Gebäudereinigung des Thüringer Landesverwaltungsamts - Abteilungsgruppe 4 in Erfurt
Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4 · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen TLVwA Erfurt Reinigung 2024veröffentlicht 03.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 12.09.2024 – 11.09.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Thüringen (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre12.09.2024 – 11.09.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 11.09.2026
- Heute
Beschreibung
Der Reinigungsvertrag des Thüringer Landesverwaltungsamts - Abteilungsgruppe 4 in Erfurt läuft am 11.09.2024 aus, weshalb eine neue Reinigungsfirma für die Unterhaltsreinigung benötigt wird. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Unterhaltsreinigung des vom Thüringer Landesverwaltungsamt- Abteilungsgruppe 4 gemieteten Gebäudes (Adresse: Weimarische Straße 45-46 in 99099 Erfurt) mit einer Gesamtreinigungsfläche von 7.989,05 m². Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beginnt voraussichtlich am 12. September 2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG ist jedoch einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), maximal also bis zum 11.09.2028. Verbrauchsmaterialien, Müllbeutel und Abfallsäcke (aus Recycling-Kunststoff) stellt ebnfalls der Auftragnehmer und übernimmt dessen Bestückung.
Beschreibung des Loses
der Reinigungsvertrag des Thüringer Landesverwaltungsamts - Abteilungsgruppe 4 in Erfurt läuft am 11.09.2024 aus, weshalb eine neue Reinigungsfirma für die Unterhaltsreinigung benötigt wird. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Unterhaltsreinigung des vom Thüringer Landesverwaltungsamt- Abteilungsgruppe 4 gemieteten Gebäudes (Adresse: Weimarische Straße 45/46 in 99099 Erfurt) mit einer Gesamtreinigungsfläche von 7.989,05 m². Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beginnt voraussichtlich am 12. September 2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG ist jedoch einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), maximal also bis zum 11.09.2028. Verbrauchsmaterialien, Müllbeutel und Abfallsäcke (aus Recycling-Kunststoff) stellt ebnfalls der Auftragnehmer und übernimmt dessen Bestückung.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90919200Büroreinigung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- bestehend aus: - Durchschnittlicher Reinigungsleistung m²/h: max. 40 Punkte (Feld B 33 des Formblatts 12_Gesamtpreis) - Reaktionszeit Bieter: max. 10 Punkte60
- Preis
- bestehend aus: - dem jährlichen Bruttopreis (Feld B 31 des Formblatts 12_Gesamtpreis): max. 40 Punkte und - den jährlichen Kosten für die geschätzten Verbrauchsmaterialien (Feld E19 des Formblatts 13_Kosten_Verbrauchsmaterialien): 10 Punkte40
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Die erlaubte Berufsausübung ist im Rahmen der Angebotseinreichung durch den Bieter nachzuweisen, z. B. durch einen Registerauszug oder eine gültige Gewerbean-/-ummeldung/Gewerbeerlaubnis im pdf-Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format.
- Kriterium
- Die Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
- Kriterium
- Bieter müssen gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftpflichtversichert sein. Dabei müssen mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis bestehen: für Sachschäden 2.000.000,00 EUR; für Personenschäden 2.000.000,00 EUR; für Vermögensschäden 500.000,00 EUR; für Schlüsselverlust 500.000,00 EUR. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung oder Vorlage des Versicherungsscheins.
- Kriterium
- Bieter müssen Angaben zu den Jahresumsätzen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 tätigen.
- Kriterium
Bieter müssen mind. zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten vier Jahre angeben. Für die Angabe der Referenzen ist das Formblatt „09a_Referenzen“ zwingend zu verwenden. Pro Referenz ist ein Formblatt zu verwenden. Vorgenannte Erklärungen und Nachweise nach können alternat … ganz lesenkürzer
Bieter müssen mind. zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten vier Jahre angeben. Für die Angabe der Referenzen ist das Formblatt „09a_Referenzen“ zwingend zu verwenden. Pro Referenz ist ein Formblatt zu verwenden. Vorgenannte Erklärungen und Nachweise nach können alternativ durch den Nach-weis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist das entsprechende Formblatt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen und unter Wahrung der Textform vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.09.2024
- Vertragsende
- 11.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beginnt voraussichtlich am 12. September 2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG ist jedoch einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), maximal also bis zum 11.09.2028.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 50 Tage
- Angebotsöffnung
- 04.07.2024, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaats Thüringen im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeach … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4
- Anschrift
- Weimarische Str. 45/46, 99099 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelleagr4@
tlvwa.thueringen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Thüringen (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH24 Zuschläge
- Brillant GmbH9 Zuschläge
- TIP-TOP Dienstleistungen GmbH9 Zuschläge
- Blank GmbH8 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH8 Zuschläge
- Apleona Infra Services GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8196be32-cf4f-4f6c-a230-c41ce08573f9.