. Es werden die Methoden des Kostenmanagements dargestellt und zuverlässige Maßnahmen zur Einhaltung des Budgets vorgestellt. Es besteht ein schlüssiger Plan zu Vorgehensweisen bei drohenden Kostensteigerungen. = 8 Punkte *Die aufgeführten Maßnahmen zum Kostenmanagement lassen auf eine laufende Kostenkontrolle schließen. Die Ausführungen sind insoweit grundsätzlich vollständig schlüssig und plausibel. Es werden Methoden des Kostenmanagements dargestellt und Maßnahmen zur Einhaltung des Budgets genannt. Es werden Vorgehensweisen bei drohenden Kostensteigerungen dargestellt. = 4 Punkte *Die aufgeführten Maßnahmen zum Kostenmanagement lassen auf eine lückenhaftes Kostencontrolling schließen. Die Ausführungen sind insoweit nicht vollständig nachvollziehbar und wenig plausibel. Es wird auf einzelne Methoden des Kostenmanagements nicht näher eingegangen. Die Maßnahmen zur Einhaltung des Budgets erscheinen nicht zuverlässig. Eine schlüssige Vorgehensweise bei drohender Kostensteigerung besteht nicht. = 0 Punkte c) Terminmanagement *Die Maßnahmen zur Terminkontrolle sind vollständig nachvollziehbar. Es werden umfangreiche Maßnahmen zur Terminkontrolle dargestellt. Es besteht ein schlüssiger Plan zu Vorgehensweisen bei drohenden Terminverzögerungen. = 8 Punkte *Die Maßnahmen zur Termin- und Kostenkontrolle sind grundsätzlich nachvollziehbar. Es werden einige schlüssige Maßnahmen zur Terminkontrolle und für den Fall drohender Terminverzögerungen dargestellt. = 4 Punkte *Die Maßnahmen zur Termin- und Kostenkontrolle sind lückenhaft dargestellt und nicht plausibel. Eine schlüssige Vorgehensweise bei drohenden Terminverzögerungen ist nicht erkennbar. = 0 Punkte d) Qualitätsmanagement *Die Qualitätsmanagementmaßnahmen sind vollständig nachvollziehbar. Es werden umfangreiche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement dargestellt. = 8 Punkte *Die Qualitätsmanagementmaßnahmen sind grundsätzlich nachvollziehbar. Es werden einige schlüssige Maßnahmen zum Qualitätsmanagement dargestellt. = 4 Punkte *Die Qualitätsmanagementmaßnahmen sind lückenhaft dargestellt und nicht plausibel. Ein schlüssiges Qualitätsmanagement ist nicht erkennbar. = 0 Punkte
- Preis
- 3. HonorarBewertet wird das Gesamthonorar, welches sich aus dem Formblatt "Angebot" (Anlage L1 zur Leistungsbeschreibung) auf der Grundlage der dort getätigten Annahmen ergibt. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamthonorar in EUR gemäß dem Formular "Angebot" (Anlage L1 zur Leistungsbeschreibung) erhält die höchste Punktzahl (40) (nachfolgend: "das Bestangebot"). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent bezogen auf das Honorar gebildet. Beträgt das Honorar eines Angebots beispielsweise 10 % mehr als dasjenige des Bestangebots, erhält dieses Angebot 10 % und damit 4,0 Punkte weniger in der Bewertung).
Eignung13 von 13 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Soweit im Rahmen der Eignungskriterien auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5TSL/documents zur Verfügung. ============================================ - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. N … ganz lesenkürzer
Soweit im Rahmen der Eignungskriterien auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5TSL/documents zur Verfügung. ============================================ - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- - Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen bzw. in der Bundesrepublik entsprechend tätig zu werden bzw. Angabe der Registernummer und des Registergerichts/Berufsregisters in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage B3).
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage B4).
- Allgemeiner Jahresumsatz
- - Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des vorliegenden Auftrags durch entsprechende Angabe in dem in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2021, 2022 und 2023 anzugeben.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anl … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) bzw. Bestätigung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1).- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- - Benennung des zuständigen Projektleiters bzw. der zuständigen Projektleiterin und eines Stellvertreters bzw. einer Stellvertreterin in dem Formular "Eignungsnachweise" samt Positions- bzw. Funktions- bzw. Ausbildungsangabe (z.B. Büroinhaber, M.Eng.) (Anlage B1).
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- - Angabe der zugesicherten Mindest-Berufserfahrung (in Jahren) für die im Projekt eingesetzten Positionen Projektleiter/Projekteitern, stellvertretender Projektleiter/stellvertretende Projektleiterin, Bauleiter/Bauleiterin, stellvertretender Bauleiter/stellvertretende Bauleiterin in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI aus den letzten zehn Jahren (maßgeblich ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachwei … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens zwei geeigneten Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI aus den letzten zehn Jahren (maßgeblich ist der Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die ein Hochbauprojekt mit Nettobaukosten (KG 300-400) von mindestens 1 Mio. EUR, den Neu-bau/Umbau eines Gebäudes für den Publikumsverkehr (Schule, Bildungseinrichtung oder vergleichbar) und eine zu beplanende Nutzungsfläche von mindestens 200 m² betreffen. Es sind die Bezeichnung der jeweiligen Referenz, der Auftraggeber samt Ansprechpartner, der Leistungszeitraum, das Auftragsvolumen (in EUR), die durchgeführten Leistungsphasen sowie die Nutzungsfläche anzugeben.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Eignungsleihe / Nachunternehmer Bei Eignungsleihe: *Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 12., Anlage B1) des Bieters. *Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) ist in jedem Fall von jedem ei … ganz lesenkürzer
Eignungsleihe / Nachunternehmer Bei Eignungsleihe: *Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular "Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 12., Anlage B1) des Bieters. *Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 12.-13.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. * Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und/ oder * Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 9. - 11.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzureichen. * Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular "Verpflichtungserklärungen" (Anlage B2). *Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage B3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. *Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach dem Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) durch Unterzeichnung des Formulars "Verpflichtungserklärung STFLG" (Anlage B4). Bei Nachunternehmern: *Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 13. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) des Bieters. *Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: ** Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 13. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) des Bieters. ** Das Formular "Eignungsnachweise" (Anlage B1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 6.) sowie hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl. Ziff. 12. - 13.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. * Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 7. - 8.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder * Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage B1) betreffend die "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 30.09.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.11.2025, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Sollte kein Angebot eingehen, kein Bieter geeignet sein oder kein Angebot eingehen, der bezuschlagt werden kann, erfolgt eine Aufhebung des … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Sollte kein Angebot eingehen, kein Bieter geeignet sein oder kein Angebot eingehen, der bezuschlagt werden kann, erfolgt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens. Auch im Falle der Aufhebung des Vergabeverfahrens finden eine Erstattung von Angebotserstellungskosten oder ein sonstiger Geldausgleich nicht statt. Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz DTVP und http://ted.europa.eu bekannt gemacht.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YKP5TSL#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Saarland (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- W+P Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- EPH Ingenieur GmbH2 Zuschläge
- IBS Burger+Stolz GmbH2 Zuschläge
- ISA Ingenieure für Städtebau und Architektur2 Zuschläge
- InTechA GmbH2 Zuschläge
- Planungsgesellschaft Denzer + Kiefer bR2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6c3b0063-44c3-42ca-b9f2-d24d48bd0ed5.