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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Gemeinde Graben-Neudorf - Wärmenetz - BEW Modul 1 - Machbarkeitsstudie (TA-Planung)

Gemeinde Graben-Neudorf · Graben-Neudorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen DRESO_S-2024-0069veröffentlicht 22.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 773 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate30.12.2024 – 28.11.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Organisation des Projektteams25 %
  • Berufliche Qualifikation des Projektteams10 %
  • Erfahrung des Projektteams/Einschätzung vorliegendes Projekt45 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.11.2025
    vor 22 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gemeinde Graben-Neudorf - Waermenetz - BEW Modul 1 - Machbarkeitsstudie (TA-Planung) -Stufe 1: BEW Modul 1 (in Anlehnung an Leistungsphasen 1+2, HOAI §55) -Stufe 2/Optional: Leistungsphasen 3+4 HOAI §55

2-stufiges EU-weites Planerauswahlverfahren

Beschreibung des Loses

BEW Modul 1 Machbarkeitsstudie inkl. Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-2: Technische Gebäudeausrüstung gemäß §55 HOAI Optional: LPH 3+4

Aufgrund der Lage Graben-Neudorfs im Oberrheingraben liegt ein hohes Tiefengeothermie-Potential auf der Gemarkung der Gemeinde vor. Die Deutsche Erdwärme GmbH (DEW) führt derzeit eine Tiefengeothermiebohrung zur Wärmegewinnung am Standort Graben-Neudorf vor. Die Deutsche Erdwärme beabsichtigt den Bau einer ORC-Anlage, die so betrieben werden soll, dass bei reduzierter Stromerzeugung immer bis zu ca. 20 MWth flexibel zur Nutzung in einem Fernwärmenetz ausgekoppelt werden können. Die Wärme soll mithilfe eines regionalen Netzes (RWN) in die umliegenden Gemeinden verteilt werden. Abgehend von diesem Backbone-Netz (RWN) ist als erste Ausbaustufe die Anbindung der Ortsmitte von Graben-Neudorf vorgesehen. Zur weiteren Verteilung der Wärme und zur Versorgung von Endkunden ist der Aufbau eines lokalen Wärmenetzes (Ortsnetz) nötig. Für Graben-Neudorf hat sich die Gemeinde dazu entschieden, die Gründung einer gemischt-wirtschaftlichen Wärmenetzgesellschaft (ÖPP) anzustreben, welche gemeinsam mit Partnern den Ortsnetzausbau und Betrieb übernehmen soll. Aus diesem Grund ist das Modul 1 in zwei verschiedene Phasen unterteilt worden, die separat beantragt werden.

Die aktuellen Herausforderungen im Projekt sind, • Festlegung auf ein Betreibermodell • Die Gründung der Wärmenetzgesellschaft zur Umsetzung des Wärmenetzes Graben-Neudorf • Konkretisierung der Planung des Ortsnetzes und Festlegung weiterer Heizzentralenstandorte • Synchronisierung des Wärmenetzausbaus (RWN) in Graben-Neudorf mit dem Wärmeverbundnetz der PEG /RWG • Bekanntmachung des Projekts in der Öffentlichkeit und Schaffung von Akzeptanz

Im Rahmen dieses Projektantrags sollen eine Machbarkeitsstudie und eine Vorplanung für den Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes Graben-Neudorf entwickelt werden. Bestandteile sind u. a.: -Analyse der Ist-Situation des Untersuchungsgebietes (Bauabschnitte 1 bis 4) -Bewertung des zukünftigen Wärmebedarfs (Synchronisation des Ausbaus des Ortsnetzes mit dem Ausbau des RWN) (Bauabschnitte 1 bis 4) -Machbarkeitsanalyse für den Aufbau des Wärmenetzes, welche die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen (Businessplan) und Alternativen beinhaltet (Bauabschnitte 1 bis 4) -Planungsleistungen der Leistungsphase 2 der HOAI für den Bau der Wärmetrasse und der Abnahme der Wärme aus Tiefengeothermie. (Bauabschnitte 1 bis 3)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Organisation des Projektteams25 %
Berufliche Qualifikation des Projektteams10 %
Erfahrung des Projektteams/Einschätzung vorliegendes Projekt45 %
Preis20 %
Qualität
Organisation des Projektteams
Qualität
Berufliche Qualifikation des Projektteams
Qualität
Erfahrung des Projektteams/Einschätzung vorliegendes Projekt

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Stufe 1: Ausschlusskriterium: 1) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV 2) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gegeben sein mus, gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV Alle Ausschluss- und Auswahlkr … ganz lesenStufe 1: Ausschlusskriterium: 1) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV 2) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gegeben sein mus, gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV Alle Ausschluss- und Auswahlkriterien mit Bepunktung und Gewichtung sind im Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular zu finden, welches unterschrieben und ausgefüllt werden muss.
Kriterium
Stufe1: 1. Auswahlkriterium: Eigenerklärung über den durchschnittlichen letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 1 bis 5 VgV: Mindestpunktzahl bis 600.000 EUR netto p. a., Höchstpunktzahl ab 800.000 EUR netto p.a. (Wichtung 10 %)
Kriterium
Detaillierte Bepunktung siehe Teilnahmeantrag. Stufe 1: 2. Organigramm und Angabe von vier technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen - Projektleiter, stellv. Projektleiter, KG300, KG400, (Angabe: Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Anlage 1 ist auszufüllen. Gewicht … ganz lesenDetaillierte Bepunktung siehe Teilnahmeantrag. Stufe 1: 2. Organigramm und Angabe von vier technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen - Projektleiter, stellv. Projektleiter, KG300, KG400, (Angabe: Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition). Anlage 1 ist auszufüllen. Gewichtung: 10% 3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Mindespunktzahl: Mitarbeiteranzahl bis 3, Höchstpunktzahl: Mitarbeiterzahl: ab 7. Gewichtung: 20% 4.Referenzliste (60% Gewichtung) Eine Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge liegt vor. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Bitte pro Referenz maximal eine Seite als Nachweis der u.g. Kriterien abgeben bzw. über die Vergabeplattform hochladen. Anlage 3 ist ebenfalls vollständig vom Bieter auszufüllen. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Wenn die Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, werden die Auswahlkriterien bepunktet (50%) Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind: 50% - (50 Punkte pro Referenz) 1.Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. §55 HOAI einschließlich LPH 4 2.Neukonzeption mindestens eines Wärmenetzes inklusive Heizzentrale 3.Fertigstellung der Planung im Zeitraum 01.05.2014 - 30.04.2024 Auswahlkriterien 50% (50 Punkte pro Referenz) 1.Erstellung einer Machbarkeitsstudie oder einer detaillierten Grundlagenermittlung mit Variantenbetrachtung (Referenz erfüllt dieses Kriterium = 5 Punkte=10%, Referenz erfüllt dieses Kriterium nicht = 0 Punkte) 2.Erstellung eines innerstädtischen Wärmenetzes im öffentlichen Bereich bis einschließlich LP 4 (Referenz erfüllt dieses Kriterium = 5 Punkte=10%, Referenz erfüllt dieses Kriterium nicht = 0 Punkte) 3.Durchführung von mindestens 300 Anschlüssen an das Wärmenetz(Referenz erfüllt dieses Kriterium = 5 Punkte=10%, Referenz erfüllt dieses Kriterium nicht = 0 Punkte) 4.Mindestlänge des zusammenhängenden Wärmenetzes: 3 km (Referenz erfüllt dieses Kriterium = 5 Punkte=10%, Referenz erfüllt dieses Kriterium nicht = 0 Punkte) 5.Integration von Prosumern ins Wärmenetz (Referenz erfüllt dieses Kriterium = 5 Punkte=10%, Referenz erfüllt dieses Kriterium nicht = 0 Punkte) Der Bieter erklärt, dass alle in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Bitte pro Referenz maximal eine Seite als Nachweis der u.g. Kriterien abgeben bzw. über die Vergabeplattform hochladen. - Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 3 Referenzen erreicht werden. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz vergeben und die Auswahlkriterien bewertet. Sollte eine Referenz eine Mindestanforderung nicht erfüllen, wird diese Referenz mit 0 Punkten bewertet, demnach müssen alle Mindestanforderung mindestens erfüllt sein, damit die Referenz bewertet werden kann. Sollte eine Referenz eine Mindestanforderung nicht erfüllen, wird diese Referenz mit 0 Punkten bewertet, demnach müssen alle Mindestanforderung mindestens erfüllt sein, damit die Referenz bewertet werden kann. Jedes der drei Referenzobjekte hat eine Gewichtung von 20 % (100 Punkte)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.12.2024
Vertragsende
28.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Förderrecht und Vorbehalt der Vergabe (Beauftragung der Leistungen) Die Optionsleistung sollen nach dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden. Der Auftraggeber ist - abweichend vom Regelfall - nicht zur Zuschlagserteilung oder zum sonstigen Vertragsabschlu … ganz lesenFörderrecht und Vorbehalt der Vergabe (Beauftragung der Leistungen) Die Optionsleistung sollen nach dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden. Der Auftraggeber ist - abweichend vom Regelfall - nicht zur Zuschlagserteilung oder zum sonstigen Vertragsabschluss verpflichtet. Sollte z.B. aus Gründen der fehlenden Zuwendung die Finanzierung des optionalen Ausschreibungsgegenstandes nicht gesichert sein, besteht bei Aufhebung des Vergabeverfahrens insbesondere kein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus Anlass der Teilnahme am Vergabeverfahren. Es besteht deshalb auch kein Anspruch auf Optionsausübung. Es werden keine Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen erstattet und auch keine Entschädigungen erhoben. Die Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 erfolgt optional. Die Übertragung dieser Leistung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung dieser Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirk … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Alle Angaben und Informationen sind im Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular zu finden.
Hinweis
2 Stufiges Verfahren: Stufe 1: Präqualifikation (Ausschluss- und Eignungskriterien siehe Teilnahmeantrag, dieser ist auszufüllen und zu unterschreiben) Stufe 2: Präsentation und Honorarangebot. Zuschlagskriterien siehe Anhang (Kriterien Stufe ) I AUSSCHLUSSKRITERIEN 1) Fristgerechter Eingang des Te … ganz lesen2 Stufiges Verfahren: Stufe 1: Präqualifikation (Ausschluss- und Eignungskriterien siehe Teilnahmeantrag, dieser ist auszufüllen und zu unterschreiben) Stufe 2: Präsentation und Honorarangebot. Zuschlagskriterien siehe Anhang (Kriterien Stufe ) I AUSSCHLUSSKRITERIEN 1) Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV 2) Vollständigkeit des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV 3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB 4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB 5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB 6) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. §44 Abs. VgV §4 7) Liegen Ausschlussgründe zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vor. 8) Eignungserklärung, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist. 9) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV 10) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV II FEHLENDE UNTERLAGEN Es werden mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot vorzulegenden Unterlagen in einer gewissen Frist nachgefordert gemäß § 56 Abs. 2 VgV (bis auf Unterschriften und Preisangaben). III BIETERPLATTFORM Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform tender24 zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung). IV BIETERGEMEINSCHAFTEN/EIGNUNGSLEIHE/ UNTERAUFTRAGSVERGABE - Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. - Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen. Zur Angabe der notwendigen Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch Über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert V Beauftragung und Realisierung: Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. Förderrecht und Vorbehalt der Vergabe (Beauftragung der Leistungen) Die Optionsleistung sollen nach dem Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden. Der Auftraggeber ist …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Werner-Juchler-Platz 1, 76673 Graben-Neudorf
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Drees & Sommer

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d49e1368-7d19-47a0-8dff-7a78ddc3a7ed.