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Gebäudereinigung des Thüringer Landesverwaltungsamts - Abteilungsgruppe 4 in Erfurt

Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4 · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen TLVwA Erfurt Reinigung 2024veröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 856 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Thüringen (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre12.09.2024 – 11.09.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erfurt99099, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • bestehend aus: - Durchschnittlicher Reinigungsleistung m²/h: max. 40 Punkte (Feld B 33 des Formblatts 12_Gesamtpreis) - Reaktionszeit Bieter: max. 10 Punkte60 %
  • bestehend aus: - dem jährlichen Bruttopreis (Feld B 31 des Formblatts 12_Gesamtpreis): max. 40 Punkte und - den jährlichen Kosten für die geschätzten Verbrauchsmaterialien (Feld E19 des Formblatts 13_Kosten_Verbrauchsmaterialien): 10 Punkte40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 11.09.2026
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Reinigungsvertrag des Thüringer Landesverwaltungsamts - Abteilungsgruppe 4 in Erfurt läuft am 11.09.2024 aus, weshalb eine neue Reinigungsfirma für die Unterhaltsreinigung benötigt wird. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Unterhaltsreinigung des vom Thüringer Landesverwaltungsamt- Abteilungsgruppe 4 gemieteten Gebäudes (Adresse: Weimarische Straße 45-46 in 99099 Erfurt) mit einer Gesamtreinigungsfläche von 7.989,05 m². Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beginnt voraussichtlich am 12. September 2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG ist jedoch einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), maximal also bis zum 11.09.2028. Verbrauchsmaterialien, Müllbeutel und Abfallsäcke (aus Recycling-Kunststoff) stellt ebnfalls der Auftragnehmer und übernimmt dessen Bestückung.

Beschreibung des Loses

der Reinigungsvertrag des Thüringer Landesverwaltungsamts - Abteilungsgruppe 4 in Erfurt läuft am 11.09.2024 aus, weshalb eine neue Reinigungsfirma für die Unterhaltsreinigung benötigt wird. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Unterhaltsreinigung des vom Thüringer Landesverwaltungsamt- Abteilungsgruppe 4 gemieteten Gebäudes (Adresse: Weimarische Straße 45/46 in 99099 Erfurt) mit einer Gesamtreinigungsfläche von 7.989,05 m². Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beginnt voraussichtlich am 12. September 2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG ist jedoch einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), maximal also bis zum 11.09.2028. Verbrauchsmaterialien, Müllbeutel und Abfallsäcke (aus Recycling-Kunststoff) stellt ebnfalls der Auftragnehmer und übernimmt dessen Bestückung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

bestehend aus: - Durchschnittlicher Reinigungsleistung m²/h: max. 40 Punkte (Feld B 33 des Formblatts 12_Gesamtpreis) - Reaktionszeit Bieter: max. 10 Punkte60 %
bestehend aus: - dem jährlichen Bruttopreis (Feld B 31 des Formblatts 12_Gesamtpreis): max. 40 Punkte und - den jährlichen Kosten für die geschätzten Verbrauchsmaterialien (Feld E19 des Formblatts 13_Kosten_Verbrauchsmaterialien): 10 Punkte40 %
Qualität
bestehend aus: - Durchschnittlicher Reinigungsleistung m²/h: max. 40 Punkte (Feld B 33 des Formblatts 12_Gesamtpreis) - Reaktionszeit Bieter: max. 10 Punkte60
Preis
bestehend aus: - dem jährlichen Bruttopreis (Feld B 31 des Formblatts 12_Gesamtpreis): max. 40 Punkte und - den jährlichen Kosten für die geschätzten Verbrauchsmaterialien (Feld E19 des Formblatts 13_Kosten_Verbrauchsmaterialien): 10 Punkte40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.09.2024
Vertragsende
11.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen und beginnt voraussichtlich am 12. September 2024. Der Vertrag endet nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG ist jedoch einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption), maximal also bis zum 11.09.2028.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaats Thüringen im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeach … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TIP-TOP Dienstleistungen GmbH, Zwickau13

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4
Anschrift
Weimarische Str. 45/46, 99099 Erfurt
Kontakt
vergabestelleagr4@tlvwa.thueringen.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

117vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (170 Lose mit Angabe)
279.080 €Zuschlagswert im Median
189.323 € – 424.284 €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50c1cdd6-ac64-48d9-8190-fd66b955d513.