FIZ Immobilienverwaltung und technische Betriebsführung
FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 1/24veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60438, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Erbringung von Leistungen im Bereich der Immobilienverwaltung und der technischen Betriebsführung der Liegenschaft FIZ. Insgesamt verfügt das FIZ am Standort Riedberg über eine Miet- und Nutzfläche von ca. 19.000 qm.
Beschreibung des Loses
Die Leistung beinhaltet den gesamten kaufmännischen Prozess einer regulären Immobilienverwaltung im Sinne der Nutzer und des Vermieters. Der kaufmännische Objektmanager dient als erste Anlaufstelle bei Fragen in Bezug auf die Nebenkostenentwicklungen und die Mietzinszahlungen. Des Weiteren wird der kaufmännische Objektmanager dafür sorgen, dass vereinbarte Indexierungen oder vertragliche Inhalte eingehalten und umgesetzt werden. Außerdem ist der technische Objektmanager aus Sicht der Immobilienverwaltung der erste und ständige Ansprechpartner vor Ort. Dies gilt für die FIZ GmbH und die Mieter bei allen baulichen und technischen Anfragen und Schwierigkeiten mit der Liegenschaft.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- PreisGewichtung (Punkte, genau) 60Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
1. Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatumerstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zei … ganz lesenkürzer
1. Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatumerstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt. Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist, soweit ein oder mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen ist, eine solche Erklärung für jedes dieser Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Gleichzeitig ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. 2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen. 3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Ar-beitsschutzbestimmungen) 3. Polizeiliches Führungszeugnis oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass gegen die Person kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, vorzulegen für den zuständigen kaufmännischen Objektmanager und den technischen Objektmanager.- Kriterium
1.Bescheinigung über abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl.Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiken). … ganz lesenkürzer
1.Bescheinigung über abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl.Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiken). 2. Bescheinigung über abgeschlossene Vermögensschadenversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl. Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiken). 3. Bescheinigung über abgeschlossene Schlüsselversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl. Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiko). 4. Bankerklärung, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers/aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, geordnet sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a. Die Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung beläuft sich auf 3 000 000 EUR pro Schadensfall bei min. zweifacher Deckung jährlich. b. Die Mindestdeckung der Vermögensschadenversicherung beläuft sich auf bis zu 1 000 000 EUR pro Schadensfall bei min. zweifacher Deckung jährlich. c. Die Mindestdeckung der Schlüsselversicherung beläuft sich auf bis zu 500 000 EUR pro Schadenfall bei min. zweifacher Deckung jährlich.- Kriterium
Erklärung über die berufliche Befähigung des Mitarbeiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebenen Leistungen fortlaufend und verantwortlich erbringen soll. Hier ist der kauf-männische Objektmanager unter Angabe von Name, Alter, Funktion, Befähigungsnachweis (Berufserfahrung), Nachweis (belast … ganz lesenkürzer
Erklärung über die berufliche Befähigung des Mitarbeiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebenen Leistungen fortlaufend und verantwortlich erbringen soll. Hier ist der kauf-männische Objektmanager unter Angabe von Name, Alter, Funktion, Befähigungsnachweis (Berufserfahrung), Nachweis (belastbare Eigenerklärung) der Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, Deutschkenntnisse und Eng-lischkenntnisse zu benennen. Mindestanforderungen für den vorgesehenen kaufmännischen Objektmanager: - Nachgewiesene Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, - Deutschkenntnisse mindestens entsprechend Niveau C 1, Englischkenntnisse min-destens entsprechend Niveau B 2. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorhanden-sein dieser Sprachkenntnisse vor Entscheidung über die Aufforderung zur Angebots-abgabe zu überprüfen.- Kriterium
Erklärung über die berufliche Befähigung des Mitarbeiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebenen Leistungen fortlaufend und verantwortlich erbringen soll. Hier ist der technischer Objektmanager unter Angabe von Name, Alter, Funktion, Befähigungsnachweis (Berufserfahrung), Nachweis (belastbar … ganz lesenkürzer
Erklärung über die berufliche Befähigung des Mitarbeiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebenen Leistungen fortlaufend und verantwortlich erbringen soll. Hier ist der technischer Objektmanager unter Angabe von Name, Alter, Funktion, Befähigungsnachweis (Berufserfahrung), Nachweis (belastbare Eigenerklärung) der Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, Deutschkenntnisse und Englischkenntnisse zu benennen. Mindestanforderungen für den vorgesehenen technischen Objektmanager: - min. 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Objektbetreuung von gewerblichen Großimmobilien oder Sonderbauten und min. 3 Jahre Berufserfahrung als Objektmanager - mindestens 5 Jahre Erfahrungen im Einsatz mit immobilienspezifischer Dokumentationssoftware im Sinne eines ganzheitlichen Facility Managements (CAFM/IPS - Systeme) zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Immobilien zuvor genannter Nutzung. - Nachgewiesene Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, - Deutschkenntnisse mindestens entsprechend Niveau B 2, Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorhandensein dieser Sprachkenntnisse vor Entscheidung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu überprüfen - Nachweis über die technische und fachliche Qualifikation durch Darstellung von min-destens zwei Kundenprofilen zu erstellen, welche die vollständigen Beschreibungen der jeweiligen Aufgabenfelder, Verantwortlichkeiten (Budget und Personal) und Be-richterstattungsebene ausweisen.- Kriterium
- Eigenerklärung und Kurzbeschreibung über den Einsatz eines umfassenden Qualitätsmanagements in Anlehnung oder nach DIN EN ISO 9000 ff.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal übermittelt werden. Dafür … ganz lesenkürzer
Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal übermittelt werden. Dafür müssen sich vorher die Interessenten beim dtvp registrieren. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bewerbern bereits mit Bekanntmachung abrufbar zur Verfügung. Für die geforderten Erklärungen im Rahmen der Teilnahmephase sind die zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden. Weitere Hinweise: 1. Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. 2. Eignungsleihe: - Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, muss das den Vergabeunterlagen beigefügte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" verwendet werden. - Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben. - Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). - Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 3. Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer(ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen. 4. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 5. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2024 über dtvp eingegangen sind. Auf die Beantwortung später eingegangener Fragen besteht kein Anspruch. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das dtvp zu stellen und werden über das dtvp beantwortet. 7. Die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens, sowie sämtliche übrige Kommunikation erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform dtvp.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHQ4W Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHQ4W Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal ermittelt werden. Dafür müssen sich vorher die Interessenten beim dtvp registrieren. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bewerbern bereits mit Bekanntmachung abrufbar zur Verfügung. Für die geforderten Erklärungen im Rahmen der Teilnahmephase sind die zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden. Weitere Hinweise: 1. Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. 2. Eignungsleihe: - Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, muss das den Vergabeunterlagen beigefügte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" verwendet werden. - Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben. - Erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen. - Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). - Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 3. Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer(ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen. 4. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 5. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2024 über dtvp eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das dtvp zustellen und werden über das dtvp beantwortet. 7. Die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens, sowie sämtliche übrige Kommunikation erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform dtvp.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH
- Anschrift
- Altenhöferallee 3, 60438 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- FIZ Technisches Gebäudemanagement30.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b3bd264-7cc3-4242-ab08-803c151a78ec.