Frühschätzung der Energiebilanz 2024 - 2027
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen Projekt 192662,Az 74 301/0016veröffentlicht 05.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- 20.09.2024 – 30.04.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dessau-Roßlau.
- Ganzheitliche Unterstützung bei der Messung, Qualitätssicherung, Auswertung und wissenschaftlichen Einordnung klimawirksamer halogenierter Spurengase an der GAW-Station Zugspitze unter Verwendung eines MEDUSA-Systems im AGAGE-KontextUmweltbundesamt · Dessau-RoßlauFrist 24.11.2026
- Reinigungsleistungen am Standort Berlin Marienfelde (2 Lose)Umweltbundesamt · Dessau-RoßlauFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate20.09.2024 – 30.04.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 15:00 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 26 Monaten42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 30.04.2028
- Heute
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland werden von zahlreichen Stellen energiestatistische Daten veröffentlicht, die zum Teil eine unterschiedliche Darstellung, Abgrenzung und Aggregation aufweisen. Die Energiebilanz wird im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (UBA V 1.8/AGEE-Stat) erstellt und bietet in Form einer Matrix eine Übersicht der Zusammenhänge im Energie-Bereich in Deutschland. Damit wird der Verbrauch von Energieträgern in den einzelnen Sektoren ebenso dargestellt wie der Energiefluss von der Erzeugung bis zur Verwendung in den unterschiedlichen Erzeugungs-, Umwandlungs- und Verbrauchsbereichen.
Für die Energiebilanz werten die AGEB und UBA V 1.8/AGEE-Stat Statistiken aus allen Gebieten der Energiewirtschaft nach einheitlichen Kriterien aus und fassen die Daten zu einem geschlossenen und konsistenten Bild zusammen. Die Energiebilanz wird jährlich im März für das vorletzte Jahr (Berichtsjahr x-2) durch die AGEB veröffentlicht. Darüber hinaus erstellen AGEB und UBA V 1.8/AGEE-Stat im September eines jeden Jahres eine vorläufige Energiebilanz für das Vorjahr (x-1). Die Energiebilanz bildet die Grundlage für die Ermittlung von energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der nationalen und internationalen Treibhausgas- Emissionsberichterstattung gemäß Klimarahmenkonvention und Paris-Abkommen sowie EU-Governance-Verordnung . Relevant sind hier fast ausschließlich die fossilen Energieträger, da die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen aus der Nutzung biogener Energieträger gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben lediglich nachrichtlich zu berichten sind. Die nationalen THG-Inventare und der nationale Inventarbericht (NID) basieren für das aktuelle Berichtsjahr (x-2) jeweils auf der vorläufigen Energiebilanz und für das Berichtsjahr x-3 auf der endgültigen Energiebilanz. Im Rahmen des Sachverständigenvorhabens „Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz 2020 und Vergleich zu späteren definierten Datenständen“ hat die AGEB über die Unterauftragnehmer EEFA GmbH & Co. KG und Zentrum für Sonnenenergieund Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) eine modellbasierte Frühschätzung der Energiebilanz 2020 vorgelegt und diese Frühschätzung im weiteren Verlauf des Projekts mit der vorläufigen sowie mit der endgültigen Energiebilanz verglichen. Seit der Berichterstattung 2023 werden die Daten der Frühschätzung der Energiebilanz als Datengrund-lage für die THG-Berichterstattung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes verwendet. Ein aktuell laufendes Folgevorhaben „Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung der Energiebilanz“ untersucht, wie auf Basis der Erkenntnisse aus den durchgeführten Analysen das Modell zur Frühschätzung weiterentwickelt und an ausgewählten Stellen methodisch verfeinert werden kann. Das UBA hat jüngst den ersten Zwischenbericht auf seiner Webseite veröffentlicht. Zur konsistenten Weiterführung der Berichterstattung im Rahmen des KSG soll auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein entsprechendes Modell zurFrühschätzung der Energiebilanz im Rahmen eines UBA-Auftrags bereitgestellt werden. Beginnend mit dem 15. Februar 2025 sollen die erforderlichen Datengrundlagen dem UBA für die Berechnung der THG-Emissionen des Berichtsjahres 2024 (x-1) zur Verfügung stehen und für weitere drei Jahre zum selben Zeitpunkt bereitgestellt werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Bewertungsmatrix stehenden Kriterien erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
- Preis
- Brutto-AngebotspreisBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Vorlage von mindestens 5 Referenzen in den letz-ten 5 Jahren zu Projekten/Studien/Veröffentlichungen, in denen ent-sprechende Daten verarbeitet und ausgewertet wurden
- Kriterium
- Vorlage von mindestens 3 Referenzen in den letz-ten 5 Jahren zu Projek-ten/Studien/Veröffentlichungen auf dem Gebiet der entsprechenden Energiebilanzierung
- Kriterium
- Vorlage von mindestens 2 Referenzen in den letz-ten 3 Jahren zu Projek-ten/Studien/Veröffentlichungen zur Schätzung des Energieverbrauchs in Sektoren der Energiebi-lanz (Umwandlungssektor, Industrie, Verkehr, private Haushalte, Gewerbe, Handel- und Dienst-leistungssektor), sowie Nachweise zur Güte des Schätzergebnisses
- Kriterium
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozialoder arbei … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozialoder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.- Kriterium
- Soweit vorhanden, Nachweise wie z.B. Kooperati-onsvereinbarungen, andernfalls: Darlegung der Zugänge über Eigenerklärung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.09.2024
- Vertragsende
- 30.04.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.08.2024, 15:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Umweltbundesamt
- Anschrift
- 06844 Dessau-Roßlau
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DLRG Ortsgruppe Wernigerode e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c1da4775-c833-4703-87de-8251a1614e4c.