Gartenpflege RIM Karlsruhe
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 13-23-00423veröffentlicht 20.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 44 Monate
- 01.04.2024 – 15.12.2027
- Lose
- 19
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 44 Monate01.04.2024 – 15.12.2027
- Lose
- 19Angebot auf bis zu 19, Zuschlag höchstens 19 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 34 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 15.12.2027
- Heute
Beschreibung
Gartenpflege RIM Karlsruhe (19 Lose: SHA, TBB, MOS, HD, TUT, RW u. weitere)
Gegenstand nach CPV
- 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an GrünflächenHauptgegenstand
Lose19 Lose · Angebot auf bis zu 19 · Zuschlag höchstens 19 je Bieter
Alle 19 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schwäbisch-Hall Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 2 | Tauberbischofsheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 3 | Bad Mergentheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 4 | Wertheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 5 | Mosbach Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 6 | Weinheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 7 | Heidelberg Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 8 | Heilbronn Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 9 | Karlsruhe Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 10 | Rastatt Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 11 | Ettlingen Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 12 | Pforzheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 13 | Nagold Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 14 | Freiburg Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 15 | Lörrach Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 16 | Offenburg Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 17 | Rottweil-Villingen-Schwenningen Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 18 | Tuttlingen Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 19 | Rottweil Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- entfällt
- Kriterium
Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung). Mindeststandard: Erklärung, dass Sie über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen bzw. diese nach … ganz lesenkürzer
Abschluss einer angemessenen, ausreichenden Berufshaftpflicht; nachgewiesen durch Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung). Mindeststandard: Erklärung, dass Sie über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen bzw. diese nach Zuschlagserteilung umgehend abschließen werden (sofern eine entsprechende Versicherung aktuell noch nicht vorhanden ist).- Kriterium
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis mittels Referenz (Vordruck D.9). Leistungsgegenstand der Refe … ganz lesenkürzer
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis mittels Referenz (Vordruck D.9). Leistungsgegenstand der Referenz: Gartenpflege Leistungszeitraum der Referenz: mind. zwei aufeinander folgende Pflegezeiträume (ein Pflegezeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.04. - 15.12. eines Jahres) die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung erbracht wurden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 15.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 22.01.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Zudem sind folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Anschrift
- Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- service-haus.einkauf-infrastruktur@
arbeitsagentur.de
Bei uns erfasst
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- SAP MaxAttention 202429.07.2024 · 1 Angebot
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- RDB 2024 Überbrückung02.05.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Bayern (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Maschinenring Ostbayern GmbH3 Zuschläge
- ecoSTUTTGART Unternehmensgruppe GmbH3 Zuschläge
- AAB-Wurmböck GmbH2 Zuschläge
- Ensmann Forstmanagement GmbH2 Zuschläge
- Garten- und Landschaftsbau Peter Biela2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.01.2024 auf 01.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 532174cd-c40b-4e92-9eb3-16d8d38c88ed.