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Fortführung und Weiterentwicklung der Webseite der Bundesregierung für ausländische Fachkräfte „Make it in Germany.com“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/04-25#006veröffentlicht 04.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 291 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
11 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.04.2026 – 31.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 10 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das Portal "Make it in Germany" (Make-it-in-germany.com) ist im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als zentrale Maßnahme der Bundesregierung gesetzlich verankert worden (§45b Abs. 1 AufenthG). Die hier ausgeschriebenen Leistungen dienen der Fortführung und Weiterentwicklung der Maßnahme.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %
Qualität
Die Qualität wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt: - Personal - 30 % innerhalb des Zuschlagskriteriums Qualität (Ziff.4.1.1 Verfahrensbeschreibung) - Arbeitsplanung und Qualitätsmanagement - 10 % innerhalb des Zuschlagskriteriums Qualität (Ziff. 4.1.2 Verfahrensbeschreibung) - Umsetzungskonzept zu inhaltlichen Anforderungen - 60 % innerhalb des Zuschlagskriteriums Qualität (Ziff. 4.1.3 Verfahrensbeschreibung)
Preis
Für das Zuschlagskriterium Preis gelten jährliche maximale Höchstpreise (siehe Ziff. 4.2 Verfahrensbeschreibung, Preisblatt). BITTE BEACHTEN: Eine Überschreitung der ausgewiesenen Höchstpreise führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots und damit zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung) Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung) Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) mit Versicherungsschutz während des gesamten Vertragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von einer Million Euro für Vermögens- und Sachsch … ganz lesenBetriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung) Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) mit Versicherungsschutz während des gesamten Vertragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von einer Million Euro für Vermögens- und Sachschäden je Schadensereignis und zwei Millionen Euro für Personenschäden. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mindestjahresumsatz (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung) Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die … ganz lesenMindestjahresumsatz (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung) Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Nachunternehmen berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auf-tragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.3 + 3.3.6). Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über oben stehenden Inhalt. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden. Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen: - A Vertiefte Fachkunde im Bereich Fachkräfteeinwanderung, insb. bzgl. Einwanderung von Fa … ganz lesenFür die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden. Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen: - A Vertiefte Fachkunde im Bereich Fachkräfteeinwanderung, insb. bzgl. Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten (z.B. rechtliche Grundlagen, Akteure auf Bundes- und Landesebene, Verwaltungsverfahren), - B Erfahrungen mit der Konzeption, dem Aufbau und der Betreuung von Informationsplattformen, - C Erfahrungen mit der Konzeption, dem Aufbau und der Betreuung von Social-Media-Kanälen sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, - D Erfahrungen mit der Vorbereitung und Durchführung von unterschiedlichen Informationsformaten, insbesondere von Webinaren, - E Erfahrungen mit der Kommunikation mit Multiplikatoren und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene zu mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen Themen. Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.10.2022 erbracht worden sein. Referenzaufträge, die bereits vor dem 01.10.2022 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2022 umfassen. Laufende Referenzaufträge müssen mindestens seit drei Monaten (gerechnet ab Datum der Auftragsbekanntmachung) bereits Bestand haben. Es müssen mindestens zwei einschlägige Referenzaufträge vorgelegt werden. D.h., es kann auch dieselbe Referenz zum Nachweis der unterschiedlichen Bereiche A-E eingereicht werden, sofern der Bieter Teilleistungen eindeutig einem der spezifischen Bereiche inhaltlich zuordnen kann. Eine Referenz ist einschlägig, wenn der Referenzauftrag eine oder mehrere der oben genannten Bereiche inhaltlich abdeckt. Jeder der oben genannten Bereiche (A-E) muss durch mindestens einen Referenzauftrag abgedeckt werden. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben. Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bieters in den genannten Bereichen zulassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.5 Verfahrensbeschreibung) Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, … ganz lesenNichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.5 Verfahrensbeschreibung) Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
soweit zutreffend: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.2, 3.3.6 Verfahrensbeschreibung) Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
soweit zutreffend Bietergemeinschaft (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung) Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinscha … ganz lesensoweit zutreffend Bietergemeinschaft (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung) Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung) Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung) Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um bis zu 24 Monate zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
20.01.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14e03d1e-41c9-4906-9e2c-0f17b36085cd.