FIZ Immobilienverwaltung und technische Betriebsführung
FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 1/24veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 37 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60438, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Leistungen im Bereich der Immobilienverwaltung und der technischen Betriebsführung der Liegenschaft FIZ. Insgesamt verfügt das FIZ am Standort Riedberg über eine Miet- und Nutzfläche von ca. 19.000 qm.
Beschreibung des Loses
Die Leistung beinhaltet den gesamten kaufmännischen Prozess einer regulären Immobilienverwaltung im Sinne der Nutzer und des Vermieters. Der kaufmännische Objektmanager dient als erste Anlaufstelle bei Fragen in Bezug auf die Nebenkostenentwicklungen und die Mietzinszahlungen. Des Weiteren wird der kaufmännische Objektmanager dafür sorgen, dass vereinbarte Indexierungen oder vertragliche Inhalte eingehalten und umgesetzt werden. Außerdem ist der technische Objektmanager aus Sicht der Immobilienverwaltung der erste und ständige Ansprechpartner vor Ort. Dies gilt für die FIZ GmbH und die Mieter bei allen baulichen und technischen Anfragen und Schwierigkeiten mit der Liegenschaft.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 60Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal übermittelt werden. Dafür … ganz lesenkürzer
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal übermittelt werden. Dafür müssen sich vorher die Interessenten beim dtvp registrieren. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bewerbern bereits mit Bekanntmachung abrufbar zur Verfügung. Für die geforderten Erklärungen im Rahmen der Teilnahmephase sind die zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden. Weitere Hinweise: 1. Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. 2. Eignungsleihe: - Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, muss das den Vergabeunterlagen beigefügte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" verwendet werden. - Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben. - Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). - Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 3. Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer(ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen. 4. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 5. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2024 über dtvp eingegangen sind. Auf die Beantwortung später eingegangener Fragen besteht kein Anspruch. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das dtvp zu stellen und werden über das dtvp beantwortet. 7. Die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens, sowie sämtliche übrige Kommunikation erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform dtvp.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA554Q Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA554Q Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal ermittelt werden. Dafür müssen sich vorher die Interessenten beim dtvp registrieren. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bewerbern bereits mit Bekanntmachung abrufbar zur Verfügung. Für die geforderten Erklärungen im Rahmen der Teilnahmephase sind die zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden. Weitere Hinweise: 1. Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. 2. Eignungsleihe: - Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, muss das den Vergabeunterlagen beigefügte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" verwendet werden. - Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben. - Erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen. - Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). - Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 3. Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer(ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen. 4. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 5. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2024 über dtvp eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das dtvp zustellen und werden über das dtvp beantwortet. 7. Die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens, sowie sämtliche übrige Kommunikation erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform dtvp.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Objects Immobilienverwaltung GmbH, Tostedt | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH
- Anschrift
- Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- FIZ Technisches Gebäudemanagement30.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b658680c-42ab-4862-9e55-17730bc78b5c.