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Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung)

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2024-0113veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 632 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 57 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,15 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
72 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Jahresreinigungsstunden30 %
  • Konzeptfragen20 %
  • Objektleiterstunden10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung der Unterhaltsreinigung inkl. Grundreinigung (Los 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2).

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung inkl. Grundreinigung

Die Unterhaltsreinigung soll sicherstellen, dass die Büroflächen kontinuierlich sauber und nutzbar bleiben. Zusätzlich sind in regelmäßigen Intervallen eine intensive Grundreinigung durchzuführen, um die Werterhaltung des Gebäudes und ein repräsentatives Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die tägliche Unterhaltsreinigung ist so zu organisieren, dass der Bürobetrieb nicht gestört wird. Grundsätzlich erfolgt die Reinigung in der Zeit zwischen 05:00 bis 09:00 Uhr (Mo-Fr). In Ausnahmefällen kann das Zeitfenster auf die Zeit von 04:00 bis 10:00 Uhr (Mo-Fr) erweitert werden. Der Auftragnehmer hat folgende zeitlichen Vorgaben einzuhalten: Bis 6:00 Uhr müssen die Duschen und Toiletten gereinigt sein. Bis 7:00 Uhr sollen die Konferenzräume für externe Besprechungen gereinigt und eingedeckt werden. Die Reinigung der Küchen und Aufenthaltsräume ist bis spätestens 8:30 Uhr abzuschließen. Im Anschluss erfolgt die Reinigung der Büros. Zum Abschluss sind Pappe und sonstige Abfälle zu entsorgen sowie Reinigungsutensilien und -materialien zu verräumen. Des Weiteren gehört zu diesem Los auch die Lieferung von Verbrauchsmitteln und die Bereitstellung, Reinigung und der Austausch von Sauberlaufmatten auf Mietbasis.

72 Monate1.133.130 €
2
Glas- und Rahmenreinigung

Es sollen in regelmäßigen Intervallen eine fachgerechte Glas- und Rahmenreinigung durchgeführt werden, um die Werterhaltung des Gebäudes und ein repräsentatives Erscheinungsbild zu gewährleisten. Im Rahmen der Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung ist der Auftragnehmer verantwortlich für die Beistellung der Reinigungsmittel, Werkzeuge und Hilfsmittel. Die gematik stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Ressourcen in Form von Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt mit dem Ziel, den reibungslosen Ablauf der Reinigungsarbeiten zu unterstützen und sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die Aufgaben unter optimalen Bedingungen durchführen kann.

72 Monate13.868 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 40 Punkte. Alle nachfolgenden Angebote werde entsprechend nachstehender Formel bepunktet. Der doppelte (oder höher) Angebotspreis erhält 0 Punkte. x=40+(40-(Angebotspreis/günstigstes Angebot)*40)
Qualität
JahresreinigungsstundenGewichtung (Punkte, genau) 30Bewertet wir die Gesamtreinigungszeit pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Für null Stunden werden null Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. x=(Stundenzahl des Angebots/höchste Stundenzahl)*30
Qualität
KonzeptfragenGewichtung (Punkte, genau) 20Die Punktzahl ergibt sich aus der Auswertung der Antworten. In Anlage Konzept (Anlage-10) werden die zur Antwort vorgefertigten Möglichkeiten mit den jeweiligen Punktzahlen ausgewiesen, Die ausgewählten Antworten müssen im danebenstehenden Freitextfeld detailliert beschrieben werden. Bei unzureichender Erklärung einer ausgewählten Antwort wird die Antwort mit 0 Punkten bewertet. Sollten Sie zur Beantwortung der Fragen zusätzliche Dokumente/Anhänge einreichen wollen, stellen Sie die Zuordenbarkeit zu den entsprechenden Fragen sicher.
Qualität
ObjektleiterstundenGewichtung (Punkte, genau) 10Bewertet werden die unproduktiven Objektleiterstunden pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Für null Stunden werden null Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. x=(Stundenzahl des Angebots/höchste Stundenzahl)*10

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen.
Optionen
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die … ganz lesenDieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die Sanitärräume werden ab dem 01.05.2025 in einem vereinbarten Turnus gereinigt, um eine hygienische Nutzung während des Übergangszeitraums sicherzustellen. Reinigung von Möbeln nach Anlieferung und Aufstellung: Nach Anlieferung und Aufstellung der Möbel in den Büroflächen erfolgt eine einmalige oder nach Bedarf vereinbarte Reinigung, um die Möbel in einen einsatzbereiten Zustand zu versetzen. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den Parteien abgestimmt. Vergütung der Leistungen im Übergangszeitraum: Die im Übergangszeitraum erbrachten Leistungen werden gesondert gemäß der in Anlage Regiearbeiten, enthalten in 03.01_Kalkulationsdatei Los 1 und Los 2 - UHR+Glasreinigung (Anlage 03.01), festgelegten Preise abgerechnet. Ab dem 01.07.2025 gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen für die regelmäßige Unterhaltsreinigung. Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.04.2031.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelis … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Angaben zur Loslimitierung gem. § 30 VgV: Führt die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten müsste, wird der Auftraggeber bei der Vergabe der Lose nach folgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien vorgehen: - Der Bestbieter erhält in dem Los den Zuschlag, in dem - unter Berücksichtigung der aufgestellten Zuschlagskriterien - der Abstand zum zweitplatzierten Bieter im Vergleich zu dem Abstand zum zweitplatzierten Bieter in den anderen Losen am größten ist. Auf diese Weise stellt der Auftraggeber sicher, dass in jedem Los die größtmögliche Qualität berücksichtigt wird. - In den anderen Losen, in denen der Bestbieter aufgrund dieser Regelung den Zuschlag nicht mehr erhalten darf, rücken die jeweiligen zweitplatzierten Bieter an dessen Stelle. - Müsste aufgrund des beschriebenen Verfahrens auch ein zweitplatzierter Bieter den Zuschlag auf mehrere Lose erhalten, wird das beschriebene Verfahren in den betroffenen Losen wiederholt. - Die Zuschlagserteilung auf mehr als ein Los ist nur dann möglich, wenn der Bestbieter mehrerer Lose in einem der Lose keine Konkurrenz hat, d.h. in den betroffenen Losen keine anderen Angebote eingegangen sind. 6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 100Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte. Alle nachfolgenden Angebote werde entsprechend nachstehender Formel bepunktet. Der doppelte (oder höher) Angebotspreis erhält 0 Punkte. x=100+(100-(Angebotspreis/günstigstes Angebot)*100)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen.
Optionen
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die … ganz lesenDieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die Sanitärräume werden ab dem 01.05.2025 in einem vereinbarten Turnus gereinigt, um eine hygienische Nutzung während des Übergangszeitraums sicherzustellen. Reinigung von Möbeln nach Anlieferung und Aufstellung: Nach Anlieferung und Aufstellung der Möbel in den Büroflächen erfolgt eine einmalige oder nach Bedarf vereinbarte Reinigung, um die Möbel in einen einsatzbereiten Zustand zu versetzen. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den Parteien abgestimmt. Vergütung der Leistungen im Übergangszeitraum: Die im Übergangszeitraum erbrachten Leistungen werden gesondert gemäß der in Anlage Regiearbeiten, enthalten in 03.01_Kalkulationsdatei Los 1 und Los 2 - UHR+Glasreinigung (Anlage 03.01), festgelegten Preise abgerechnet. Ab dem 01.07.2025 gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen für die regelmäßige Unterhaltsreinigung. Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.04.2031.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelis … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Angaben zur Loslimitierung gem. § 30 VgV: Führt die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten müsste, wird der Auftraggeber bei der Vergabe der Lose nach folgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien vorgehen: - Der Bestbieter erhält in dem Los den Zuschlag, in dem - unter Berücksichtigung der aufgestellten Zuschlagskriterien - der Abstand zum zweitplatzierten Bieter im Vergleich zu dem Abstand zum zweitplatzierten Bieter in den anderen Losen am größten ist. Auf diese Weise stellt der Auftraggeber sicher, dass in jedem Los die größtmögliche Qualität berücksichtigt wird. - In den anderen Losen, in denen der Bestbieter aufgrund dieser Regelung den Zuschlag nicht mehr erhalten darf, rücken die jeweiligen zweitplatzierten Bieter an dessen Stelle. - Müsste aufgrund des beschriebenen Verfahrens auch ein zweitplatzierter Bieter den Zuschlag auf mehrere Lose erhalten, wird das beschriebene Verfahren in den betroffenen Losen wiederholt. - Die Zuschlagserteilung auf mehr als ein Los ist nur dann möglich, wenn der Bestbieter mehrerer Lose in einem der Lose keine Konkurrenz hat, d.h. in den betroffenen Losen keine anderen Angebote eingegangen sind. 6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Lorenz Gebäudereinigung GmbH, Mannheim28
2Nebojsa Kostic NK-Cleaningservice, Berlin20

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

168vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (320 Lose mit Angabe)
790.662 €Zuschlagswert im Median
330.163 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.02.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.02.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.02.2025
  5. BekanntmachungFrist 13.02.2025
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 987c11f7-a7e5-46b2-989c-375305e200ab.