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Frist unbekanntEU-weitBeratung

Gartner Resarch Leistungen

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 50183/13averöffentlicht 25.12.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10713, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das ITDZ Berlin hat mit dem eGovernment Gesetzes (eGovG) vom 30.06.2016 von Berlin weitreichende Aufgaben im Kontext der Standardisierung und Konsolidierung der IKT des Landes Berlins und der IKT-Architektur übertragen bekommen. Auf den verschiedenen Ebenen des ITDZ-Berlin sind zur Umsetzung des eGovG kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entwickeln, anzuwenden und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist es erforderlich, dass verantwortliche Mitarbeitende und Führungskräfte des ITDZ Berlin dauerhaft einen direkten Zugriff auf IT-Expertenwissen und Analysedaten erhalten und diese bei Bedarf mit spezialisierten Fachexperten / Analysten diskutieren können. Die Anforderungen sind im Detail im Anforderungsdokument für den Zeitraum 2022-2026 beschrieben und lassen sich zusammenfassend in u.g. Maßnahmenfelder 4 einteilen. 1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften Zur Steuerung des ITDZ Berlin erwartet das Top-Management des ITDZ Berlin eine objektive Begleitung durch ein etabliertes Beratungsunternehmen, welches im Rahmen einer Vorstandsberatung die strategische Expertise im Kontext der öffentlichen Verwaltung, deren öffentliche IT-Dienstleister und der berlinspezifischen Stakeholder und Kontakte / Netzwerk verfügt, um die IT-Strategie für das ITDZ Berlin und die Planung für das Produktportfolio und der darauf aufbauenden Organisationsform (Strategie 2026) entwickeln zu können. Neben der zielgruppengerechten Begleitung (Vorstandsebene, CDO, Senatoren*innen) sind hierbei insbesondere die Berliner Spezifika zu berücksichtigen. 2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten Wesentliche Bedeutung bei der Neuausrichtung der ITK im Land Berlin kommt der Konsolidierung und Modernisierung der Rechenzentrumsdienstleistungen zu. Dabei ist wesentliches Ziel die Standardisierung und die Automatisierung von IT-Prozessen, um • Skalierungseffekte zu realisieren, Kosten zu reduzieren • schneller auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können • die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeiten zu unterstützen • die IT-Sicherheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit zu verbessern Die Abteilungen Infrastruktur und Basisdienste und Kommunikationsdienste des ITDZ-Berlin sind resultierend aus den veränderten Rahmenbedingungen des eGovG damit beauftragt, eine tragfähige, zukunftsgerichtete und wirtschaftliche DataCenter-Infrastruktur zu entwickeln und aufzubauen. 3. Benchmarks und Vergleiche Für das Benchmarking mit Mehrwerten für das ITDZ Berlin kommen lediglich Beratungsfirmen in Betracht, die Ihren Fokus in vergleichenden Studien der öffentlichen IT in Deutschland haben. 4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement Das Management der Innovations- und Technologiezyklen in der Informationstechnik ist für das ITDZ Berlin von besonderer Bedeutung. Es erfordert nicht nur ein besonderes Maß an die Qualität und Quantität von Beratungs-Dokumenten (z.B. Best-Practice oder White-Paper), sondern schließt auch den Zugang zu einem Community Netzwerk zwingen mit ein.

Beschreibung des Loses

Gartner berät im Rahmen des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ bereits das ITDZ Berlin in den Punkten: 1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften 2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten 3. Benchmarks und Vergleiche. 4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement Im Rahmen der bereits stattfindenden Beratung, sollen einmalig die Leistungen von Gartner für den Zeitraum bis 30.09.2025 erweitert werden um die • Prüfung der bestehenden Kosten- und Leistungsrechnung im ITDZ Berlin sowie Analyse der Einteilung von Kostenbestandteilen im Hinblick auf marktübliche Kostenrechnung bei IT-Dienstleistern • Beratung zur Schaffung von Transparenz von marktüblichen Kostenflüssen bei IT-Dienstleistern im Hinblick auf organisatorische, systemische und kaufmännische Rahmenbedingungen • Coaching der Verantwortlichen des Benchmarking im ITDZ Berlin zu Benchmark-Prozessen und -Rahmenbedingungen sowie Ableiten von Maßnahmen und Stellhebeln. Damit sollen die bereits im Rahmen des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ erzielten Ergebnisse auch kaufmännisch bewertet und somit ein Gesamtpaket hinsichtlich Benchmark und Vergleich erzielt werden. Durch das damit parallel einhergehende Coaching findet zudem ein Wissenstransfer auf die Mitarbeitenden das Fachbereichs Unternehmenscontrolling statt. Gartner hat im Rahmen der oben genannten Tätigkeiten bereits tiefe Einblicke in innerbetrieblichen Vorgänge, Kalkulationen und Festlegungen erhalten. Mit dieser geringfügigen Vertragserweiterung soll vermieden werden, das Betriebsgeheimnisse gestreut werden.

Die Vertragserweiterung hat einen Umfang von ca. 54.000 EUR. Das entspricht ca. 1,4% des bestehenden Vertrages „Gartner Resarch Leistungen“ und liegt unterhalb des Schwellenwertes von aktuell 221.000 EUR. Damit fällt die Vertragserweiterung eigentlich unter die de-minimis-Regelung des § 132 Abs. 3 GWB. Da aber bereits der Vertrag „Gartner Resarch Leistungen“ geändert wurde und der Gesamtwert aller Änderungen die Voraussetzungen für die de-minimis-Regelung überschreiten, ist die Änderung gemäß § 132 Abs. 5 GWB EU-weit bekannt zu machen.

Zudem halten wir die Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB gegeben. Es handelt sich um zusätzliche Dienstleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu einer Streuung von Betriebsgeheimnissen führen. Neue Auftragnehmende müssten sich mit den bereits erzielten Ergebnisse vertraut machen, Mitarbeitende des ITDZ müssten neue Auftragnehmende in die bestehenden Rahmenbedingungen des ITDZ einarbeiten, was zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeutet. Damit wäre eine Vergabe an andere Auftragnehmende unwirtschaftlich und würde erhebliche Zusatzkosten für das ITDZ verursachen.“

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fris … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn derAuftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtworden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin
Kontakt
ausschreibungen@itdz-berlin.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

91vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
712.005 €Zuschlagswert im Median
255.556 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ecb6d6d7-f1ae-44f5-be85-b865c1a4a972.