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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Gemeinde Titz EU-weite Abfallausschreibung

Landgemeinde Titz · Titz, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 5425380_Gveröffentlicht 21.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 106 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Titz52445, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktza80 %
  • Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    98 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    in 55 Tagen

Beschreibung

Abfallentsorgung in Titz in zwei Losen

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall, Grünabfälle, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräte
6 Jahre–
2
Los 2 Sammlung und Transport von Altpapier
6 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktza80 %
Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien20 %
Preis
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die PunktzaBewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des ge-setzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
Qualität
Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden KategorienDer Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien Mautkategorien %Satz Punkte Wasserstoff/Elektro 10 Gas 8 A 0

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen über Eigenerklärung, vollständiges Liste in den Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
98 Tage
Angebotsöffnung
24.07.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von z … ganz lesenFristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48e9ce51-f5f3-4264-9899-0452128f4124.