Geförderter Gigabitausbau im Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt · Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Gigabitausbau im Kreis Steinfurtveröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 5
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Steinfurt.
- Unterhaltung öffentlicher Grünflächen 2027, 2028, 2029Stadt Greven · GrevenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 71 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 5
- Verfahren
- Sonstiges einstufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Steinfurt48565, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes für unterversorgte Adressen auf dem Gebiet der Stadt Steinfurt (Los 1), der Stadt Ochtrup (Los 2), der Stadt Horstmar (Los 3), der Gemeinde Altenberge (Los 4) und der Stadt Greven (Los 5) im Kreis Steinfurt. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind.
Gegenstand nach CPV
- 64200000FernmeldediensteHauptgegenstand
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Steinfurt Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. | 84 Monate | – |
| 2 | Los 2 Ochtrup Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. | 84 Monate | – |
| 3 | Los 3 Horstmar Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. | 84 Monate | – |
| 4 | Los 4 Altenberge Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. | 84 Monate | – |
| 5 | Los 5 Greven Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. | 84 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Höhe derWirtschaftlichkeitslückeHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Qualität
- Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung)Zeitpläne, die eine Ausbauzeit von 52 KW oder darunter vorsehen, erhalten die maximale Punktzahl. Angebote, die einen längeren Zeitplan vorsehen, erhalten linear weniger Punkte. Ab einem Ausbauzeitraum von 104 KW erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Wertungskriterium..
- Kosten
- Endkundenpreise (brutto)Der Bieter mit den geringsten Endkundenpreisen (i) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload und (ii) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 1.000 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload erhält jeweils die maximale Punktzahl und die weiteren Bieter relativ weniger Punkte.
- Qualität
- Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemetho-denBewertet wird das Konzept auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten multipliziert mi 5/3 je nach Erfüllungsgrad der Anforderungen gemäß den Vergabebedingungen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Siehe Vergabebedingungen
Lose 2, 3, 4
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Höhe der WirtschaftlichkeitslückeDer Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten relativ weniger Punkte.
- Qualität
- Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung)Zeitpläne, die eine Ausbauzeit von 52 KW oder darunter vorsehen, erhalten die maximale Punktzahl. Angebote, die einen längeren Zeitplan vorsehen, erhalten linear weniger Punkte. Ab einem Ausbauzeitraum von 104 KW erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Wertungskriterium.
- Kosten
- Endkundenpreise (brutto)Der Bieter mit den geringsten Endkundenpreisen (i) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload und (ii) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 1.000 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload erhält jeweils die maximale Punktzahl und die weiteren Bieter relativ weniger Punkte.
- Qualität
- Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und VerlegemethodenBewertet wird das Konzept auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten multipliziert mi 5/3 je nach Erfüllungsgrad der Anforderungen gemäß den Vergabebedingungen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#"
- Hinweis
- Siehe Vergabebedingungen
Los 5
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Höhe der WirtschaftlichkeitslückeDer Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten relativ weniger Punkte.
- Qualität
- Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung)Zeitpläne, die eine Ausbauzeit von 52 KW oder darunter vorsehen, erhalten die maximale Punktzahl. Angebote, die einen längeren Zeitplan vorsehen, erhalten linear weniger Punkte. Ab einem Ausbauzeitraum von 104 KW erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Wertungskriterium.
- Qualität
- Garantierter Zeitraum bis zum Beginn der Reparaturarbeiten vor OrtDer kürzeste angegebene Zeitraum erhält die maximale Punktzahl und die weiteren Angebote relativ weniger Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Siehe Vergabebedingungen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Bietergemeinschaft epcan GmbH / MN Glasfaser GmbH, Vreden | – |
| 3 | Bietergemeinschaft epcan GmbH / MN Glasfaser GmbH, Vreden | – |
| 4 | Bietergemeinschaft epcan GmbH / MN Glasfaser GmbH, Vreden | – |
| 5 | Telekom Deutschland GmbH, Bonn | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Kreis Steinfurt
- Anschrift
- Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Telekom Deutschland GmbH15 Zuschläge
- Vodafone GmbH5 Zuschläge
- GlasfaserPlus GmbH4 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH3 Zuschläge
- GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- Greenfiber Netz & Management GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.11.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.11.2024 auf 19.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ac79a8c-d3da-47b4-8f7a-76fa3eaceb38.