Freianlagenplanungsleistung, Erweiterung Karlschule
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025005303veröffentlicht 17.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79106, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
- Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 11 Monatenan Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Angebotsfrist 09:40 Uhrvor 11 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 9 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Freianlagenplanungsleistung für die Erweiterung für Ganztagsschulkindbetreuung mit Mensaneubau der Karlschule, Karlstr. 16, 79104 Freiburg.
Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI, Teil 2, Abschnitt 3, § 38 ff.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 % (max. 30 Punkte) Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot.
- Qualität
- Zuschlags- und Wertungskriterium>> 30 % (max. 30 Punkte): Erfahrung der Projektleitung: Angabe von Referenzprojekten zu Freianlagenplanungsleistungen als Nachweis der Erfahrung der Projektleitung. Die Referenzen sind nachfolgend entsprechend den Mindestanforderungen einzutragen. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Angaben sind zwingend mit Angebotsabgabe erforderlich und können nicht nachgereicht werden. Die Erfahrung der Projektleitung wird anhand von Referenzprojekten bewertet. 14.1 (10 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Es handelt sich um die (Um-)Gestaltung eines Schul- und Pausenhofes mit Spiel- und Bewegungsangebot oder vergleichbar, • Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 500 mind. 200.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. 14.2 (10 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Es handelt sich um ein Außenanlagenprojekt mit Schwerpunkt auf dem Erhalt eines geschützten Baumbestands einschließlich baumbestandsschonender Planung, • Es wurde neben der Planung eine Umweltbaubegleitung durchgeführt, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 500 mind. 150.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. 14.3 (5 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Es handelt sich um die Umsetzung von Sportanlagen im Außenraum, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 500 mind. 200.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. 14.4 (5 Punkte bei Erfüllung), Mindestanforderung: • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 500 mind. 200.000 EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. Wertung: Bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien wird jeweils die hinterlegte Punktzahl vergeben. >> 40 % (max. 40 Punkte): Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem 25-minütigen Gespräch per Video-Konferenz. Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Es wird eine kurze Erläuterung durch das Projektteam zur Herangehensweise an das anstehende Projekt erwartet und bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums zu diesen Erläuterungen werden ebenfalls bewertet. Vorstellung Projektteam und Herangehensweise (15 Minuten), Rückfragen (10 Minuten). Zur Vermeidung des Aufwands für alle Beteiligten behält sich die Auftraggeberin vor, die Gespräche und die Bewertung des Kriteriums „Vorstellunggespräch Projektteam“ nur mit den Bietern durchzuführen, die eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Dies bedeutet, dass auf Vorstellungsgespräche verzichtet werden, wenn selbst mit der maximal erzielbaren Punktzahl beim Kriterium „Vorstellunggespräch Projektteam“ ein Zuschlag nicht mehr möglich ist. Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten des Projektteams werden Wertungspunkte nach folgendem Bewertungsschema vergeben: • 5 Wertungsunkte = völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz, • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz, • 3 Wertungspunkte = überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittl …
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation … ganz lesenkürzer
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der/des „Freianlagenplaner*in“ von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Freianlagenplaner*in tätig zu werden. Anerkannt werden: Abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing., Bachelor/Master of Engineering oder Science) Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Geografie, Landschaftsökologie oder vergleichbare Studiengänge, die mit der Planung von Freianlagen verbunden sein können oder Nachweis als Techniker*in im Garten- und Landschaftsbau oder Vergleichbares. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bietern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bietergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bieter (Nam … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bieter (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alte) Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Freianlagenplanungsleistungen nach HOAI §§ 33 ff., Berufserfahrung für Planungsleistungen der Freianlagen in der Projektleitung/ Bauleitung mind. 7 Jahre und in der stellvertretenden Projektleitung mind. 5 Jahre entsprechend HOAI §§ 33 ff. 13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften bzw. Projektmitarbeitende eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die son …- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweis … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inn … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI Teil 2, Abschnitt 3, § 38 ff. für die Erweiterung Karlschule, Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs 2 und § 15 VgV für Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI, Teil 2, Abschnitt 3, § … ganz lesenkürzer
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI Teil 2, Abschnitt 3, § 38 ff. für die Erweiterung Karlschule, Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs 2 und § 15 VgV für Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI, Teil 2, Abschnitt 3, § 38 ff. Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab 2026 folgend muss die Karlschule, Grund- und Werkrealschule, erweitert werden. Neben der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsräumen wird ein Mensa-Neubau benötigt. Die innerstädtische schulische Anlage besteht aus einem denkmalgeschützten Altbau, sowie einem separaten Sportgebäude mit offener Tiefgarage, erbaut 1979. Zusätzlich befindet sich aktuell ein mobiler Holz-Container auf dem Außengelände zur temporären Nutzung der Schulkindbetreuung. Die bestehenden Außenanlagen umfassen neben dem klassischen, hartversiegelten Schulhof, offene Sport- und Spielflächen, sowie einen durch alten, schützenswerten Baumbestand verschatteten Pausenbereich. Die An- und Umbauten müssen den technischen Standards der Schuldigitalisierung als auch der Photovoltaikanlagen entsprechen, und die Förderung von natürlichem Klimaschutz in Kommunen und nachhaltigem Bauen von Hochbaumaßnahmen berücksichtigen. Angaben zum Bedarf der Freianlagenplanung: Das Schulgelände muss weiterhin ausreichende Hoffläche mit Ruhe- und Spielzonen zum einen für die Grundschüler*innen, als auch zum anderen für die aktiveren Werkrealschüler*innen aufweisen. Darüber hinaus soll trotz Nachverdichtung durch den Mensaneubau und Schaffung notwendiger PKW-Stellplätze eine Sportaußenfläche geschaffen werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist ein kleiner Kräutergarten. Die Freianlagenplanung soll durch KFW 444 förderfähige Maßnahmen zum Baumerhalt und Standortoptimierung als auch die Entsiegelung der asphaltierten Flächen miteinschließen. Projektdaten: Für das Erweiterungsprojekt rechnet der AG mit ca. 4,2 Mio. EUR brutto. Berücksichtigte Erweiterungsfläche: ca. 1000 qm, Zuzüglich ca. 2400 qm Außenanlagen, Mögliche Fördermittel sind zu beantragen! Rahmentermine: 2026: Planungsbeginn 2027: Baubeschluss und Ausschreibungen 2028: Bauphase 2029: Fertigstellung Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau
- Kontakt
- vergabemanagement@
freiburg.de
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Alle 12 offenen Ausschreibungen von Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e54ddaa9-e727-4c4b-967e-3f38ad1b5ac3.