Gartenpflege RIM Karlsruhe
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 13-23-00423veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 44 Monate
- 01.04.2024 – 15.12.2027
- Lose
- 19
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- VE26 Gala Bau - St. Gabriel FüssenStadt Füssen · FüssenFrist 07.12.2026
- NKJP_363_Dachbeläge_FlachdachBezirk Oberfranken, -namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) · BayreuthFrist 07.12.2026
- ABS 38 München-Mühldorf-Freilassing, PFA 1.4 Vorgezogene UmweltmaßnahmenDB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · 00000 BayernFrist 02.12.2026
- Dachabdichtungs- und Dachbegrünungsarbeiten, 2. BALandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Bayern (13 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 19 Lose · in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 44 Monate01.04.2024 – 15.12.2027
- Lose
- 19
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (82 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (386 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 15.12.2027
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gartenpflege RIM Karlsruhe (19 Lose: SHA, TBB, MOS, HD, TUT, RW u. weitere)
Gegenstand nach CPV
- 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an GrünflächenHauptgegenstand
Lose19 Lose
Alle 19 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Schwäbisch-Hall Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 2 | Tauberbischofsheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 3 | Bad Mergentheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 4 | Wertheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 5 | Mosbach Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 6 | Weinheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 7 | Heidelberg Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 8 | Heilbronn Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 9 | Karlsruhe Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 10 | Rastatt Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 11 | Ettlingen Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 12 | Pforzheim Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 13 | Nagold Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 14 | Freiburg Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 15 | Lörrach Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 16 | Offenburg Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 17 | Rottweil-Villingen-Schwenningen Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 18 | Tuttlingen Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
| 19 | Rottweil Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Erbringung von Gartenpflegearbeiten für die vom RIM Karlsruhe betreuten Liegenschaften. Die Außenanlagen der Dienstgebäude sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Die Leistung wird dabei in 19 Losen vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt mit Zuschlag zustande und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf am 15.12.2027. Die Leistungserbringung (= Pflegezeitraum) beginnt am 01.04.2024. Es wird eine Kündigungsoption für beide Parteien zum 31.03.2026 (ca. Hälfte der Laufzeit) mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Pflegeplan: Der AN hat für die 1. Pflegeperiode (grundsätzlicher Pflegezeitraum 01.04.-15.12. eines jeden Jahres) umgehend mit Erhalt des Auftrages einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind, zu erstellen. Notwendige Pflegedurchgänge außerhalb des o. g. Pflegezeitraums sind mit dem RIM abzustimmen. Für die künftigen Pflegeperioden erstellt der AN rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Pflegeperiode einen mit dem RIM abgestimmten Pflegeplan, dem die geplante Durchführung der einzelnen Arbeiten unter Angabe der Kalenderwoche zu entnehmen sind. Sollten widrige Witterungsverhältnisse ein Abweichen vom Pflegeplan unumgänglich machen, so ist dieses dem RIM unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der im Pflegeplan vorgesehenen Kalenderwoche mitzuteilen. Objektbesichtigungen: Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sind die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zwingend zu besichtigen. Mit dem Angebotsschreiben D.0 bestätigt der Bieter, die Objekte zu kennen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. | 44 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 15.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Zudem sind folgende Unterlagen einzureichen: - Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 2 | Florian Hofmann GmbH, Würzburg | 1 |
| 3 | Florian Hofmann GmbH, Würzburg | 1 |
| 4 | Florian Hofmann GmbH, Würzburg | 1 |
| 5 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 1 |
| 6 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 2 |
| 7 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | 2 |
| 8 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 2 |
| 9 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 2 |
| 10 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 2 |
| 11 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 1 |
| 12 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 13 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 14 | WISAG Garten- & Landschaftspflege GmbH & Co. KG, Mannheim | 3 |
| 15 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | 1 |
| 16 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | 2 |
| 17 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | 2 |
| 18 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | 1 |
| 19 | Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG, Laer | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- service-haus.einkauf-infrastruktur@
arbeitsagentur.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Bayern (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fedder und Zünkler Service GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Maschinenring Ostbayern GmbH3 Zuschläge
- ecoSTUTTGART Unternehmensgruppe GmbH3 Zuschläge
- AAB-Wurmböck GmbH2 Zuschläge
- Ensmann Forstmanagement GmbH2 Zuschläge
- Garten- und Landschaftsbau Peter Biela2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.01.2024 auf 01.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17004ed2-b221-4d5e-863d-a8987afb29fa.