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Geförderter Gigabitausbau im Kreis Steinfurt

Kreis Steinfurt · Steinfurt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Gigabitausbau im Kreis Steinfurtveröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenSonstiges einstufiges Verfahren

Frist im Verfahrenseit 718 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Steinfurt.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 71 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monate
Lose
5
Verfahren
Sonstiges einstufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes für unterversorgte Adressen auf dem Gebiet der Stadt Steinfurt (Los 1), der Stadt Ochtrup (Los 2), der Stadt Horstmar (Los 3), der Gemeinde Altenberge (Los 4) und der Stadt Greven (Los 5) im Kreis Steinfurt. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Steinfurt

Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen.

84 Monate–
2
Los 2 Ochtrup

Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen.

84 Monate–
3
Los 3 Horstmar

Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen.

84 Monate–
4
Los 4 Altenberge

Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen.

84 Monate–
5
Los 5 Greven

Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 1629 Privatadressen, 86 Gewerbeadressen sowie 1 sonstiger sozioökonomischer Treiber (nachfolgend Adressen“) unterversorgt sind. Los 1 umfasst 63 Adressen. Los 2 umfasst 11 Adressen, Los 3 umfasst 11 Adressen, Los 4 umfasst 5 Adressen und Los 6 umfasst 1630 Adressen.

84 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Höhe derWirtschaftlichkeitslückeHöhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Qualität
Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung)Zeitpläne, die eine Ausbauzeit von 52 KW oder darunter vorsehen, erhalten die maximale Punktzahl. Angebote, die einen längeren Zeitplan vorsehen, erhalten linear weniger Punkte. Ab einem Ausbauzeitraum von 104 KW erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Wertungskriterium..
Kosten
Endkundenpreise (brutto)Der Bieter mit den geringsten Endkundenpreisen (i) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload und (ii) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 1.000 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload erhält jeweils die maximale Punktzahl und die weiteren Bieter relativ weniger Punkte.
Qualität
Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemetho-denBewertet wird das Konzept auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten multipliziert mi 5/3 je nach Erfüllungsgrad der Anforderungen gemäß den Vergabebedingungen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Siehe Vergabebedingungen

Lose 2, 3, 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Höhe der WirtschaftlichkeitslückeDer Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten relativ weniger Punkte.
Qualität
Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung)Zeitpläne, die eine Ausbauzeit von 52 KW oder darunter vorsehen, erhalten die maximale Punktzahl. Angebote, die einen längeren Zeitplan vorsehen, erhalten linear weniger Punkte. Ab einem Ausbauzeitraum von 104 KW erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Wertungskriterium.
Kosten
Endkundenpreise (brutto)Der Bieter mit den geringsten Endkundenpreisen (i) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 500 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload und (ii) für ein Produkt mit einer Mindestbandbreite von 1.000 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload erhält jeweils die maximale Punktzahl und die weiteren Bieter relativ weniger Punkte.
Qualität
Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und VerlegemethodenBewertet wird das Konzept auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten multipliziert mi 5/3 je nach Erfüllungsgrad der Anforderungen gemäß den Vergabebedingungen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#"
Hinweis
Siehe Vergabebedingungen

Los 5

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Höhe der WirtschaftlichkeitslückeDer Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten relativ weniger Punkte.
Qualität
Zeitplan (Zeit- und Meilensteinplanung)Zeitpläne, die eine Ausbauzeit von 52 KW oder darunter vorsehen, erhalten die maximale Punktzahl. Angebote, die einen längeren Zeitplan vorsehen, erhalten linear weniger Punkte. Ab einem Ausbauzeitraum von 104 KW erhält der Bieter 0 Punkte für dieses Wertungskriterium.
Qualität
Garantierter Zeitraum bis zum Beginn der Reparaturarbeiten vor OrtDer kürzeste angegebene Zeitraum erhält die maximale Punktzahl und die weiteren Angebote relativ weniger Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Siehe Vergabebedingungen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (123 Lose mit Angabe)
6,82 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,2 Mio. € – 11,85 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.11.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.11.2024 auf 19.11.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ac79a8c-d3da-47b4-8f7a-76fa3eaceb38.