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vergebenEU-weitDienstleistungen

Frühschätzung der Energiebilanz 2024 - 2027

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen Projekt 192662,Az 74 301/0016veröffentlicht 05.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 822 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate20.09.2024 – 30.04.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 15:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2028
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

In der Bundesrepublik Deutschland werden von zahlreichen Stellen energiestatistische Daten veröffentlicht, die zum Teil eine unterschiedliche Darstellung, Abgrenzung und Aggregation aufweisen. Die Energiebilanz wird im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (UBA V 1.8/AGEE-Stat) erstellt und bietet in Form einer Matrix eine Übersicht der Zusammenhänge im Energie-Bereich in Deutschland. Damit wird der Verbrauch von Energieträgern in den einzelnen Sektoren ebenso dargestellt wie der Energiefluss von der Erzeugung bis zur Verwendung in den unterschiedlichen Erzeugungs-, Umwandlungs- und Verbrauchsbereichen.

Für die Energiebilanz werten die AGEB und UBA V 1.8/AGEE-Stat Statistiken aus allen Gebieten der Energiewirtschaft nach einheitlichen Kriterien aus und fassen die Daten zu einem geschlossenen und konsistenten Bild zusammen. Die Energiebilanz wird jährlich im März für das vorletzte Jahr (Berichtsjahr x-2) durch die AGEB veröffentlicht. Darüber hinaus erstellen AGEB und UBA V 1.8/AGEE-Stat im September eines jeden Jahres eine vorläufige Energiebilanz für das Vorjahr (x-1). Die Energiebilanz bildet die Grundlage für die Ermittlung von energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der nationalen und internationalen Treibhausgas- Emissionsberichterstattung gemäß Klimarahmenkonvention und Paris-Abkommen sowie EU-Governance-Verordnung . Relevant sind hier fast ausschließlich die fossilen Energieträger, da die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen aus der Nutzung biogener Energieträger gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben lediglich nachrichtlich zu berichten sind. Die nationalen THG-Inventare und der nationale Inventarbericht (NID) basieren für das aktuelle Berichtsjahr (x-2) jeweils auf der vorläufigen Energiebilanz und für das Berichtsjahr x-3 auf der endgültigen Energiebilanz. Im Rahmen des Sachverständigenvorhabens „Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz 2020 und Vergleich zu späteren definierten Datenständen“ hat die AGEB über die Unterauftragnehmer EEFA GmbH & Co. KG und Zentrum für Sonnenenergieund Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) eine modellbasierte Frühschätzung der Energiebilanz 2020 vorgelegt und diese Frühschätzung im weiteren Verlauf des Projekts mit der vorläufigen sowie mit der endgültigen Energiebilanz verglichen. Seit der Berichterstattung 2023 werden die Daten der Frühschätzung der Energiebilanz als Datengrund-lage für die THG-Berichterstattung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes verwendet. Ein aktuell laufendes Folgevorhaben „Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung der Energiebilanz“ untersucht, wie auf Basis der Erkenntnisse aus den durchgeführten Analysen das Modell zur Frühschätzung weiterentwickelt und an ausgewählten Stellen methodisch verfeinert werden kann. Das UBA hat jüngst den ersten Zwischenbericht auf seiner Webseite veröffentlicht. Zur konsistenten Weiterführung der Berichterstattung im Rahmen des KSG soll auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein entsprechendes Modell zurFrühschätzung der Energiebilanz im Rahmen eines UBA-Auftrags bereitgestellt werden. Beginnend mit dem 15. Februar 2025 sollen die erforderlichen Datengrundlagen dem UBA für die Berechnung der THG-Emissionen des Berichtsjahres 2024 (x-1) zur Verfügung stehen und für weitere drei Jahre zum selben Zeitpunkt bereitgestellt werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Bewertungsmatrix stehenden Kriterien erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
Preis
Brutto-AngebotspreisBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Vorlage von mindestens 5 Referenzen in den letz-ten 5 Jahren zu Projekten/Studien/Veröffentlichungen, in denen ent-sprechende Daten verarbeitet und ausgewertet wurden
Kriterium
Vorlage von mindestens 3 Referenzen in den letz-ten 5 Jahren zu Projek-ten/Studien/Veröffentlichungen auf dem Gebiet der entsprechenden Energiebilanzierung
Kriterium
Vorlage von mindestens 2 Referenzen in den letz-ten 3 Jahren zu Projek-ten/Studien/Veröffentlichungen zur Schätzung des Energieverbrauchs in Sektoren der Energiebi-lanz (Umwandlungssektor, Industrie, Verkehr, private Haushalte, Gewerbe, Handel- und Dienst-leistungssektor), sowie Nachweise zur Güte des Schätzergebnisses
Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozialoder arbei … ganz lesenDer Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozialoder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Kriterium
Soweit vorhanden, Nachweise wie z.B. Kooperati-onsvereinbarungen, andernfalls: Darlegung der Zugänge über Eigenerklärung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.09.2024
Vertragsende
30.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
07.08.2024, 15:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

50vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
354.892 €Zuschlagswert im Median
216.431 € – 494.308 €mittlere Hälfte, 27 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c1da4775-c833-4703-87de-8251a1614e4c.