Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasreinigung)
Aktenzeichen 2024-0113veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,15 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 72 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Stülerbau West-Museum Berggruen - Sanierung Stülerbau West - Bau- und Feinreinigung - Vergabe 2690/2026Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 08.12.2026
- Parkreinigung und Müllmanagement 2027 ff.Grün Berlin GmbH · BerlinFrist 30.11.2026
- Technischer Betrieb PergamonmuseumStiftung Preußischer Kulturbesitz · BerlinFrist 23.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und Sport · BerlinFrist 16.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 57 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,15 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 72 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Jahresreinigungsstunden30 %
- Konzeptfragen20 %
- Objektleiterstunden10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung der Unterhaltsreinigung inkl. Grundreinigung (Los 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung inkl. Grundreinigung Die Unterhaltsreinigung soll sicherstellen, dass die Büroflächen kontinuierlich sauber und nutzbar bleiben. Zusätzlich sind in regelmäßigen Intervallen eine intensive Grundreinigung durchzuführen, um die Werterhaltung des Gebäudes und ein repräsentatives Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die tägliche Unterhaltsreinigung ist so zu organisieren, dass der Bürobetrieb nicht gestört wird. Grundsätzlich erfolgt die Reinigung in der Zeit zwischen 05:00 bis 09:00 Uhr (Mo-Fr). In Ausnahmefällen kann das Zeitfenster auf die Zeit von 04:00 bis 10:00 Uhr (Mo-Fr) erweitert werden. Der Auftragnehmer hat folgende zeitlichen Vorgaben einzuhalten: Bis 6:00 Uhr müssen die Duschen und Toiletten gereinigt sein. Bis 7:00 Uhr sollen die Konferenzräume für externe Besprechungen gereinigt und eingedeckt werden. Die Reinigung der Küchen und Aufenthaltsräume ist bis spätestens 8:30 Uhr abzuschließen. Im Anschluss erfolgt die Reinigung der Büros. Zum Abschluss sind Pappe und sonstige Abfälle zu entsorgen sowie Reinigungsutensilien und -materialien zu verräumen. Des Weiteren gehört zu diesem Los auch die Lieferung von Verbrauchsmitteln und die Bereitstellung, Reinigung und der Austausch von Sauberlaufmatten auf Mietbasis. | 72 Monate | 1.133.130 € |
| 2 | Glas- und Rahmenreinigung Es sollen in regelmäßigen Intervallen eine fachgerechte Glas- und Rahmenreinigung durchgeführt werden, um die Werterhaltung des Gebäudes und ein repräsentatives Erscheinungsbild zu gewährleisten. Im Rahmen der Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung ist der Auftragnehmer verantwortlich für die Beistellung der Reinigungsmittel, Werkzeuge und Hilfsmittel. Die gematik stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Ressourcen in Form von Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung. Diese Bereitstellung erfolgt mit dem Ziel, den reibungslosen Ablauf der Reinigungsarbeiten zu unterstützen und sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die Aufgaben unter optimalen Bedingungen durchführen kann. | 72 Monate | 13.868 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 40 Punkte. Alle nachfolgenden Angebote werde entsprechend nachstehender Formel bepunktet. Der doppelte (oder höher) Angebotspreis erhält 0 Punkte. x=40+(40-(Angebotspreis/günstigstes Angebot)*40)
- Qualität
- JahresreinigungsstundenGewichtung (Punkte, genau) 30Bewertet wir die Gesamtreinigungszeit pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Für null Stunden werden null Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. x=(Stundenzahl des Angebots/höchste Stundenzahl)*30
- Qualität
- KonzeptfragenGewichtung (Punkte, genau) 20Die Punktzahl ergibt sich aus der Auswertung der Antworten. In Anlage Konzept (Anlage-10) werden die zur Antwort vorgefertigten Möglichkeiten mit den jeweiligen Punktzahlen ausgewiesen, Die ausgewählten Antworten müssen im danebenstehenden Freitextfeld detailliert beschrieben werden. Bei unzureichender Erklärung einer ausgewählten Antwort wird die Antwort mit 0 Punkten bewertet. Sollten Sie zur Beantwortung der Fragen zusätzliche Dokumente/Anhänge einreichen wollen, stellen Sie die Zuordenbarkeit zu den entsprechenden Fragen sicher.
- Qualität
- ObjektleiterstundenGewichtung (Punkte, genau) 10Bewertet werden die unproduktiven Objektleiterstunden pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Für null Stunden werden null Punkte vergeben. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear. x=(Stundenzahl des Angebots/höchste Stundenzahl)*10
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen.
- Optionen
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die … ganz lesenkürzer
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die Sanitärräume werden ab dem 01.05.2025 in einem vereinbarten Turnus gereinigt, um eine hygienische Nutzung während des Übergangszeitraums sicherzustellen. Reinigung von Möbeln nach Anlieferung und Aufstellung: Nach Anlieferung und Aufstellung der Möbel in den Büroflächen erfolgt eine einmalige oder nach Bedarf vereinbarte Reinigung, um die Möbel in einen einsatzbereiten Zustand zu versetzen. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den Parteien abgestimmt. Vergütung der Leistungen im Übergangszeitraum: Die im Übergangszeitraum erbrachten Leistungen werden gesondert gemäß der in Anlage Regiearbeiten, enthalten in 03.01_Kalkulationsdatei Los 1 und Los 2 - UHR+Glasreinigung (Anlage 03.01), festgelegten Preise abgerechnet. Ab dem 01.07.2025 gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen für die regelmäßige Unterhaltsreinigung. Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.04.2031.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelis … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Angaben zur Loslimitierung gem. § 30 VgV: Führt die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten müsste, wird der Auftraggeber bei der Vergabe der Lose nach folgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien vorgehen: - Der Bestbieter erhält in dem Los den Zuschlag, in dem - unter Berücksichtigung der aufgestellten Zuschlagskriterien - der Abstand zum zweitplatzierten Bieter im Vergleich zu dem Abstand zum zweitplatzierten Bieter in den anderen Losen am größten ist. Auf diese Weise stellt der Auftraggeber sicher, dass in jedem Los die größtmögliche Qualität berücksichtigt wird. - In den anderen Losen, in denen der Bestbieter aufgrund dieser Regelung den Zuschlag nicht mehr erhalten darf, rücken die jeweiligen zweitplatzierten Bieter an dessen Stelle. - Müsste aufgrund des beschriebenen Verfahrens auch ein zweitplatzierter Bieter den Zuschlag auf mehrere Lose erhalten, wird das beschriebene Verfahren in den betroffenen Losen wiederholt. - Die Zuschlagserteilung auf mehr als ein Los ist nur dann möglich, wenn der Bestbieter mehrerer Lose in einem der Lose keine Konkurrenz hat, d.h. in den betroffenen Losen keine anderen Angebote eingegangen sind. 6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 100Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte. Alle nachfolgenden Angebote werde entsprechend nachstehender Formel bepunktet. Der doppelte (oder höher) Angebotspreis erhält 0 Punkte. x=100+(100-(Angebotspreis/günstigstes Angebot)*100)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen.
- Optionen
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die … ganz lesenkürzer
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Vertragsbeginn ist am 01.05.2025 und endet am 30.04.2029 (Erstlaufzeit). Im Übergangszeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Start der regelmäßigen Unterhaltsreinigung werden folgende Leistungen erbracht: Reinigung der Sanitärräume: Die Sanitärräume werden ab dem 01.05.2025 in einem vereinbarten Turnus gereinigt, um eine hygienische Nutzung während des Übergangszeitraums sicherzustellen. Reinigung von Möbeln nach Anlieferung und Aufstellung: Nach Anlieferung und Aufstellung der Möbel in den Büroflächen erfolgt eine einmalige oder nach Bedarf vereinbarte Reinigung, um die Möbel in einen einsatzbereiten Zustand zu versetzen. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen den Parteien abgestimmt. Vergütung der Leistungen im Übergangszeitraum: Die im Übergangszeitraum erbrachten Leistungen werden gesondert gemäß der in Anlage Regiearbeiten, enthalten in 03.01_Kalkulationsdatei Los 1 und Los 2 - UHR+Glasreinigung (Anlage 03.01), festgelegten Preise abgerechnet. Ab dem 01.07.2025 gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen für die regelmäßige Unterhaltsreinigung. Dem Auftraggeber wird die einseitige Option eingeräumt, diese Vereinbarung zweimal, um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option muss dem Auftragnehmer jeweils bis 3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. des ersten Verlängerungszeitraums in Textform zugehen. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 30.04.2031.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenkürzer
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelis … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLTTTKB9 1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen; 4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt; 5) Angaben zur Loslimitierung gem. § 30 VgV: Führt die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für mehr als ein Los erhalten müsste, wird der Auftraggeber bei der Vergabe der Lose nach folgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien vorgehen: - Der Bestbieter erhält in dem Los den Zuschlag, in dem - unter Berücksichtigung der aufgestellten Zuschlagskriterien - der Abstand zum zweitplatzierten Bieter im Vergleich zu dem Abstand zum zweitplatzierten Bieter in den anderen Losen am größten ist. Auf diese Weise stellt der Auftraggeber sicher, dass in jedem Los die größtmögliche Qualität berücksichtigt wird. - In den anderen Losen, in denen der Bestbieter aufgrund dieser Regelung den Zuschlag nicht mehr erhalten darf, rücken die jeweiligen zweitplatzierten Bieter an dessen Stelle. - Müsste aufgrund des beschriebenen Verfahrens auch ein zweitplatzierter Bieter den Zuschlag auf mehrere Lose erhalten, wird das beschriebene Verfahren in den betroffenen Losen wiederholt. - Die Zuschlagserteilung auf mehr als ein Los ist nur dann möglich, wenn der Bestbieter mehrerer Lose in einem der Lose keine Konkurrenz hat, d.h. in den betroffenen Losen keine anderen Angebote eingegangen sind. 6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch; 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Lorenz Gebäudereinigung GmbH, Mannheim | 28 |
| 2 | Nebojsa Kostic NK-Cleaningservice, Berlin | 20 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- gematik GmbH
- Anschrift
- Friedrichstr. 136, 10117 Berlin
- Website
- gematik.de
- Kontakt
- vergabestelle@
gematik.de
Bei uns erfasst
- Beratungs- und Entwicklungsleistungen bei der Entwicklung von Interoperabilitätsfestlegungen10.10.2026 · 5 Angebote
- Rahmenvereinbarung BCM-Beratungsleistungen 2026-203030.08.2026 · 23 Angebote
- Rahmenvereinbarung Sicherheitsanalysen19.08.2026 · 7 Angebote
- Rahmenvereinbarung Wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur08.07.2026 · 3 Angebote
Mehr von gematik GmbH
- Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAPgematik GmbH · BerlinFrist 01.12.2026
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- Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb eines Workflow?Fachdienstes, sowie der Aufbau und Betrieb einer sicheren Infrastruktur-Plattform in der TIgematik GmbH · BerlinFrist 23.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von gematik GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Berlin (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH16 Zuschläge
- RUWE GmbH10 Zuschläge
- Gebäudeservice248 Zuschläge
- Capital Infradienst GmbH7 Zuschläge
- 3B Dienstleistung Deutschland GmbH6 Zuschläge
- GRG Services Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.02.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.02.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.02.2025
- BekanntmachungFrist 13.02.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag MietmattenserviceHumboldt-Universität zu BerlinFrist 25.11.2026
- Reinigungsdienstleistungen für Sportobjekte des Landes BerlinSenatsverwaltung für Inneres und SportFrist 16.11.2026
- Facility Management - Regionalzentren50Hertz Transmission GmbHFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 987c11f7-a7e5-46b2-989c-375305e200ab.