Frühschätzung der Energiebilanz 2024 - 2027
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen Projekt 192662,Az 74 301/0016veröffentlicht 10.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 43 Monate
- 20.09.2024 – 30.04.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dessau-Roßlau.
- Ganzheitliche Unterstützung bei der Messung, Qualitätssicherung, Auswertung und wissenschaftlichen Einordnung klimawirksamer halogenierter Spurengase an der GAW-Station Zugspitze unter Verwendung eines MEDUSA-Systems im AGAGE-KontextUmweltbundesamt · Dessau-RoßlauFrist 24.11.2026
- Reinigungsleistungen am Standort Berlin Marienfelde (2 Lose)Umweltbundesamt · Dessau-RoßlauFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate20.09.2024 – 30.04.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 30.04.2028
- Heute
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland werden von zahlreichen Stellen energiestatistische Daten veröffentlicht, die zum Teil eine unterschiedliche Darstellung, Abgrenzung und Aggregation aufweisen. Die Energiebilanz wird im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (UBA V 1.8/AGEE-Stat) erstellt und bietet in Form einer Matrix eine Übersicht der Zusammenhänge im Energie-Bereich in Deutschland. Damit wird der Verbrauch von Energieträgern in den einzelnen Sektoren ebenso dargestellt wie der Energiefluss von der Erzeugung bis zur Verwendung in den unterschiedlichen Erzeugungs-, Umwandlungs- und Verbrauchsbereichen.
Für die Energiebilanz werten die AGEB und UBA V 1.8/AGEE-Stat Statistiken aus allen Gebieten der Energiewirtschaft nach einheitlichen Kriterien aus und fassen die Daten zu einem geschlossenen und konsistenten Bild zusammen. Die Energiebilanz wird jährlich im März für das vorletzte Jahr (Berichtsjahr x-2) durch die AGEB veröffentlicht. Darüber hinaus erstellen AGEB und UBA V 1.8/AGEE-Stat im September eines jeden Jahres eine vorläufige Energiebilanz für das Vorjahr (x-1). Die Energiebilanz bildet die Grundlage für die Ermittlung von energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der nationalen und internationalen Treibhausgas- Emissionsberichterstattung gemäß Klimarahmenkonvention und Paris-Abkommen sowie EU-Governance-Verordnung . Relevant sind hier fast ausschließlich die fossilen Energieträger, da die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen aus der Nutzung biogener Energieträger gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben lediglich nachrichtlich zu berichten sind. Die nationalen THG-Inventare und der nationale Inventarbericht (NID) basieren für das aktuelle Berichtsjahr (x-2) jeweils auf der vorläufigen Energiebilanz und für das Berichtsjahr x-3 auf der endgültigen Energiebilanz. Im Rahmen des Sachverständigenvorhabens „Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz 2020 und Vergleich zu späteren definierten Datenständen“ hat die AGEB über die Unterauftragnehmer EEFA GmbH & Co. KG und Zentrum für Sonnenenergieund Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) eine modellbasierte Frühschätzung der Energiebilanz 2020 vorgelegt und diese Frühschätzung im weiteren Verlauf des Projekts mit der vorläufigen sowie mit der endgültigen Energiebilanz verglichen. Seit der Berichterstattung 2023 werden die Daten der Frühschätzung der Energiebilanz als Datengrund-lage für die THG-Berichterstattung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes verwendet. Ein aktuell laufendes Folgevorhaben „Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung der Energiebilanz“ untersucht, wie auf Basis der Erkenntnisse aus den durchgeführten Analysen das Modell zur Frühschätzung weiterentwickelt und an ausgewählten Stellen methodisch verfeinert werden kann. Das UBA hat jüngst den ersten Zwischenbericht auf seiner Webseite veröffentlicht. Zur konsistenten Weiterführung der Berichterstattung im Rahmen des KSG soll auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein entsprechendes Modell zurFrühschätzung der Energiebilanz im Rahmen eines UBA-Auftrags bereitgestellt werden. Beginnend mit dem 15. Februar 2025 sollen die erforderlichen Datengrundlagen dem UBA für die Berechnung der THG-Emissionen des Berichtsjahres 2024 (x-1) zur Verfügung stehen und für weitere drei Jahre zum selben Zeitpunkt bereitgestellt werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Rangfolge 1Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Bewertungsmatrix stehenden Kriterien erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Angebote, die die erforderliche(n) Mindestpunktzahl(n) nicht erreichen, werden nicht weiter berücksichtigt.
- Preis
- Brutto-AngebotspreisRangfolge 2Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.09.2024
- Vertragsende
- 30.04.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Umweltbundesamt
- Anschrift
- 06844 Dessau-Roßlau
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DLRG Ortsgruppe Wernigerode e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6cd99725-36d8-446f-8b7b-c85994da2952.